Hallo,
hätte mal eine theoretische Frage:
Wenn jemand im Außendienst tätig ist und umziehen möchte, in wieweit kann der Arbeitgeber dem widersprechen wenn es um ein festes Vertriebsgebiet geht?
Im AV steht nichts davon, dass der AN seinen Wohnort irgendwo im Vertriebsgebiet haben muss. Gibt es da irgendwo eine Grenze, wo es für den AG unzumutbar wird?
Beispiel1
Vertriebsgebiet Bayern, Wohnortverlegung nach Frankfurt/Main
Beispiel2
Vertriebsgebiet Bayern, Wohnortverlegung nach Berlin
AN hat Firmenwagen, es würden also sicherlich höhere Kosten für den AG entstehen.
Umzug/Außendienst/Vertriebsgebiet
25. März 2022
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Frage vom 25. März 2022 | 12:56
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Umzug/Außendienst/Vertriebsgebiet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. März 2022 | 13:42
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5651x hilfreich)
Einem privat begründeten Umzug kann und braucht ein AG nicht widersprechen.Zitatund umziehen möchte, in wieweit kann der Arbeitgeber dem widersprechen :
Wieso für den AG?ZitatGibt es da irgendwo eine Grenze, wo es für den AG unzumutbar wird? :
Aus welchem arbeitsrechtlichen Grund sollte der AG seinen AN derart subventionieren?ZitatAN hat Firmenwagen, es würden also sicherlich höhere Kosten für den AG entstehen. :
Viel eher ist vorstellbar, dass der AN sich in seinem neuen Wohnort einen neuen AG sucht bzw. suchen muss.
#2
Antwort vom 25. März 2022 | 13:52
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatAus welchem arbeitsrechtlichen Grund sollte der AG seinen AN derart subventionieren? :
Weil durch den längeren Anfahrtsweg ins Vertriebsgebiet höhere Kosten entstehen.
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#3
Antwort vom 25. März 2022 | 14:11
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
ZitatBeispiel1 :
Vertriebsgebiet Bayern, Wohnortverlegung nach Frankfurt/Main
Beispiel2
Vertriebsgebiet Bayern, Wohnortverlegung nach Berlin
Es wird eher darauf ankommen, wie gut du deinen Job vom neuen Wohnort aus wirst wahrnehmen können ...
Du kannst ja auch aus Paris einfliegen, hier unter der Woche ein Zimmer haben ...
#4
Antwort vom 25. März 2022 | 14:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5651x hilfreich)
Das wäre so. Ich kann aber keinen Grund sehen, warum der AG diese Kosten tragen sollte.ZitatWeil durch den längeren Anfahrtsweg ins Vertriebsgebiet höhere Kosten entstehen. :
#5
Antwort vom 25. März 2022 | 20:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120053 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatWenn jemand im Außendienst tätig ist und umziehen möchte, in wieweit kann der Arbeitgeber dem widersprechen wenn es um ein festes Vertriebsgebiet geht? :
Er kann es singen, tanzen oder schreiben. Beachten muss der AN das alles nicht, er muss auch den AG nicht vorher fragen, denn es ist seine rein private Angelegenheit
Es ist alleine das Problem des AN wie er dann seine Arbeit vertragsgemäß erledigt bekommt.
ZitatIch kann aber keinen Grund sehen, warum der AG diese Kosten tragen sollte. :
Kommt ganz darauf an, was konkret man bezüglich des Firmenwagens vertraglich vereinbart hat...
#6
Antwort vom 25. März 2022 | 23:45
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatKommt ganz darauf an, was konkret man bezüglich des Firmenwagens vertraglich vereinbart hat... :
Firmenwagen steht dem AN auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.
D.h. also, solange im Arbeitsvertrag nicht konkret steht, dass der Wohnsitz innerhalb des Vertriebsgebietes ist, kann der AG nichts dagegen tun?
Wie würde es sich dann verhalten, wenn man einen Schritt weiter geht und ins europäische Ausland zieht? Hier könnten dann Zusatzkosten auf den AG zukommen wie z.B. die Notwendigkeit, 2 Abrechnungsbüros zu beauftragen? Eins für die deutsche Abrechnung und eins für die z.B. holländische....
#7
Antwort vom 25. März 2022 | 23:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120053 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatEins für die deutsche Abrechnung und eins für die z.B. holländische.... :
Es gibt für den AG nur die "deutsche Abrechnung".
Die "holländische Abrechnung" ist dann alleine das Problem des AN.
ZitatD.h. also, solange im Arbeitsvertrag nicht konkret steht, dass der Wohnsitz innerhalb des Vertriebsgebietes ist, kann der AG nichts dagegen tun? :
Doch, er könnte den AN schlicht und einfach kündigen. Und - mit guter Vorbereitung - auch erfolgreich.
#8
Antwort vom 26. März 2022 | 09:15
Von
Status: Unbeschreiblich (38434 Beiträge, 14001x hilfreich)
Private Nutzung des Dienstwagens, da geht man ja vom üblichen Rahmen aus. Wenn man nun die Wagen "unüblich" nutzt, wird man sinnvollerweise eine neue Regelung finden müssen.
Und noch ein Hinweis: es gibt durchaus Arbeitsverträge, in denen auch der Wohnort sinnvollerweise geregelt ist, bzw. das örtliche Umfeld, in welchem man zu wohnen hat. Also, Wohnortwahl kann durchaus eingeschränkt sein. Aber, das hat nichts mit einer Genehmigung durch den Arbeitgeber zu tun. Der Arbeitgeber kann lediglich prüfen, ob der Wohnortwechsel auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses Einfluss hat.
wirdwerden
#9
Antwort vom 26. März 2022 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5651x hilfreich)
Gegen den Umzug kann der AG in dem Falle sicher nichts tun. Gegen die weitere/ erweiterte Nutzung des Firmenwagens aber schon. AV können geändert werden und Beschäftigungsverhältnisse können auch beendet werden.ZitatD.h. also, solange im Arbeitsvertrag nicht konkret steht, dass der Wohnsitz innerhalb des Vertriebsgebietes ist, kann der AG nichts dagegen tun? :
Was steht denn in der Klausel zur privaten Nutzung des Wagens?
Hier kennt niemand den Arbeitsvertrag, die Firmenwagenklausel, den AG und die Wichtigkeit des AN. Das können nur die beiden im Rahmen des Arbeitsrechts verhandeln/vereinbaren.ZitatWie würde es sich dann verhalten, :
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