Hallo Forum,
bräuchte mal eure Meinung...
Habe aktuell einen 450 Euro Vertrag, der ohne Probezeit
und unbefristet ist. Nun wird mir aktuell ein neuer Vertrag in Teilzeit angeboten (selbe Tätigkeit). Der neue Vertrag hat allerdings eine Probezeit von 6 Monaten und ist auf 12 Monate befristet. Nun meine Fragen...
1. Darf eine neue Probezeit angesetzt werden, wenn es sich um das gleiche Tätigkeitsfeld handelt ?
2. Es handelt sich um einen komplett neuen Vertrag (kein Änderungsvertrag), in dem nicht erwähnt wird, dass der 450 Euro Job endet. Was passiert wenn die Befristung endet, hat der 450 Euro Job danach weiterhin seine Gültigkeit ?
3. Es handelt sich nur um eine reine Stundenerhöhung, ist es da rechtens aus einem unbefristeten Vertrag einen befristeten zu machen ?
4. Bei allen anderen Mitarbeitern ist ein 13. Monatsgehalt vereinbart, bei mir nicht. Gibt es da nicht ein Gesetz bezüglich Gleichbehandlung ?
Da ich stark vermute, dass man mich mit diesem Vertrag loswerden möchte, würde mich eure Meinung dazu interessieren.
Vielen Dank !
Umwandlung 450 Euro Vertrag auf Teilzeit - Nachteile
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja. Ist aber evtl. mit dem AG ---verhandelbar---. Ebenso wie die Befristung.ZitatDarf eine neue Probezeit angesetzt werden, :
Nein. Der 450,-Vertrag müsste zunächst beendet werden. Dann der neue Vertrag anschließend gelten. Nach Fristende würde der AN auf *Null* stehen, oder der befr. Vertrag würde uU verlängert.ZitatWas passiert wenn die Befristung endet, hat der 450 Euro Job danach weiterhin seine Gültigkeit ? :
Nein, es handelt sich um einen neuen Vertrag--- hast du geschrieben.ZitatEs handelt sich nur um eine reine Stundenerhöhung :
Was steht in deinem 450,-Vertrag genau? Ja, solch ein Gesetz gibt es. Ob es bei dir nicht eingehalten wird, müsste man aus dem AV und den anderen AV erkennen.ZitatBei allen anderen Mitarbeitern ist ein 13. Monatsgehalt vereinbart, :
Ja, das kann sein. Dann wird wohl nichts verhandelbar sein.ZitatDa ich stark vermute, dass man mich mit diesem Vertrag loswerden möchte, :
Der 450,-Vertrag muss allerdings vom AG auch erst korrekt gekündigt werden.
Danke für deine Antwort !
Was würde denn passieren, wenn der AG den 450 Euro Vertrag nicht korrekt kündigt ? Bis jetzt wurde mir diesbezüglich nichts vorgelegt und im neuen Vertrag ist auch nichts vermerkt. Meine Hoffnung war, dass bei einer evtl. Kündigung in der Probezeit, der 450 Euro Vertrag wieder greift.
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Samstags hat meine Glaskugel frei.ZitatWas würde denn passieren, :
Wie kommst du darauf?ZitatMeine Hoffnung war, dass bei einer evtl. Kündigung in der Probezeit, der 450 Euro Vertrag wieder greift. :
Dein Minijob muss erst enden (wie auch immer) und der befr. TZ-Vertrag beginnen.
Dass der Minijob-Vertrag *ruht*--- ist hier nicht zu lesen. 2 Jobs sind es auch nicht.
Und bezahlt werden würdest du auch nur für einen.
Du musst diesen neuen Vertrag nicht unterschreiben, weil er dich sehr benachteiligt.
Dann wird dein AG sich etwas anderes einfallen lassen müssen.
Wie begründet der AG denn dieses Vertragsangebot?
Wie viele Wochenstunden arbeitest du jetzt ---im Minijob---
und wie viele sollen es dann im TZ-Vertrag sein?
Meint der AG, du schaffst die neuen Stunden evtl. nicht?
Zitat:
Wie begründet der AG denn dieses Vertragsangebot?
Wie viele Wochenstunden arbeitest du jetzt ---im Minijob---
und wie viele sollen es dann im TZ-Vertrag sein?
Meint der AG, du schaffst die neuen Stunden evtl. nicht?
Die offizielle Begründung ist, dass ein Mitarbeiter bald in Rente geht und die Arbeit anderweitig verteilt werden muss. Allerdings handelt es sich in meinem Fall um einen neuen Chef, der einen Mitarbeiter nach dem anderen entlässt und durch neue ersetzt.
Aktuell arbeite ich 30 Stunden im Monat, im neuen Vertrag sind 80 Stunden im Monat vereinbart, was ich auch problemlos schaffen würde.
Da der neue Chef so ziemlich alle "alten" Mitarbeiter durch neue ersetzt, gibt mir das schon stark zu denken. Vor allem wäre hier ein Änderungsvertrag angebracht und nicht gleich ein neuer Vertrag mit neuen Vereinbarungen.
Gruss
Dean
-ICH- würde mich jetzt schon nach einem anderen Job umsehen...
Ich würde den neuen Vertrag nur unter dem Vorbehalt annehmen das
1.) bei vorzeitiger Kündigung in der Probezeit
2.) bei Ende der Befristung
der alte unbefristete Arbeitsvertrag des Minijobs wieder auflebt. Das sollte jedoch schriftlich festgehalten werden.
