Umsetzung am Arbeitsplatz

15. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Smurf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsetzung am Arbeitsplatz

Hallo alle zusammen,

bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hoffe, ihr könnt mir Anworten geben.
Ich bin im Öffentlichen Dienst tätig und der "BigBoss" hat (entschuldigt bitte, aber ich weiß es nicht mehr anders auszudrücken) einfach nicht mehr alle. Er plant nun wirklich, ganze Abteilungen auseinander zureissen bzw. neue Abteilungen zu Gründen (u.a. ein "Sammel-Sekretariat" für alle leitenden Chefs usw.), oder Mitarbeiter, die sich gut verstehen, einfach mal "zwangszuversetzen".
Der Betriebsrat meinte, der BigBoss darf Leute umsetzen. Ich allerdings bin der Meinung, daß es nicht einfach so geht, ohne Genehmigung vom Betriebsrat, vor allem, wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht und auch nicht ohne Angabe von Gründen. Und diese Gründe müßten dann m.M. nach schon wirklich gute Gründe sein, vor allem, wenn eine Abteilung, so wie sie ist, eine der leistungsfähigsten im ganzen Haus ist.

Wie seht ihr das? Hoffe auf zahlreiche Antworten.

LG Smurf

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46335 Beiträge, 16435x hilfreich)

Der betriebsrat muss zwar angehört werden und zustimmen, er darf die Zustimmung aber nicht ohne zwingenden Grund verweigern.

Die Aussage des Betriebsrates ist daher korrekt.

Eine Sekretärin hat zwar einen Anspruch darauf, als Sekretärin zu arbeiten, wenn das so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Die genaue Arbeitsplatzgestaltung liegt aber im Ermessen des Arbeitgebers. Gegen die Einführung eines Sammelsekretariates kann sie daher nichts machen.

Das gilt sinngemäß auch für andere Arbeitsgebiete. Einen Anspruch auf eine bestimmte Firmenorganisation hat ein Arbeitnehmer nicht. Eine Umorganisation braucht der AG nicht zu begründen.

Der Arbeitsvertrag muss natürlich eingehalten werden. Ich habe aber noch keinen Arbeitsvertrag gesehen, in dem eine bestimmte Organisation der Firma vereinbart wurde.

quote:
wenn eine Abteilung, so wie sie ist, eine der leistungsfähigsten im ganzen Haus ist

Das sieht der BigBoss offensichtlich anders.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8047x hilfreich)

Ich kenne Vorgesetzte, die nicht aus fachlichen Gründen Abteilungen oder Teams auseinandernehmen, sondern nur aus persönlichen Gründen.(die AN könnten sich ja gegen den AG verbünden, etc.)

Als betroffene AN habe ich dem AG in so einer Situation mitgeteilt, dass ich die bisher sehr florierende Abteilung verlassen werde(= Versetzung beantragen), wenn er seine Pläne umsetzt. Das wollte er dann auch nicht, und ich arbeite wie gewohnt weiter.
Hat in meinem Fall gewirkt, muß aber nicht.

In anderen Fällen haben wir als Betriebsrat uns für die Arbeitnehmer erfolgreich eingesetzt, der BR hat da gute Einflußmöglichkeiten, denn Versetzungen und betriebliche Umstrukturierungen müssen mit dem BR besprochen werden. Der muß sich dann positionieren und für die betroffenen Arbeitnehmer eintreten.

Wie hh schon schreibt, die rechtlichen Möglichkeiten sind sehr begrenzt,
je nach Verhandlungsgeschick kann aber ein BR trotzdem 'ne Menge erreichen.






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#3
 Von 
muddy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Das darf euer Big Boss.Bei uns werden auch gerne mal Leute versetzt(aber auch in andere Städte),das machen die nur weil Sie nicht möchten das man sich zu gut versteht.Das heißt,das man vielleicht nicht mehr so den Respekt vor seinen Vorgesetzten hat oder das sich Routine und Vertrauen einschleicht.Und das ist für die Big Bosse gar nicht gut.

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