Eine städtische Sekretärin erhält vom Oberbürgermeister eine Abmahnung, da sie an die Öffentlichkeit weitergibt,
dass eine Stadtpolitikerin ihre Doktorarbeit von ihrer Sekretärin abtippen lässt. Verletzung der Schweigepflicht.
Ist dies rechtens?
mfg
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Umgangsformen in dt. Amtsstuben
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
von klaus64123 am 27.01.2014 08:59
Verletzung der Schweigepflicht. Ist dies rechtens?
Ja. Das hat wenig was mit "Umgangsformen in dt. Amtsstuben" zu tun. Arbeitsrechtliche Sanktionen bei Verletzung von Vertragspflichten aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis sind richtig und "gang und gäbe".
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
wie eben sogar im Radio kam, wird eine deutsche Partei sich der Sache annehmen und ggf. vors Arbeitsgericht gehen.
mfg
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Wir drücken Cornelia die Daumen
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Ähm, eine politische Partei will vors Arbeitsgericht gehen? Als Partei im Gerichtsverfahren? Wenn die das wirklich geäußert haben sollte, ist allein das schon ein Grund, diese Partei nie zu wählen. Wegen extremer Unkenntnis unseres Rechtssystems. Und diese Aktion wird die Lachnummer schlechthin.
wirdwerden
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Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Die Partei wird sich der Sache annehmen und sie publizistisch ausschlachten.
Ggf. wird sie der Sekretärin einen Anwalt stellen. Die Partei an sich wird nicht vor Gericht ziehen.
mfg
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Das ist alles nebensächlich - Fakt dürfte sein, dass die gute Frau sich zur Verschwiegenheit verpflichtet hat. Sie hätte erst den Beschwerdeweg gehen und alle internen Konfliktlösungswege ausnutzen müssen. Gegebenenfalls hätte sie sogar Protest einlegen und nur auf schriftliche Anordnung diese Arbeit anpacken dürfen. Gleich "Verrat" schreien und an die Öffentlichkeit gehen ist jedenfalls nicht der richtige Weg und meines Erachtens durchaus abmahnfähig.
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quote:
http://www.hna.de/lokales/kassel/sekretaerin-offenbarte-fehlverhalten-rathaus-wurde-bestraft-3059979.html
Nach der HNA hat Sie zunächst den Dienstweg versucht.
Die Einzelheiten werden hier vermutlich gerichtlich nun zu klären sein. Aber so eindeutig zu Lasten des ANs dürfte dieser Fall wohl nicht sein.
Hier wird es auch darum gehen, wie weit die Verschwiegenheitspflicht gehen kann. Auch diese dürfte eine Grenze haben, ob diese hier überschritten war, wird das Gericht zu entscheiden haben.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Auch wenn jemand Fehlverhalten anzeigt, erfährt er in der Regel nicht, ob gegen den anderen disziplinarische Maßnahmen durchgeführt wurden oder nicht.
Die Öffentlichkeit ist auf jeden Fall der falsche Weg.
wirdwerden
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quote:
Die Öffentlichkeit ist auf jeden Fall der falsche Weg.
Normalerweise gebe ich Ihnen Recht. Grundsätzlich ist dieser Weg immer mit extremen Risiken verbunden, selbst wenn es sich um strafrechtlich relevante Dinge handelt. Wir haben schon genug Urteile, wo AN berechtigt gefeuert wurden, als sie eine Straftat angezeigt hatten, ohne den internen Weg zu gehen. Die interne Klärung ist in der Regel externen vorzuziehen. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Und ob hier evtl. eine vorliegt, wird das Gericht zu prüfen haben.
Vielleicht war offensichtlich, dass keine Gegenmaßnahmen durchgeführt wurden, wissen wir es?
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 28.01.2014 20:22
Mich erstaunt etwas ganz anderes. Die Sekretärin scheint ja mit ihren normalen Arbeiten gar nicht ausgelastet zu sein. Was tut die Gute sonst auf Kosten des Steuerzahlers? Socken für die Enkelkinder stricken?
Und wie offensichtlich sein soll, dass keine Gegenmaßnahmen erfolgt sind, das erschließt sich mir nicht. Wirklich nicht. Bei mir rennen "Anschwärzer" immer wieder die Türen ein, meinen, sie hätten einen Anspruch darauf, genau zu wissen, ob was passiert ist, und wenn ja, was passiert ist.
Der richtige Weg wäre gewesen, die Personalvertretung einzuschalten, oder aber einen Abgeordneten seines Vertrauens, der im entsprechenden Gremium hätte nachfragen können.
Aber auch da hätte man sich mit der Auskunft "die Sache ist überprüft worden" zufrieden geben müssen. Jemanden an den Pranger stellen, das geht überhaupt nicht.
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 30.01.2014 08:20
quote:
Der richtige Weg wäre gewesen, die Personalvertretung einzuschalten, oder aber einen Abgeordneten seines Vertrauens, der im entsprechenden Gremium hätte nachfragen können.
Sie soll sich ja auch an den Bürgermeister persönlich gewandt haben.
quote:
Aber auch da hätte man sich mit der Auskunft "die Sache ist überprüft worden" zufrieden geben müssen. Jemanden an den Pranger stellen, das geht überhaupt nicht.
In der Privatwirtschaft mag das zutreffend sein, dass sich ein AN mit einer solchen Auskunft zufrieden geben muss. Denn hier gilt der Artikel 14 GG.
Etwas anders sieht es aber in den Amtsstuben aus, denn so etwas läuft dann unter der Rubrik "Steuerverschwendung", sicherlich vorliegend sind das nur Peanuts aber allein dadurch liegt die Sache dann doch etwas anders.
Ob die Intention der AN in Wirklichkeit doch nur dazu diente, irgend jemand an den Pranger zu stellen und er so im Endeffekt nur einen Privatkrieg führte oder nur die Steuerverschwendung anprangern wollte, was aus meiner Sicht nicht verwerflich ist, wenn man erkennt, dass diese einfach fortgesetzt wird, wird das Gericht zu ermitteln haben.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
MitetwasErfahrung verweist zuvor auf einen Zeitungsartikel, der den Sachverhalt doch weitgehend klärt. Insbesondere wird klarer,dass die Eingangsfrage von @klaus ziemlich verkürzt.
Worum also geht es noch?
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Die mögliche Verschwendung von Steuergeldern heißt aber nicht, dass jeder, der im öffentlichen Dienst arbeitet, an den Pranger gestellt werden darf.
wirdwerden
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