Umsetzung - Dienstgebäude ändert sich

13. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Robbynator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsetzung - Dienstgebäude ändert sich

Hallo ich arbeite im öffentlichen Dienst und nun besteht bei uns ein problem, wir werden mit einer anderen abteilung zusammengelegt. ende 2008 sollen wir alle zusammenziehen doch eine kollegin von mir und evtl. ich sollen schon vorher mitgehen und aufgaben übernehmen die wir nicht machen wollen da wir ein festes aufgabengebiet im alten gebäude haben und zusammen mit anderen kollegen ein gutes team abgeben. nun will man zumindest meine kollegin dazu zwingen mitzuziehen und eine aufgabe anzunehmen die sie nicht machen will obwohl es jemand im anderen hause gab der es übernehmen wollte. jetzt fragt sich, wie ist es bei angestellten muss mann das machen oder kann man darauf bestehen nicht zwangsversetzt zu werden. Der Dienstort bleibt gleich denn die gebäude sind max. 15 min von einander entfernt doch das dienstgebäude ändert sich. ich bitte um hilfe denn es drängt sehr.

Gruß

Robby

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Kommt drauf an welcher der Tarifverträge gilt bei euch. Da sollte auch was zur Versetzung drinstehen. (zumindest im BAT gabs was ... ob auch im TVÖD, weiß ich nicht 100%ig, aber der lässt sich auch im i-net finden).

MfG

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Denke mal, wenn im Arbeitsvertrag kein konkreter Arbeitsplatz festgelegt wurde, dann kann im Ö.D. versetzt werden. Das dürfte sich beim Übergang vom BAT zum TVöD nicht geändert haben.
Hat aber nun auch den Vorteil, daß es schwieriger wird, den Arbeitnehmer zu entlassen. Kein Personalrat vorhanden?

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#3
 Von 
Robbynator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

doch personalrat ist vorhanden doch der wurde noch nicht eingeschaltet. bei uns gilt weiterhin der bat, im arbeitsvertrag steht nichts näheres drin doch wir besitzen eine arbeitsplatzbeschreibung die aussagt welche unsere tätigkeiten umfasst. kann er ihr dann trotzdem die arbeit aufzwingen, selbst wenn sie es nicht will und eine vollzeitstelle besetzt?

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Zita aus dem BAT (West):

'§ 12 Versetzung, Abordnung, Zuweisung
(1) Der Angestellte kann aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden. Soll der Angestellte an eine Dienststelle außerhalb des bisherigen Dienstortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so ist er vorher zu hören.

(2) Dem Angestellten kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit seiner Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleichbewertete Tätigkeit bei einer Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages oder bei einer anderen öffentlichen Einrichtung zugewiesen werden. Die Rechtsstellung des Angestellten bleibt unberührt; Bezüge aus der Verwendung nach Satz 1 werden angerechnet, sofern nicht in besonderen Fällen im Einvernehmen mit der für das Tarifrecht zuständigen Stelle des Arbeitgebers von der Anrechnung ganz oder teilweise abgesehen wird.

(3) Während der Probezeit darf der Angestellte ohne seine Zustimmung weder versetzt noch abgeordnet werden.'
--------------------
Welche Abteilungen werden zusammengelegt?

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#5
 Von 
Robbynator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch für eure mithilfe.

gruß

robby

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#6
 Von 
Robbynator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn jemanden noch was einfallen sollte wie man das problem lösen kann dann würde ich mich weiterhin freuen.

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#7
 Von 
Robbynator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo bei uns kam jetzt das thema auf zu personalrat zu gehen kann der das verhinder oder nicht? ich kenne mich da leider nicht so aus doch eine kollegin hat uns vorgeschlagen dies zu tun. wir wollen halt keine unruhe stifften wenn es letztendlich doch nichts bringt. wenn jemand bescheid weiss und mir eine info erteilen würde wäre ich sehr froh darüber.

