Umwandlung 450 Euro Vertrag auf Teilzeit - Nachteile

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
BlueDean
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Umwandlung 450 Euro Vertrag auf Teilzeit - Nachteile

Hallo Forum,

bräuchte mal eure Meinung...

Habe aktuell einen 450 Euro Vertrag, der ohne Probezeit und unbefristet ist. Nun wird mir aktuell ein neuer Vertrag in Teilzeit angeboten (selbe Tätigkeit). Der neue Vertrag hat allerdings eine Probezeit von 6 Monaten und ist auf 12 Monate befristet. Nun meine Fragen...

1. Darf eine neue Probezeit angesetzt werden, wenn es sich um das gleiche Tätigkeitsfeld handelt ?

2. Es handelt sich um einen komplett neuen Vertrag (kein Änderungsvertrag), in dem nicht erwähnt wird, dass der 450 Euro Job endet. Was passiert wenn die Befristung endet, hat der 450 Euro Job danach weiterhin seine Gültigkeit ?

3. Es handelt sich nur um eine reine Stundenerhöhung, ist es da rechtens aus einem unbefristeten Vertrag einen befristeten zu machen ?

4. Bei allen anderen Mitarbeitern ist ein 13. Monatsgehalt vereinbart, bei mir nicht. Gibt es da nicht ein Gesetz bezüglich Gleichbehandlung ?

Da ich stark vermute, dass man mich mit diesem Vertrag loswerden möchte, würde mich eure Meinung dazu interessieren.

Vielen Dank !

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32203 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von BlueDean):
Darf eine neue Probezeit angesetzt werden,
Ja. Ist aber evtl. mit dem AG ---verhandelbar---. Ebenso wie die Befristung.
Zitat (von BlueDean):
Was passiert wenn die Befristung endet, hat der 450 Euro Job danach weiterhin seine Gültigkeit ?
Nein. Der 450,-Vertrag müsste zunächst beendet werden. Dann der neue Vertrag anschließend gelten. Nach Fristende würde der AN auf *Null* stehen, oder der befr. Vertrag würde uU verlängert.
Zitat (von BlueDean):
Es handelt sich nur um eine reine Stundenerhöhung
Nein, es handelt sich um einen neuen Vertrag--- hast du geschrieben.
Zitat (von BlueDean):
Bei allen anderen Mitarbeitern ist ein 13. Monatsgehalt vereinbart,
Was steht in deinem 450,-Vertrag genau? Ja, solch ein Gesetz gibt es. Ob es bei dir nicht eingehalten wird, müsste man aus dem AV und den anderen AV erkennen.
Zitat (von BlueDean):
Da ich stark vermute, dass man mich mit diesem Vertrag loswerden möchte,
Ja, das kann sein. Dann wird wohl nichts verhandelbar sein.

Der 450,-Vertrag muss allerdings vom AG auch erst korrekt gekündigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BlueDean
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort !

Was würde denn passieren, wenn der AG den 450 Euro Vertrag nicht korrekt kündigt ? Bis jetzt wurde mir diesbezüglich nichts vorgelegt und im neuen Vertrag ist auch nichts vermerkt. Meine Hoffnung war, dass bei einer evtl. Kündigung in der Probezeit, der 450 Euro Vertrag wieder greift.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32203 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von BlueDean):
Was würde denn passieren,
Samstags hat meine Glaskugel frei. ;)
Zitat (von BlueDean):
Meine Hoffnung war, dass bei einer evtl. Kündigung in der Probezeit, der 450 Euro Vertrag wieder greift.
Wie kommst du darauf?

Dein Minijob muss erst enden (wie auch immer) und der befr. TZ-Vertrag beginnen.
Dass der Minijob-Vertrag *ruht*--- ist hier nicht zu lesen. 2 Jobs sind es auch nicht.
Und bezahlt werden würdest du auch nur für einen.

Du musst diesen neuen Vertrag nicht unterschreiben, weil er dich sehr benachteiligt.
Dann wird dein AG sich etwas anderes einfallen lassen müssen.

Wie begründet der AG denn dieses Vertragsangebot?
Wie viele Wochenstunden arbeitest du jetzt ---im Minijob---
und wie viele sollen es dann im TZ-Vertrag sein?
Meint der AG, du schaffst die neuen Stunden evtl. nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BlueDean
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Wie begründet der AG denn dieses Vertragsangebot?
Wie viele Wochenstunden arbeitest du jetzt ---im Minijob---
und wie viele sollen es dann im TZ-Vertrag sein?
Meint der AG, du schaffst die neuen Stunden evtl. nicht?


Die offizielle Begründung ist, dass ein Mitarbeiter bald in Rente geht und die Arbeit anderweitig verteilt werden muss. Allerdings handelt es sich in meinem Fall um einen neuen Chef, der einen Mitarbeiter nach dem anderen entlässt und durch neue ersetzt.

Aktuell arbeite ich 30 Stunden im Monat, im neuen Vertrag sind 80 Stunden im Monat vereinbart, was ich auch problemlos schaffen würde.

Da der neue Chef so ziemlich alle "alten" Mitarbeiter durch neue ersetzt, gibt mir das schon stark zu denken. Vor allem wäre hier ein Änderungsvertrag angebracht und nicht gleich ein neuer Vertrag mit neuen Vereinbarungen.

