Umschulung - Bildungsträger

7. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
ulugulu23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umschulung - Bildungsträger

Umschulung+verpasste Prüfung
Hallo erst einmal, Ich hoffe auf diesem Weg einen vernünftigen Rat zu bekommen. Das Problem stellt sich folgendermaßen dar. Im februar 2010 begann Herr X eine vom Arbeitsamt finanzierte Umschulung zum IT-Kaufmann bei einem Bildungsträger. Hier lief soweit auch alles gut, so das Herr X einen Notenschnitt zwischen 1 und 2 erarbeiten konnte. Doch dann hatte Herr X im August 2012 einen Motorradunfall auf dem Weg zum Bildungsträger wodurch er gut zwei Monate ausfiel. Während dieser Zeit verpasste er einen kompletten Block Prüfungsrelevanten Soff, der auch nur in dieser Zeit angeboten wurde, soll heißen das dieses Thema (Datenbanken) vorher nie behandelt worden ist. Hinzu kommt, das man bei dem Bildungsträger nur an zwei Tagen in der Woche einen Dozenten hat, der gleichzeitig auch Systemadministrator des Bildungsträgers ist und somit die hälfte der Zeit mit administrativen Aufgaben betraut war und Herrn X dann nicht zur Verfügung stand. Somit hieß es in der Hauptsache, die Zeit beim Bildungsträger mit Selbststudium zu verbringen. Durch seinen Unfall kam Herr X auf ca. 15% Fehlzeiten, was vor einer Zulassung zur IHK Prüfung zum Ausschluss von der Prüfung geführt hätte, da diese aber schon durch war und Herr X schon zugelassen war, waren seine Fehlzeiten aber plötzlich nebensächlich. Dies nur kurz zu den vorangegangenen Umständen. Dann wurde Herr X ca. 1 Woche vor Prüfungstermin Krank.
Kurz, Herr X konnte an der Prüfung nicht teilnehmen. Nun sagt man Herrn X seitens des Bildungsträgers ebenso wie seitens des Arbeitsamtes, dass er gerne im Januar an der mündlichen Prüfung teilnehmen kann (ist aber nur die hälfte der Miete) und sich dann im Sommer als Externer zur Prüfung anmelden kann. In der Zwischenzeit wird ihm aber nichts anderes übrig bleiben als ganz normal wie jeder andere auch arbeiten zu gehen, ist ja auch in Ordnung so. Dumm ist nur das er somit den verpassten Block immer noch nicht nachgeholt hat und auch sonst keine bis wenig Zeit für ihn bleibt sich auf die Prüfung vorzubereiten. Somit dürfte klar sein, zu welchem Ergebnis dies führen wird. Daher meine Frage, muß Herr X diese Entscheidung einfach so hinnehmen oder gibt es eine Möglichkeit effektiv dagegen anzugehen? Der Betreuer vom Amt ist nämlich der Meinung, da die Leistungen des Herrn X ja so gut waren bisher, bräuchte er auch keine Verlängerung der Maßnahme, die den Steuerzahler (also auch Herrn X selbst) rund 45.000 € gekostet hat. Dazu muß Herr X noch anmerken das in seinem Kurs eine Teilnehmerin ist, die bei der letzten Prüfung durchgefallen ist und Problemlos eine Verlängerung bekommen hat. Für vernünftige Antworten wäre Herr X mehr als dankbar, da er einfach nicht weiß wie er sich jetzt verhalten soll?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... du fragst im blog arbeitsrecht - vielleicht ist das besser unter sozialrecht aufgehoben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen