Umkleidezeit=Arbeitszeit

30. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jokermannn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Umkleidezeit=Arbeitszeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Situation: Ich arbeite zur Zeit als Zivildienstleistender in einem Krankenhaus in Wuppertal. Dort arbeite ich zum Beispiel Freitags bis 14:30. Ich ziehe mich dann immer schon um 14:20 um, sodass ich um 14:30 umgezogen die Station verlassen kann. Doch immer wieder sprechen mich die Schwestern an und sagen das das umziehen nicht zur Arbeitszeit gehört. Heute war ich es dann leid und habe einer Schwester ein Urteil vom AG Stuttgart vor die Nase gehalten.

http://www.schiering.org/arhilfen/arzeit/080428-umkleidezeit-arbeitszeit.htm

Darauf meinte Sie nur klar dann würden wir ja alle um 13:20 Uhr aus der Übergabe gehen und uns umziehen.

Ich möchte jetzt umbedingt morgen zur Pflegebereichsleitung und mich über genaue Rechtslage dort informieren.

Meine Fragen sind nun folgende:

1. Liege ich überhaupt richtig mit meiner Rechtsauffassung?

2. Wäre es rechtens, wenn in einem Tarifvertrag geregelt ist dass, das Umziehen im KH nicht zur Arbeitszeit gehört?
Ob wohl dies sogar von einem BAG widerlegt wurde?

http://www.urteile-im-internet.de/archives/BAG-6-AZR-220-94.html

2. Würde diese Regelung in dem Tarif dann überhaupt auf mich als Zivi zutreffen?

Ich bedanke mich im Voraus!

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-- Editiert am 30.06.2011 16:51

-- Editiert am 30.06.2011 16:55

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9 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16507 Beiträge, 6209x hilfreich)

wenn/da du das bag-urteil gelesen hast, kannst du ja selbst überlegen, ob deine verpflichtung zur arbeitskleidung dem modell krankenpfleger oder nicht doch eher müllwerker entspricht.
wenn du dich in einem bestimmten raum mit vorgeschriebener kleidung umzuziehen hast und dies nicht zuhause schon tun kannst und darfst, dann wäre die az zu vergüten.
wenn die vorschrift für dich gilt, dann sollte es egal sein, ob du azubi, hiwi, praktikant, hilfs- oder examinierter pfleger oder eben zivi bist.

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#2
 Von 
Jokermannn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das entspricht natürlich dem Modell. Meine Frage ist nur, was ich der Pflegebereichsleitung sage, wenn sie mir irgendeine Betriebsordnung, Tarifvertrag ect. vorlegt und in dem geregelt ist, dass in dem KH die Umkleidezeit nicht zur Arbeitszeit gehört?

Oder ist es dann eine rechtswidrige Vorschrift, wenn das BAG in dem Urteil von 1994 etwas anderes entschieden hat?

Danke nochmal ;)

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37273 Beiträge, 13747x hilfreich)

Zivis unterliegen nicht den tarifrechtlichen Bestimmungen. Das ist wie auch der Wehrdienst eine völlig andere Kiste. So können auch Zivis in Kasernen untergebracht werden, es gibt Dienste, die über das tariflich festgelegte Maß für normale Arbeitnehmer hinausgehen.

Deshalb fehlt mir die Anspruchsgrunglage für ein Umzziehen wärend der Einsatzzeit.

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16507 Beiträge, 6209x hilfreich)

a) ich glaube nicht, dass ein tv die umkleidezeit ausschließt. den tv solltest du im betrieb einsehen können, so dass niemand dir das ding um die ohren hauen kann.
b) das argument, dass du nicht dem tv unterliegst (@wirdwerden) würde ich für mich nutzen, sollte die umkleiderei tatsächlich zum nachteil der AN im tv geregelt sein.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37273 Beiträge, 13747x hilfreich)

Da begibt er sich aber auf sehr dünnes Eis. Weil wir kein Arbeitsverhältnis haben, kein Tarifvertrag gilt. Als einige Kumpels meines Sohnes (alle waren Zivis) da auch Ansprüche anmeldeten, waren sie ruck zuck kaserniert, ca 100 km von zu Hause weg, neue Zivi-Stelle. Das geht nämlich auch.

