Unbefristete Aufenthaltst

10. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Eliko
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Unbefristete Aufenthaltst

Hallo,
ich habe 1 Jahr in einem Universitet studiert,danach habe ich 6 Monat Ausbildung gemacht und danach ein unbefristete Arbeitsvertrag bekommt und jets dauert das .Meine frage ist dass, fur unbefristete Aufenthaltstitel wie viel jahre brauche ich insgesamt und diese Universitat und Ausbildungzeit zahlt auch oder nur mit arbeitsvertrag muss ich bleiben(z.b. 3 4 oder 5 Jahre)?

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von User am 10. August 2023 15:15

-- Editiert von User am 10. August 2023 15:47

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30415 Beiträge, 5439x hilfreich)

:forum:

Das ist eine Frage für *Ausländerrecht*

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30415 Beiträge, 5439x hilfreich)

Grundsätzlich sind 5 Jahre Aufenthaltsdauer und weitere Voraussetzungen für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels /Niederlassungserlaubnis/NE nach § 9 AufenthG zu erfüllen.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

Zitat (von Eliko):
ich habe 1 Jahr in einem Universitet studiert,danach habe ich 6 Monat Ausbildung gemacht
Diese Zeiten zählen zur Hälfte (also 9 Monate).
Zitat (von Eliko):
und jets dauert das
Wie lange dauert das denn schon? Seit wann arbeitest du?

Für eine NE sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, im Gesetz die Nr. 1 bis 9.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30415 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Eliko):
-- Editiert von User am 10. August 2023 15:47
Was machst du denn da?

Es gibt hier Moderatoren, die setzen deine Frage später in das richtige Unterforum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Eliko
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie lange dauert das denn schon? Seit wann arbeitest du?


Seit 1.December 2022

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eliko
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie lange dauert das denn schon? Seit wann arbeitest du?


Seit 1.December 2022

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#6
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(648 Beiträge, 450x hilfreich)

Da sich der Beitrag leider nicht verschieben lässt, wird er geschlossen - ich empfehle, ihn im UF "Ausländerrecht" neu einzustellen.

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