Unbefristete Arbeitszeiterhöhung trotz befristeten Vertrag?

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
FrauL2020
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristete Arbeitszeiterhöhung trotz befristeten Vertrag?

Hallo Zusammen! Ich schildere "kurz" mein Anliegen und muss leider etwas ausholen:
ich bin bei meinem Arbeitgeber (Uniklinik) 2017 als Elternzeitvertretung in Vollzeit befristet für 1,5 Jahre als Lehrkraft eingestellt worden. Nach den 1,5 Jahren kam die zuvertretende Kollegin aus der Elternzeit zurück, jedoch nur Teilzeit (50%). Mein Vertrag wurde daraufhin bis Mai 2020 verlängert und meine Arbeitszeit ebenfalls auf 50% reduziert. Nun hat es sich ergeben, dass eine andere Kollegin (ohne Lehrtätigkeit) in Rente geht. Ihre Stelle wurde aufgesplittet und auf verschiedene Kolleginnen verteilt, sodass mir 5 zusätzlich Wochenarbeitsstunden angeboten wurden, jedoch sind diese für einen anderen Aufgabenbereich (nicht als Lehrkraft, wie die bisherige Beschäftigung verlangte) und laufen über eine andere Kostenstelle der Klinik. Es ist quasi eine weitere, zusätzliche Stelle, jedoch beim gleichen Arbeitsgeber. Ich freute mich und ging davon aus, dass diese 5 Stunden UNBEFRISTET seien, da ich die Kollegin, welche in Rente geht, ja ersetze und nicht vertrete. Nun habe ich meinen geänderten Arbeitsvertrag erhalten und lese folgendes: "Die Arbeitszeiterhöhung ist auf Grund ihres befristeten Arbeitsvertrages ebenfalls bis Mai 2020 befristet."
Nun meine Frage: ist das rechtens??? Habe ich nicht Anspruch auf wenigstens 5 unbefristete Stunden? Wäre dies nicht möglich diese unbefristet in den Vertrag aufzunehmen? Ich bin ziemlich verärgert (weil mir das anders versprochen wurde) und erhoffe mir hier Rat, da ich die Stelle nächste Woche antreten soll. Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von FrauL2020 am 28.11.2019 16:30

-- Editiert von FrauL2020 am 28.11.2019 16:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Habe ich nicht Anspruch auf wenigstens 5 unbefristete Stunden?

Nein, ich vermag da keinen Anspruch zu erkennen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
weil mir das anders versprochen wurde


Das klinkt weiter oben aber anders.

Zitat:
ging davon aus, dass diese 5 Stunden UNBEFRISTET seien


Zitat:
Habe ich nicht Anspruch auf wenigstens 5 unbefristete Stunden?


Nein. Der Arbeitgeber kann (im gesetzlichen Rahmen) selbst entscheiden, ob er Stellen befristet oder unbefristet besetzen möchte. Nur weil deine Kollegin eine unbefristete Stelle hatte, leitet sich daraus für dich kein Anspruch auf eine unbefristete Stelle ab.

Zitat:
erhoffe mir hier Rat, da ich die Stelle nächste Woche antreten soll.


Mein Rat: Nimm das Angebot an und frag im April nochmal nach, wie es mit einer Verlängerung/Entfristung aussieht. Bewirbt dich parallel aber auch auf andere Stellen.

0x Hilfreiche Antwort

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