Umwandlung unbefristeter Vertrag in Befristung durch Arbeitgeber

22. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
babyblue123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umwandlung unbefristeter Vertrag in Befristung durch Arbeitgeber

Hallo
Bin neu hier und hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich bin derzeit in Elternzeit und hatte gestern ein Gespräch mit meinen Chefs (ja 2). Bei uns ist es etwas kompliziert. Wir haben quasi zwei Firmen. Ich bin in der "alten" Firma angestellt, arbeite aber für die neue. Nun hat mein Chef gesagt, dass er keine Arbeit mehr für mich hat und mir nach meiner Rückkehr betriebsbedingt kündigen wird und ich einen neuen Vertrag bei der "neuen" Firma bekomme. Das wäre ja rein theoretisch nur eine formelle Sache. Ich habe derzeit einen unbefristeten Vertrag.

Nun ist aber das Problem, dass ich um Gleitzeit gebeten haben, da ich sonst die Betreuungszeiten der Kinder nicht abdecken kann - mein Partner arbeitet im 3-Schicht System.
Sie meinte daraufhin, dass sie das nur unter der Vorraussetzung macht, dass der neue Vertrag auf ein Jahr befristet ist.

Nun meine Frage: Ist das überhaupt so einfach, wie sie es sich vorstellt? Kann man einfach den unbefristeten Vertrag betriebsbedingt kündigen und in einen befristeten ändern? Wenn ich keine Gleitzeit hätte, würde sie mir ja einen unbefristeten geben (sagt sie zumindest). Ich habe halt extrem Bauchschmerzen, mich auf sowas einzulassen. Immerhin ist es für sie nach dem Jahr ein leichtes, mich loszuwerden.

Jemand eine Idee, was ich machen sollte? Habe bis nächste Woche Bedenkzeit.

Danke und liebe Grüße
babyblue

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Da solltest du m.E. ganz fix einen Fachanwalt zurate ziehen - die Frage ist mit der Konstellation doch reichlich kompliziert und von zu großer Bedeutung für dich.
Vmtl. sehen deine Chefs ihre Chance darin, mit den beiden Firmen bzw. der Anstellung dort zu jonglieren, um dir einen befristeten AV auf's Auge zu drücken. Das könnte rechtsmissbräuchlich sein. Mindestens solltest du deine Chancen gut kennen, wenn du am Ende einen falsch befristeten Vertrag angreifen würdest.
Von Bedeutung dürfte weiter sein, ob das KSchG überhaupt zum Zuge kommt, d.h. ob die Firma mehr als 10 Leute in Vollzeit beschäftigt, wenn man alle TZ-Anteile zusammenrechnet.

-- Editiert von blaubär+ am 22.10.2015 21:36

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