Hallo,
ich habe 1 Jahr in einem Universitet studiert,danach habe ich 6 Monat Ausbildung gemacht und danach ein unbefristete Arbeitsvertrag bekommt und jets dauert das .Meine frage ist dass, fur unbefristete Aufenthaltstitel wie viel jahre brauche ich insgesamt und diese Universitat und Ausbildungzeit zahlt auch oder nur mit arbeitsvertrag muss ich bleiben(z.b. 3 4 oder 5 Jahre)?
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von User am 10. August 2023 15:15
-- Editiert von User am 10. August 2023 15:47
Unbefristete Aufenthaltst
10. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 10. August 2023 | 12:25
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Unbefristete Aufenthaltst
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#1
Antwort vom 10. August 2023 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (30415 Beiträge, 5439x hilfreich)
Das ist eine Frage für *Ausländerrecht*
#2
Antwort vom 10. August 2023 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (30415 Beiträge, 5439x hilfreich)
Grundsätzlich sind 5 Jahre Aufenthaltsdauer und weitere Voraussetzungen für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels /Niederlassungserlaubnis/NE nach § 9 AufenthG zu erfüllen.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html
Diese Zeiten zählen zur Hälfte (also 9 Monate).Zitatich habe 1 Jahr in einem Universitet studiert,danach habe ich 6 Monat Ausbildung gemacht :
Wie lange dauert das denn schon? Seit wann arbeitest du?Zitatund jets dauert das :
Für eine NE sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, im Gesetz die Nr. 1 bis 9.
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#3
Antwort vom 10. August 2023 | 15:53
Von
Status: Unbeschreiblich (30415 Beiträge, 5439x hilfreich)
Was machst du denn da?Zitat-- Editiert von User am 10. August 2023 15:47 :
Es gibt hier Moderatoren, die setzen deine Frage später in das richtige Unterforum.
#4
Antwort vom 10. August 2023 | 16:47
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWie lange dauert das denn schon? Seit wann arbeitest du? :
Seit 1.December 2022
#5
Antwort vom 10. August 2023 | 16:49
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWie lange dauert das denn schon? Seit wann arbeitest du? :
Seit 1.December 2022
#6
Antwort vom 10. August 2023 | 16:56
Von
Status: Praktikant (648 Beiträge, 450x hilfreich)
Da sich der Beitrag leider nicht verschieben lässt, wird er geschlossen - ich empfehle, ihn im UF "Ausländerrecht" neu einzustellen.
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