Umsetzung innerhalb der Firma

5. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Illow
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
Umsetzung innerhalb der Firma

Hallo zusammen.
Beim Arbeitnehmer in der Produktion (Firma mit 300 Beschäftgten)
ist im Arbeitsvetrag genau seine Abteilung und Tätigkeit
festgelegt. Arbeitnehmer wird in eine andere Abteilung mit
anderer Tätigkeit umgesetzt und arbeitet dort mittlerweile schon über eine Jahr und kommt in seine alte Abteilung einfach nicht mehr zurück, zumal in dieser alten Abteilung Neueinstellungen statt fanden.
Was kann Arbeitnehmer tun oder müsste es nicht sogar einen
Änderungsvertrag geben.

Danke
illow


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn es einen Betriebsrat gibt, wovon ich bei 300 Mitarbeitern ausgehe, dann wäre dieser der erste Ansprechpartner. Andererseits:die Einstellung von neuen Mitarbeitern ohne interne Stellenausschreibung vor Besetzung der Stelle spricht eher dagegen, dass es einen BR gibt. Sonst hätte der doch dafür gesorgt, dass die Stelle erstmal intern ausgeschrieben wird.....

Auch wenn im Vertrag Abteilung und Tätigkeit genau festgelegt ist, kann sich der Arbeitgeber m.E. auf konkludentes Handeln bei der erfolgten Versetzung berufen, da der Arbeitnehmer seit einem Jahr am neuen Arbeitsplatz tätig ist.

Eine andere Möglichkeit wäre auch, dass der AG eine ÄNderungskündigung ausspricht und so die Versetzung rechtlich legitimiert. Wenn tatsächlich keine Stelle mehr in der alten Abteilung frei ist, führt eben die Weigerung, weiter in der "neuen" Abteilung zu arbeiten, zu einer Kündigung.

Soweit meine Meinung. Bin mal gespannt, was die Mitstreiter hier dazu meinen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Eine Umsetzung liegt normalerweise dann vor, wenn die räumliche Entfernung der neuen Arbeitsstelle zur alten nicht zu groß ist (kann tariflich festgelegt sein) und der Aufgabenbereich mit dem Arbeitsvertrag übereinstimmt oder aber vergleichbar ist (hier etwas weich von mir formuliert, weil wir den Tarifvertrag/die Betriebsvereinbarung/den Individualarbeitsvertrag nicht kennen). Wenn ausserdem das Gehalt bleibt, die Eingruppierung identisch ist, dann ist kein Raum für eine Änderungskündigung, weil eben keine wesentliche Veränderung der Arbeitsverhältnisse vorliegt.

wirdwerden

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