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ob der Gang zum Personalrat Sinn hat? Klar kann man machen. Nur scheinbar werden ja sowieso die Abteilungen zusammengelegt (Einsparung?), was dann auch der Personalrat nicht auf Dauer verhindern können wird.

Welche Bereiche/Abteilungen werden denn nun zusammengelegt?

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#9
 Von 
Robbynator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

leider kann ich die frage mit den abteilungen nicht beantwortet weil es noch nicht offieziel ist und mir untersagt wurde es preiszugeben. trotzdem danke für deine antwort.

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ich wollte auch nicht die Namen der Abteilungen wissen. Es geht eigentlich nur darum (weil du so auf deinem festen Aufgabengebiet bestehst), abzuchecken, ob sich hier die Aufgaben massiv ändern oder man nur - nach kurzer Einarbeitung - paar veränderte Aufgaben hat.

Wenn es nämlich nur um unwesentliche Veränderungen im Tätigkeitsbereich geht, dann kannste deine Argumentation 'da wir ein festes aufgabengebiet im alten gebäude haben und zusammen mit anderen kollegen ein gutes team abgeben' gleich in der Tasche stecken lassen, dass interessiert den AG sicher nicht so brennend wie du dir das vorstellst.

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#11
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

So eine Frage kann auch nur im Öffentlichen Dienst auftauchen, es gibt genug Leute welche gern jede Arbeit machen und andere regen sich auf wenn etwas umstrukturiert wird und man ins Nachbargebäude umziehen muss. Klar mag man in einem tollen Team sein, aber das muss ja nun nicht auf Lebenszeit sein - die Arbeitsbedingungen können sich nun mal ändern....

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#12
 Von 
Robbynator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

es sind auf jeden fall größere veränderungen die auf uns zu kommen, es geht ja nicht darum dass man ins nachbargebäude muss es geht einfach darum dass meine kollegin und ich die einzigen im hause sind die bestimmte aufgaben beherschen, wenn wir getrennt werden müssten neue Kollegen angelernt werden und SAP ist nicht ein fach dass man in 3-4 wochen lernt, es bedarf viel zeit. Es geht auch mehr um meine kollegin die aufgaben übernehmen soll die sie auf keinen fall machen will. auf jeden fall wird es eine große umstrukturierung auch auf unsere gesammte aufgaben da die andere abteilung ein ganz anderes thema ist.

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Es geht auch mehr um meine kollegin die aufgaben übernehmen soll die sie auf keinen fall machen will.


Ums wollen gehts in der Arbeitswelt aber in den meisten Fällen nicht.

Im Erntsfall ist 'nicht wollen' dann Arbeitsverweigerung mit entsprechenden Konsequenzen. Man kann sich (als AN) auch nicht darauf rausreden, dass man ja irgendwann vor etlichen Jahren mal einen Vertrag gemacht hat, der z.B. die Anwendung moderner Computertechnik nicht vorsieht und dann darauf bestehen, dass man mit PC nichts zu tun haben 'will'.

Man kann machen, was man 'will' wenn man selbständig und sein eigener Chef ist ... und selbst da muss man sich der Einsicht in Notwendigkeiten beugen, wenn man im Konkurrenzkampf bestehen will.

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#14
 Von 
Robbynator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

na gut was heißt es im großen und ganzen? ich verstehe es so dass wir keine chance haben richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
ich verstehe es so dass wir keine chance haben richtig?


Zumindest nicht mit deinen bisher angebrachten Argumenten.

- gesundheitliche Einschränkung
- fehlende Qualifikation

... könnten Gründe sein um einer Um-/Versetzung in eine bestimmte Abteilung zu entgehen, aber soweit nur ganz allgemein, da ja keine Infos vorliegen zum Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Robbynator
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich muss sagen dass dieses forum wirklich klasse ist denn die leute hier kümmern sich auch darum. danke leute nun müssen wir schauen was wir daraus machen.

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