Umstellung von Gehalt auf Lohn

21. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
go446119-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Umstellung von Gehalt auf Lohn

Hallo zusammen!

Unser Arbeitgeber will von Gehalt auf Lohn umstellen (so sehe ich es zumindest).
Auf der heutigen Versammlung wurde angekündigt, dass zum 1.9. Eine Umstellung bei der Bezahlung stattfinden kann (jeder kann selbst entscheiden, ob die Änderung wirksam wird).
Er möchte, dass nur noch die Zeit, die tatsächlich gearbeitet wurde auch vergütet wird. Derzeit haben alle Arbeitnehmer einen Vertrag mit Wochenarbeitszeit. Bei mir z.B. 40 Stunden. Nun will er auf Stundenbasis umstellen. Bei 40 Std. in der Woche sind es ja 172 Std. im Monat, die ich vergütet bekomme. Nach der neuen Regelung will er die tatsächlich geleisteten Stunden vergüten. Eine Anwesenheitspflicht besteht nur 4 Stunden am Tag. Generell bin ich diesem Prinzip nicht abgeneigt, denn dann werden meine Überstunden sofort ausbezahlt, aber was müssten wir dann bei Urlaub, Krankheit, Prämienberechnung etc. beachten?
Die Änderung soll mit einem Zusatz zum Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Die Stundenberechnung soll Anhand der in den letzten 12 Monaten geleisteten Arbeit erfolgen, d.h. wer im Schnitt 8,5 Stunden gearbeitet hat, bekommt auch 8,5 Stunden für Feier-, Urlaubs- und Krankheitstage angerechnet, umgekehrt aber auch, wer nur 7,5 Stunden gearbeitet hat. Das nächste Problem sehe ich bei der Fortzahlung im Fall der Abwesenheit durch THW, Feuerwehr oder sonstigen Organisationen in denen eine Fortzahlung des Entgelten festgeschrieben ist. Welche Stunden werden hier berechnet und wenn diese Stundenzahl höher oder niedriger ist, als das Mittel der 12 Monate, darf es dann zur neuen Mittelberechnung mit herangezogen werden?
Ihr seht, hier besteht viel Klärungsbedarf. Ich habe noch nie in einem Unternehmen gearbeitet, welches auf Stundenbasis das monatliche Entgelt auszahlt.
Desweiteren sehe ich ein Problem mit vorhandenen Gleitzeitkonten, die Plus oder Minus aufweisen. Bisher wurden Überstunden abgefeiert, Minusstunden wieder reingearbeitet. Sind jetzt noch Plusstunden vorhanden, sollen diese auch ausbezahlt werden, bei Minusstunden entsprechend gekürzt werden. Hier sehe ich ein Problem mit der Gleichbehandlung. Teilweise haben Arbeitnehmer über Jahre Überstunden gesammelt und konnten diese nicht abbauen, andere ANs haben Aufgrund fehlender Aufträge gerade in letzter Zeit freiwillig Minusstunden gemacht. Diejenigen, die Überstunden hatten haben diese natürlich auch (wenn möglich) abgebaut.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich sach es mal so: Wenn bei der neuen Berechnungsmethode rauskäme, dass der Arbeitgeber mehr zahlen müßte, dann würde er sie..... eher NICHT einführen, oder?
Das war heute eine BV oder was für eine Versammlung, wer hat geladen? Wenn es einen BR gibt, was sacht der denn?

Zitat:
Generell bin ich diesem Prinzip nicht abgeneigt, denn dann werden meine Überstunden sofort ausbezahlt, aber was müssten wir dann bei Urlaub, Krankheit, Prämienberechnung etc. beachten?

An Ihrer Stelle wäre ich dem Prinzip abgeneigt, denn es gibt ja selten Arbeitgeber, die von sich aus ein neues Prinzip einführen, bei dem sie dann mehr zahlen müssen.
Zitat:
Eine Anwesenheitspflicht besteht nur 4 Stunden am Tag.
Ich tippe mal, dass dieser AG hofft, dass er dann im Krankheitsfall nur 4 Stunden zahlen muss. Da fehlt dem halt mal wieder jede Kenntnis, dass hier der Durchschnitt der letzten 13 wochen zählt.

Was steht genau im Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden? Gilt ein TV? Gibt es einen Betriebsrat?

