Ein spannendes Thema.
Im Altenheim besteht der Verdacht, dass Person X eine demente Bewohnerin beklaut.
Nun ist bei uns das Gerücht im Umlauf, dass im betroffenen Bewohnerzimmer eine Überwachungskamera installiert worden ist. Geld wurde im Zimmer deponiert und es wird angeblich regelmäßig kontrolliert ob es noch da ist. Für den Fall, dass es weg sein sollte , soll die Kamera dazu dienen um zu schauen wer das Geld genommen hat.
Die Kamera soll seit 1-2 Monaten da sein. Müssen wir davon ausgehen dass unsere pflegerischen Tätigkeiten von der Zeitspanne abgespeichert worden sind ? Theoretisch könnten die Angehörigen dann ja täglich verfolgen wer wie arbeitet etc.
Wir geben alle unser bestes , jedoch finden wir das Gefühl befremdlich. Ist das rechtlich erlaubt ?
Überwachungskamera Pflegeheim
Verdacht--Gerücht--Gefühl.
Was denn?ZitatIst das rechtlich erlaubt ? :
ZitatVerdacht--Gerücht--Gefühl. :Was denn?ZitatIst das rechtlich erlaubt ? :
Aufnahmen abzuspeichern , wenn in dem Zeitraum kein Geld weggekommen ist.
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Schaff doch erstmal Tatsachen. Das dürfte im Verantwortungsbereich der Heimleitung liegen.ZitatNun ist bei uns das Gerücht im Umlauf, dass im betroffenen Bewohnerzimmer eine Überwachungskamera installiert worden ist :
Oder willst du spielen---was wäre, wenn und hätte könnte müsste?
Außerdem: Wieso meinst du, das gehöre zu *Arbeitsrecht*?
ZitatMüssen wir davon ausgehen dass unsere pflegerischen Tätigkeiten von der Zeitspanne abgespeichert worden sind ? :
Ja
ZitatAufnahmen abzuspeichern , wenn in dem Zeitraum kein Geld weggekommen ist. :
Das wäre nicht legal.
Zitat:ZitatMüssen wir davon ausgehen dass unsere pflegerischen Tätigkeiten von der Zeitspanne abgespeichert worden sind ? :
Ja
ZitatAufnahmen abzuspeichern , wenn in dem Zeitraum kein Geld weggekommen ist. :
Das wäre nicht legal.
Weil es ist kein Geld mehr weggekommen bisher. Aber wenn die Kamera durchgehend läuft, für den Fall der Fälle, dass doch erneut geklaut wird, dann werden ja alle pflegerischen Tätigkeiten trotzdem gespeichert oder nicht? Oder die löschen es zwischendurch . Das wissen wir nicht. Wir sollen ja nichts von der Kamera wissen, falls das Gerücht halt stimmt. Komisches Gefühl.
Zitatdann werden ja alle pflegerischen Tätigkeiten trotzdem gespeichert oder nicht? Oder die löschen es zwischendurch . :
Das Glaskugelamt hat meinen Antrag auf Neuzuteilung leider noch nicht bearbeitet ...
ZitatNun ist bei uns das Gerücht im Umlauf, dass im betroffenen Bewohnerzimmer eine Überwachungskamera installiert worden ist. :
Das Aufrechterhalten der Ungewissheit darüber, OB eine Videoüberwachung erfolgt sowie darüber, WELCHER BEREICH von einer etwaigen Überwachung erfasst wird, ist unzulässig.
Auch wenn die Voraussetzungen für eine zulässige Videoüberwachung vorliegen sollten, muss klar erkennbar gemacht werden, dass, wo, und was überwacht wird.
ZitatFür den Fall, dass es weg sein sollte , soll die Kamera dazu dienen um zu schauen wer das Geld genommen hat. :
Vermutlich ist das Interesse an der Überführung einer Täterin kein Rechtfertigungsgrund für die Installation einer Überwachungskamera. Lediglich sofern mit einer Videoüberwachung künftige Diebstähle durch eine ABSCHRECKUNG verhindert werden sollen, könnte diese Massnahme gerechtfertigt sein. Weil es aber als Diebstahls-Schutz genügt, das Geld geschützt zu verwahren, besteht für eine Videoüberwachung keine Notwendigkeit.