wirdwerden

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16507 Beiträge, 6209x hilfreich)

@wirdwerden
da magst du recht haben. jockermann wird also gut daran tun, sich mit seinem zivi-betreuer zusammen zu setzen und die frage vom zivi-recht her beleuchten. dein einwand spricht einmal mehr dafür, gewisse konflikte möglichst nicht im alleingang angehen zu wollen.
im zivildienstrecht kenne ich mich nicht aus. als br würde ich davon ausgehen, dass zivis in den betrieb integriert sind wie alle anderen auch und insoweit den nämlichen bestimmungen unterliegen.
ansonsten denke ich mir: der zivildienst läuft aus, die einrichtungen schreien geradezu nach hilfskräften - da wird nicht mehr viel anbrennne. aber das ist eine politisch-taktische erörterung ....

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37273 Beiträge, 13747x hilfreich)

Lieber blaubär: nein, sie unterliegen diesen Bestimmungen nicht. Weder vom Lohn her, noch von sonstigen tariflichen Bestimmungen her. Insoweit sind sie den eingezogenen Soldaten gleichgesetzt.

Ganz ehrlich: wegen 10 Minuten am Tag, befristet auf noch wieviele Monate (?), da würde ich doch die Kröte schlucken und kein Risiko eingehen. Zumal eine Anspruchsgrundlage für das vorzeitige Umziehen für mich beim Zivi nicht erkennbar ist. Ganz anders sieht es natürlich bei den "normalen" Arbeitnehmern aus.

wirdwerden

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#8
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich sehe es in der Frage der Umkleidezeiten auch eher wie blaubär*, der Zivi ist zu behandeln, wie andere Beschäftigte auch!

quote:
Darauf meinte Sie nur klar dann würden wir ja alle um 13:20 Uhr aus der Übergabe gehen und uns umziehen

Die Schwestern darfst Du nicht fragen – viele von denen leiden am Helfersyndrom und lassen sich gerne ausbeuten. (Einige schuften nicht nur für Geld sondern auch für Gotteslohn)

quote:
Ich möchte jetzt umbedingt morgen zur Pflegebereichsleitung und mich über genaue Rechtslage dort informieren.

Bevor Du zur Pflegebereichsleitung gehst, solltest du den Weg zum Betriebsrat (oder MAV) einschlagen und Dich dort informieren! Die PDL wird Dich nicht unbedingt schlau machen, denn damit würde sie sich ggf. nen Aufstand anzetteln, der ihr das Leben schwer macht.

quote:
1. Liege ich überhaupt richtig mit meiner Rechtsauffassung?

Ja, Umkleidezeiten im Krankenhaus gehören zur Arbeitszeit

quote:
2. Wäre es rechtens, wenn in einem Tarifvertrag geregelt ist dass, das Umziehen im KH nicht zur Arbeitszeit gehört?

Mir ist keine einschlägige Tarifregelung bekannt, die das so regelt.

wirdwerden kennt zwar anscheinend die Rechtsgrundlage über den Zivildienst, aber verkennt die aktuelle politische Lage: Der nächsten Generation von Zivildienstleistenden wird man den roten Teppich in der Noteinfahrt ausrollen müssen und nen Butler vor die Umkleide stellen, damit überhaupt noch jemand den Job macht!

Wenn auch der TV nicht für Zivis gilt, so hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bezüglich der Arbeitsumstände (auch bei Zivis).


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#9
 Von 
Jokermannn
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach wollte nur noch mal für andere berichten. Meine Zivi-Zeit ist ja schon lange um.

Also ich war bei der Pflegebereichsleitung. Und diese hat mir Recht gegeben.

Somit durfte ich die letzten drei Monate legal - aber durch böse Blicke des restlichen Pflegepersonals gestraft - 10 Min. eher in die Umkleide. =P

Ich bedanke mich für die tolle Hilfe von euch.

MfG Jokermannn

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