Gruss

Dean

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32203 Beiträge, 5658x hilfreich)

-ICH- würde mich jetzt schon nach einem anderen Job umsehen...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich würde den neuen Vertrag nur unter dem Vorbehalt annehmen das
1.) bei vorzeitiger Kündigung in der Probezeit
2.) bei Ende der Befristung
der alte unbefristete Arbeitsvertrag des Minijobs wieder auflebt. Das sollte jedoch schriftlich festgehalten werden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BlueDean
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort, dies wäre natürlich auch eine Möglichkeit.
Ich bin nur verwundert, dass eine erneute Probezeit in diesem Fall wirklich rechtens sein soll :???:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von BlueDean):
Die offizielle Begründung ist, dass ein Mitarbeiter bald in Rente geht und die Arbeit anderweitig verteilt werden muss. Allerdings handelt es sich in meinem Fall um einen neuen Chef, der einen Mitarbeiter nach dem anderen entlässt und durch neue ersetzt.

Aktuell arbeite ich 30 Stunden im Monat, im neuen Vertrag sind 80 Stunden im Monat vereinbart,

Da ich stark vermute, dass man mich mit diesem Vertrag loswerden möchte


Hallo,

unter diesen Bedingungen würde ich den neuen Vertrag unterschreiben und gleichzeitig auf die Suche nach einer neuen Stelle gehen.
Lässt der Chef den Vertrag nach einem Jahr auslaufen, hast du wenigstens Anspruch auf ALG I. Kündigt er dich aus dem Minijob heraus, hast du gar nichts.
Wenn er dich loswerden möchte, findet er so oder so einen Weg.

Ausnahme: Bist du schwerbehindert und genießt dadurch einen besonderen Kündigungsschutz, solltest du abwägen. Wie ist das Betriebsklima? Dein Chef kann dir das Arbeitsleben auch so unbequem machen, dass du von allein gehst.

VG

PS: Wovon bestreitest du deinen Lebensunterhalt? Bist du finanziell abgesichert?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein. Der 450,-Vertrag müsste zunächst beendet werden. Dann der neue Vertrag anschließend gelten. Nach Fristende würde der AN auf *Null* stehen, oder der befr. Vertrag würde uU verlängert.


Das sehe ich etwas anders. Hier scheint es sich um eine Befristung ohne sachlichen Grund zu handeln. Nach TzBfG § 14 Absatz 2 Satz 2 ist dies bei einem Arbeitnehmer nicht rechtswirksam, wenn der AN beim AG schon beschäftigt war. Dort steht

Zitat:
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.


Damit dürfte die Befristung unwirksam sein. Eine Probezeit dürfte auch nicht wirklich rechtswirksam sein, wenn sich an der Arbeit offenbar nicht wirklich etwas geändert hat. Handelt es sich nicht um einen Kleinbetrieb beginnt damit auch die Wartefrist des KSchG nicht neu, der Kündigungsschutz gilt weiter.

Als AN kann man diesen neuen Arbeitsvertrag aber durchaus unterschreiben, und erst wenn der AG kündigt oder nicht verlängert wird, kann er diesen gerichtlich überprüfen lassen.

Wenn man aber meint, dass der AG einen da nur loshaben will, sollte man sich vorher aus ungekündigter Stellung etwas neues suchen. Ein gerichtlich erzwungenes Arbeitsverhältnis ist auf Dauer nicht erreichbar, man kann da eigentlich nur entsprechende Abfindungen erreichen.

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von BlueDean):
1. Darf eine neue Probezeit angesetzt werden, wenn es sich um das gleiche Tätigkeitsfeld handelt ?

Durchaus, wenn die Stundenzahl so erheblich verändert wird, will man sehen wie der Arbeitnehmer das schafft.



Zitat (von BlueDean):
Was passiert wenn die Befristung endet, hat der 450 Euro Job danach weiterhin seine Gültigkeit ?

Nein.

Je nach Wortlaut ist die Befristung aber ungültig, darum muss man sich aber erst später kümmern.



Zitat (von BlueDean):
4. Bei allen anderen Mitarbeitern ist ein 13. Monatsgehalt vereinbart, bei mir nicht. Gibt es da nicht ein Gesetz bezüglich Gleichbehandlung ?

Nur wenn Dir eine Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität widerfahren würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durchaus, wenn die Stundenzahl so erheblich verändert wird, will man sehen wie der Arbeitnehmer das schafft.


Ich glaube kaum, dass das im vorliegenden Fall ein Grund für eine neue Probezeit sein kann, denn schließlich geht der Grund hierfür von Seiten des Arbeitgebers aus. Auch erschließt sich mir hier grundsätzlich nicht der Grund für eine weitere Probezeit. Der Mitarbeiter dürfte schon die Wartezeit für das Kündigungsschutzgesetz schon längst hinter sich haben, das KSchG kann man durch solche Tricks nicht wirklich unterlaufen.

Aber so wie der AN es wohl erkennt, soll hier letztlich wohl doch nur eine Kündigung vorbereitet werden und der AG will sich Scheingründe für einen besseren Stand erzielen, um so Abfindungen o.ä. zu minmieren. Wenn der AN keinen rechtlich ausreichend Hintergrund besitzt kommt der AG mit so etwas auch u.U. durch. Wie gesagt, vor einem solchen Hintergrund sollte man sich beizeiten einen neue Arbeitsstelle suchen.

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo, ich bin nur verwundert, dass der Rückschluss besteht, dass der Chef dich loswerden möchte!?! Im Fall von Minijobs ist doch die Kündigung relativ einfach und unkompliziert. Warum sollte er da diesen komplizierten Weg gehen?
Vielleicht wäre es gut, ein ehrliches Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen. Ist sein bestreben tatsächlich eine Kündigung, wäre meine Frage nicht, wie bleiben sondern viel mehr, wo bekomme ich einen neuen Job! Alles Gute für dich!

1x Hilfreiche Antwort

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