Folgendes Problem:
Arbeitnehmer, normalerweise wohnungsnah eingesetzt soll für 2 Monate auf einer Arbeitsstelle ca. 110 km entfernt eingesetzt werden. Tägliche Anfahrt mit dem eigenen PKW.
Die Arbeitszeit wurde auf 10 Stunden festgelegt. 5 Tage Woche, aber es kann durchaus auch zu Einsätzen an Wochenenden kommen. Dann sähe es so aus, dass mindestens 12 Tage am Stück gearbeitet werden muß. Erfahrungsgemäß wird bei solchen Einsätzen daraus durchaus auch ein 12 Stundentag.
12 Stunden + ca. 2 1/2 Stunden Fahrzeit (ungünstige Fahrtroute mit extrem viel Verkehr) dürften meiner Meinung nach längst nicht mehr konform mit dem Arbeitszeitgesetz laufen.
Wie schaut die Sachlage aus? Sind solche Zeiten nach dem Arbeitszeitgesetz noch korrekt?
Problem ist vor allem die derzeit noch bestehende Probezeit.
Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes bei langer Anfahrt
2. Juli 2007
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Frage vom 2. Juli 2007 | 19:14
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 27x hilfreich)
Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes bei langer Anfahrt
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#1
Antwort vom 2. Juli 2007 | 22:15
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2001x hilfreich)
... reisezeiten sind in aller regel keine arbeitszeiten.
höchstarbeitszeit pro tag 10 h - definitiv: arbeitszeitgesetz.
(ich würde mir wohl vor ort ein zimmer suchen)
Und jetzt?
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