Umzug/Außendienst/Vertriebsgebiet

25. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Umzug/Außendienst/Vertriebsgebiet

Hallo,
hätte mal eine theoretische Frage:

Wenn jemand im Außendienst tätig ist und umziehen möchte, in wieweit kann der Arbeitgeber dem widersprechen wenn es um ein festes Vertriebsgebiet geht?

Im AV steht nichts davon, dass der AN seinen Wohnort irgendwo im Vertriebsgebiet haben muss. Gibt es da irgendwo eine Grenze, wo es für den AG unzumutbar wird?

Beispiel1
Vertriebsgebiet Bayern, Wohnortverlegung nach Frankfurt/Main

Beispiel2
Vertriebsgebiet Bayern, Wohnortverlegung nach Berlin

AN hat Firmenwagen, es würden also sicherlich höhere Kosten für den AG entstehen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
und umziehen möchte, in wieweit kann der Arbeitgeber dem widersprechen
Einem privat begründeten Umzug kann und braucht ein AG nicht widersprechen.
Zitat (von philosoph32):
Gibt es da irgendwo eine Grenze, wo es für den AG unzumutbar wird?
Wieso für den AG?
Zitat (von philosoph32):
AN hat Firmenwagen, es würden also sicherlich höhere Kosten für den AG entstehen.
Aus welchem arbeitsrechtlichen Grund sollte der AG seinen AN derart subventionieren?
Viel eher ist vorstellbar, dass der AN sich in seinem neuen Wohnort einen neuen AG sucht bzw. suchen muss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aus welchem arbeitsrechtlichen Grund sollte der AG seinen AN derart subventionieren?


Weil durch den längeren Anfahrtsweg ins Vertriebsgebiet höhere Kosten entstehen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Beispiel1
Vertriebsgebiet Bayern, Wohnortverlegung nach Frankfurt/Main
Beispiel2
Vertriebsgebiet Bayern, Wohnortverlegung nach Berlin


Es wird eher darauf ankommen, wie gut du deinen Job vom neuen Wohnort aus wirst wahrnehmen können ...
Du kannst ja auch aus Paris einfliegen, hier unter der Woche ein Zimmer haben ...

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Weil durch den längeren Anfahrtsweg ins Vertriebsgebiet höhere Kosten entstehen.
Das wäre so. Ich kann aber keinen Grund sehen, warum der AG diese Kosten tragen sollte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Wenn jemand im Außendienst tätig ist und umziehen möchte, in wieweit kann der Arbeitgeber dem widersprechen wenn es um ein festes Vertriebsgebiet geht?

Er kann es singen, tanzen oder schreiben. Beachten muss der AN das alles nicht, er muss auch den AG nicht vorher fragen, denn es ist seine rein private Angelegenheit

Es ist alleine das Problem des AN wie er dann seine Arbeit vertragsgemäß erledigt bekommt.



Zitat (von Anami):
Ich kann aber keinen Grund sehen, warum der AG diese Kosten tragen sollte.

Kommt ganz darauf an, was konkret man bezüglich des Firmenwagens vertraglich vereinbart hat...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, was konkret man bezüglich des Firmenwagens vertraglich vereinbart hat...


Firmenwagen steht dem AN auch zur privaten Nutzung zur Verfügung.

D.h. also, solange im Arbeitsvertrag nicht konkret steht, dass der Wohnsitz innerhalb des Vertriebsgebietes ist, kann der AG nichts dagegen tun?

Wie würde es sich dann verhalten, wenn man einen Schritt weiter geht und ins europäische Ausland zieht? Hier könnten dann Zusatzkosten auf den AG zukommen wie z.B. die Notwendigkeit, 2 Abrechnungsbüros zu beauftragen? Eins für die deutsche Abrechnung und eins für die z.B. holländische....

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Eins für die deutsche Abrechnung und eins für die z.B. holländische....

Es gibt für den AG nur die "deutsche Abrechnung".
Die "holländische Abrechnung" ist dann alleine das Problem des AN.



Zitat (von philosoph32):
D.h. also, solange im Arbeitsvertrag nicht konkret steht, dass der Wohnsitz innerhalb des Vertriebsgebietes ist, kann der AG nichts dagegen tun?

Doch, er könnte den AN schlicht und einfach kündigen. Und - mit guter Vorbereitung - auch erfolgreich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Private Nutzung des Dienstwagens, da geht man ja vom üblichen Rahmen aus. Wenn man nun die Wagen "unüblich" nutzt, wird man sinnvollerweise eine neue Regelung finden müssen.

Und noch ein Hinweis: es gibt durchaus Arbeitsverträge, in denen auch der Wohnort sinnvollerweise geregelt ist, bzw. das örtliche Umfeld, in welchem man zu wohnen hat. Also, Wohnortwahl kann durchaus eingeschränkt sein. Aber, das hat nichts mit einer Genehmigung durch den Arbeitgeber zu tun. Der Arbeitgeber kann lediglich prüfen, ob der Wohnortwechsel auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses Einfluss hat.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
D.h. also, solange im Arbeitsvertrag nicht konkret steht, dass der Wohnsitz innerhalb des Vertriebsgebietes ist, kann der AG nichts dagegen tun?
Gegen den Umzug kann der AG in dem Falle sicher nichts tun. Gegen die weitere/ erweiterte Nutzung des Firmenwagens aber schon. AV können geändert werden und Beschäftigungsverhältnisse können auch beendet werden.

Was steht denn in der Klausel zur privaten Nutzung des Wagens?
Zitat (von philosoph32):
Wie würde es sich dann verhalten,
Hier kennt niemand den Arbeitsvertrag, die Firmenwagenklausel, den AG und die Wichtigkeit des AN. Das können nur die beiden im Rahmen des Arbeitsrechts verhandeln/vereinbaren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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