ZitatMüssen wir davon ausgehen dass unsere pflegerischen Tätigkeiten .... :
... überwacht worden sind?
Für die Überwachung der Pflegetätigkeiten gäbe es überhaupt keine Rechtfertigung. Es würde ja genügen, nur den Bereich eines im Zimmer befindlichen Geldtresors zu überwachen - wobei der Diebstahlschutz ja bereits durch den Tresor selbst gewährleistet wird, und durch die Videoüberwachung des Tresors kein höherer Schutz erzielt werden kann.
Zitatund abgespeichert worden sind ? :
Abspeichern von zulässigen Überwachungs-Videos ist grundsätzlich unzulässig.
ZitatIm Altenheim ... ist ... das Gerücht im Umlauf, dass im betroffenen Bewohnerzimmer eine Überwachungskamera installiert worden ist. :
Der Betriebsrat kann verlangen, dass diese Massnahme ohne seine Zustimmung unterlassen wird.
f.
Die Antworten scheinen mir sämtlich davon auszugehen, dass die Heimleitung diese Video-Überwachung initiiert haben könnte. Die Angehörigen kommen m.E. dafür auch in Betracht, sozusagen in Vertretung der nicht mehr hinreichend orientierten Bewohnerin. Das würde die Diskussion aus dem Bereich Arbeitsrecht auslagern auf den Sonderstatus von Heimen und den Verträgen mit den Bewohnern.
Und - n.b. - Gerüchte: die sollten doch wohl auf ihren Gehalt hin überprüfbar sein.
ZitatDas Aufrechterhalten der Ungewissheit darüber, OB eine Videoüberwachung erfolgt sowie darüber, WELCHER BEREICH von einer etwaigen Überwachung erfasst wird, ist unzulässig. :
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn basieren? Der Betreiber muss auf solche Gerüchte genau 0,0 reagieren.
ZitatDer Betriebsrat kann verlangen, dass diese Massnahme ohne seine Zustimmung unterlassen wird. :
Verlangen kann man viel - interessanter ist die Durchsetzbarkeit. Der BR müsste erst mal eine Rechtsgrundlage haben, das verbreiten von Gerüchten zu untersagen. Da käme mir nur "Störung des Betriebsfriedens" in den Sinn.
Und er müsste den Urheber der Gerüchte und die Weiterverbreiter finden.
Steht in welchem Gesetz?ZitatDas Aufrechterhalten der Ungewissheit darüber, OB eine Videoüberwachung erfolgt sowie darüber, WELCHER BEREICH von einer etwaigen Überwachung erfasst wird, ist unzulässig. :
ZitatSteht in welchem Gesetz? :
Der Arbeitsvertrag verbietet dem AG das Schüren solcher Gerüchte.
Und falls der AG den Eindruck einer Überwachung durch technische Einrichtungen erregt, dann ergeben sich aus den Gesetzen zum Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verbote, die Betroffenen im Ungewissen zu lassen. Und falls eine Überwachung tatsächlich erfolgt, dann ergeben sich aus datenschutzrechtlichen Vorschriften direkt Pflichten, über die Tatsache einer technischen Überwachung sowie über den Überwachungsbereich zu informieren.
ZitatDer BR müsste erst mal eine Rechtsgrundlage haben, das verbreiten von Gerüchten zu untersagen. :
Stillschweigend soll vorausgesetzt sein, dass der AG für die Gerüchte, oder jedenfalls für die Ungewissheit, ob sie von ihm stammen, verantwortlich ist. Ansonsten gäbe es für den BR kein Mitbestimmungsrecht.
RK
ZitatDer Arbeitsvertrag verbietet dem AG das Schüren solcher Gerüchte. :
Das steht da? Woher das Wissen?
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