Danke für deine Antwort, dies wäre natürlich auch eine Möglichkeit.
Ich bin nur verwundert, dass eine erneute Probezeit in diesem Fall wirklich rechtens sein soll
ZitatDie offizielle Begründung ist, dass ein Mitarbeiter bald in Rente geht und die Arbeit anderweitig verteilt werden muss. Allerdings handelt es sich in meinem Fall um einen neuen Chef, der einen Mitarbeiter nach dem anderen entlässt und durch neue ersetzt. :
Aktuell arbeite ich 30 Stunden im Monat, im neuen Vertrag sind 80 Stunden im Monat vereinbart,
Da ich stark vermute, dass man mich mit diesem Vertrag loswerden möchte
Hallo,
unter diesen Bedingungen würde ich den neuen Vertrag unterschreiben und gleichzeitig auf die Suche nach einer neuen Stelle gehen.
Lässt der Chef den Vertrag nach einem Jahr auslaufen, hast du wenigstens Anspruch auf ALG I. Kündigt er dich aus dem Minijob heraus, hast du gar nichts.
Wenn er dich loswerden möchte, findet er so oder so einen Weg.
Ausnahme: Bist du schwerbehindert und genießt dadurch einen besonderen Kündigungsschutz, solltest du abwägen. Wie ist das Betriebsklima? Dein Chef kann dir das Arbeitsleben auch so unbequem machen, dass du von allein gehst.
VG
PS: Wovon bestreitest du deinen Lebensunterhalt? Bist du finanziell abgesichert?
ZitatNein. Der 450,-Vertrag müsste zunächst beendet werden. Dann der neue Vertrag anschließend gelten. Nach Fristende würde der AN auf *Null* stehen, oder der befr. Vertrag würde uU verlängert. :
Das sehe ich etwas anders. Hier scheint es sich um eine Befristung ohne sachlichen Grund zu handeln. Nach TzBfG § 14 Absatz 2 Satz 2 ist dies bei einem Arbeitnehmer nicht rechtswirksam, wenn der AN beim AG schon beschäftigt war. Dort steht
Zitat:Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Damit dürfte die Befristung unwirksam sein. Eine Probezeit dürfte auch nicht wirklich rechtswirksam sein, wenn sich an der Arbeit offenbar nicht wirklich etwas geändert hat. Handelt es sich nicht um einen Kleinbetrieb beginnt damit auch die Wartefrist des KSchG nicht neu, der Kündigungsschutz gilt weiter.
Als AN kann man diesen neuen Arbeitsvertrag aber durchaus unterschreiben, und erst wenn der AG kündigt oder nicht verlängert wird, kann er diesen gerichtlich überprüfen lassen.
Wenn man aber meint, dass der AG einen da nur loshaben will, sollte man sich vorher aus ungekündigter Stellung etwas neues suchen. Ein gerichtlich erzwungenes Arbeitsverhältnis ist auf Dauer nicht erreichbar, man kann da eigentlich nur entsprechende Abfindungen erreichen.
Zitat1. Darf eine neue Probezeit angesetzt werden, wenn es sich um das gleiche Tätigkeitsfeld handelt ? :
Durchaus, wenn die Stundenzahl so erheblich verändert wird, will man sehen wie der Arbeitnehmer das schafft.
ZitatWas passiert wenn die Befristung endet, hat der 450 Euro Job danach weiterhin seine Gültigkeit ? :
Nein.
Je nach Wortlaut ist die Befristung aber ungültig, darum muss man sich aber erst später kümmern.
Zitat4. Bei allen anderen Mitarbeitern ist ein 13. Monatsgehalt vereinbart, bei mir nicht. Gibt es da nicht ein Gesetz bezüglich Gleichbehandlung ? :
Nur wenn Dir eine Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität widerfahren würde.
ZitatDurchaus, wenn die Stundenzahl so erheblich verändert wird, will man sehen wie der Arbeitnehmer das schafft. :
Ich glaube kaum, dass das im vorliegenden Fall ein Grund für eine neue Probezeit sein kann, denn schließlich geht der Grund hierfür von Seiten des Arbeitgebers aus. Auch erschließt sich mir hier grundsätzlich nicht der Grund für eine weitere Probezeit. Der Mitarbeiter dürfte schon die Wartezeit für das Kündigungsschutzgesetz schon längst hinter sich haben, das KSchG kann man durch solche Tricks nicht wirklich unterlaufen.
Aber so wie der AN es wohl erkennt, soll hier letztlich wohl doch nur eine Kündigung vorbereitet werden und der AG will sich Scheingründe für einen besseren Stand erzielen, um so Abfindungen o.ä. zu minmieren. Wenn der AN keinen rechtlich ausreichend Hintergrund besitzt kommt der AG mit so etwas auch u.U. durch. Wie gesagt, vor einem solchen Hintergrund sollte man sich beizeiten einen neue Arbeitsstelle suchen.
Hallo, ich bin nur verwundert, dass der Rückschluss besteht, dass der Chef dich loswerden möchte!?! Im Fall von Minijobs ist doch die Kündigung relativ einfach und unkompliziert. Warum sollte er da diesen komplizierten Weg gehen?
Vielleicht wäre es gut, ein ehrliches Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen. Ist sein bestreben tatsächlich eine Kündigung, wäre meine Frage nicht, wie bleiben sondern viel mehr, wo bekomme ich einen neuen Job! Alles Gute für dich!
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