Zitat:
andere ANs haben Aufgrund fehlender Aufträge gerade in letzter Zeit freiwillig Minusstunden gemacht.

Freiwillig? Aufgrund mangelnder Aufträge Minusstunden?
Das ist nicht freiwillig. Das ist höchstens obrigkeitshöriger Lohnverzicht um den Gewinn des Arbeitgebers nicht zu schmälern.



-- Editiert von altona01 am 21.07.2016 22:21

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Du hast vollkommen recht: da besteht viel Klärungsbedarf. Allerdings sollte dein AG sich erklären und er sollte insbesondere die Frage beantworten, wozu ein AN diese Vertragsänderung unterschreiben sollte. Sollte mich nicht wundern, wenn dann alsbald die Peitsche Änderungskündigung hervorgeholt würde (die allerdings kaum Aussicht auf Erfolg hätte).

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Ich tippe mal, dass dieser AG hofft, dass er dann im Krankheitsfall nur 4 Stunden zahlen muss. Da fehlt dem halt mal wieder jede Kenntnis, dass hier der Durchschnitt der letzten 13 wochen zählt.


Da schmeißen Sie aber gerade Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit Urlaubsentgelt durcheinander. Der Durchschnitt der letzten 13 Wochen galt für den Urlaub. Für Krankheit gilt das Lohnausfallprinzip, sprich der AN erhält das was er bekommen hätte, wenn er gearbeitet hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go446119-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So, jetzt gibt es auch einen Aushang dazu.
Die Entgelte bei Feier-, Krankheits- und Urlaubs Tagen sollen sich aus dem Schnitt der letzten 12 Monate errechnen. Gezahlt werden sollen wirklich nur die geleisteten Stunden. Übers Kalenderjahr gesehen ergäben sich weder positive noch negative Auswirkungen.
Wir haben keinen Betriebsrat und auch keinen TV.
Außerdem bin ich der Meinung, dass er eine solche Änderung nur per Änderungskündigung machen kann. Die Vermutung liegt jetzt auch nah, dass er es Betriebszeit durch den Aushang als geändert ansieht.
Seiner Meinung nach würde eine solche Regelung neue Mitarbeiter anlocken. Ich sehe jedoch große Probleme bei Kreditanträgen etc., weil man keinen gleichbleibenden Gehaltseingang hat.
Bisher sind in den Verträgen eine durchschnittliche Monatsstundenzahl und die entsprechende Entlohnung hierfür festgeschrieben.

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#5
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von go446119-1):
Außerdem bin ich der Meinung, dass er eine solche Änderung nur per Änderungskündigung machen kann.


Eine Änderungskündigung wäre einseitig durch den AG, es kann auch eine Zusatzvereinbarung geben, auf die sich AG und AN gemeinsam einigen.

Zitat:
Seiner Meinung nach würde eine solche Regelung neue Mitarbeiter anlocken.


Die Begründung ist quatsch, den der AG könnte ohne weiteres neuen Mitarbeiter diese neuen Arbeitsverträge anbieten und es bei den bisherigen Mitarbeitern so belassen. Schließlich verhandelt jeder für sich selbst, zumal kein TV angewendet werden.

Ich hab selbst Mitarbeiter in meinem Team und es geht nicht darum, wieviel Zeit die Leute auf Arbeit verbringen, sondern wie effektiv die Leute sind. Man kann auch vier Stunden Facetime (von 9 - 13) einführen und trotzdem einen Vertrag auf einen bestimmte Wochenzahl festlegen.

Und wenn man neue Mitarbeiter locken will, dann geht es eher um die Arbeitsumgebung vor Ort und um gewisse soziale Komponenten und (natürlich auch ums Geld). Es gibt aber auch AG die die Erfahrung die durch die AN gewonnen wird schon als ausreichend Lohn ansehen und der Meinung sind man müsste noch Geld mitbringen.

Ich würde meinen Vorsetzten oder wer auch immer mir das vorliegt, so wie hier geschrieben, fragen, warum ich das Angebot annehmen soll und was mir das bringt.

-- Editiert von Xipolis am 28.07.2016 05:00

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#6
 Von 
Abenning
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
wenn dann alsbald die Peitsche Änderungskündigung hervorgeholt würde (die allerdings kaum Aussicht auf Erfolg hätte
wie ist das gemeint, kein Erfolg? Seitens AG oder AN?

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