Guten Tag,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und möchte wissen, ob mein Arbeitgeber mich nach einem Jahr Anstellung einfach kündigen kann. Ich wurde noch nicht offiziell mit dem Thema konfrontiert, jedoch gibt es Gerüchte, dass dies innerhalb der nächsten 1-2 Monate passieren könnte. Ich arbeite in einer Marketing-Agentur und bin derzeit nicht voll ausgelastet. Mein Vorgesetzter hat mich darauf hingewiesen, dass dies bald der Fall sein könnte. Falls es dazu kommt, würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen sollte. Könnten Sie mir diesbezüglich eine erste Beratung anbieten oder kurz erläutern, ob und wie ein rechtliches Vorgehen möglich ist?
Abschnitte aus meinem Vertrag:
Dauer und Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 15.06.2023 (Tag der vereinbarten Arbeitsaufnahme).
Das Arbeitsverhältnis endet vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung ohne Kündigung zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht oder der Arbeitnehmer eine Rente wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit erhält. Bis dahin ist es nach den Bestimmungen dieses Vertrages kündbar.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Die Probezeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Arbeitsaufnahme. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen ordentlich gekündigt werden.
Das Arbeitsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit beiderseitig mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten die gesetzlich bestimmten verlängerten Kündigungsfristen für beide Seiten.
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens mit der
vereinbarten Arbeitsaufnahme zu laufen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer
Die in den arbeitsvertraglichen Unterlagen verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten wertneutral für beide Geschlechter und Gender.
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Die in den arbeitsvertraglichen Unterlagen verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten wertneutral für beide Geschlechter und Gender.
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§ 3
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während der Kündigungsfrist von der Arbeit freizustellen, wobei dies unter Anrechnung etwaiger Resturlaubsansprüche und eines etwaigen anderweitigen Verdienstes erfolgt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Der Arbeitnehmer wird auf die Bestimmung des § 4 KSchG hingewiesen: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.
Unbefristeten Arbeitsvertrag Kündigung
7. Mai 2024
Thema abonnieren
Frage vom 7. Mai 2024 | 21:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeten Arbeitsvertrag Kündigung
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#1
Antwort vom 7. Mai 2024 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41034x hilfreich)
Zitatob mein Arbeitgeber mich nach einem Jahr Anstellung einfach kündigen kann. :
Kündigen kann er, wie einfach es wird, kommt auf sehr viele Faktoren an.
ZitatIch arbeite in einer Marketing-Agentur :
Vermutlich unter 10 Mitarbeitern?
Dann gibt es keinen sehr hohen Kündigungsschutz.
ZitatKönnten Sie mir diesbezüglich eine erste Beratung anbieten oder kurz erläutern, ob und wie ein rechtliches Vorgehen möglich ist? :
Beratung von Profis, das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: [link=https://www.123recht.de/forum_forum.asp?
forum_id=79]https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79[/link]
#2
Antwort vom 7. Mai 2024 | 22:22
Von
Status: Legende (19014 Beiträge, 6952x hilfreich)
ZitatKönnten Sie mir diesbezüglich eine erste Beratung anbieten ... ... ... ob und wie ein rechtliches Vorgehen möglich ist? :
Nein, Rechtsberatung über das Forum hier ist nicht möglich und nicht erlaubt.
Ein rechtliches Vorgehen wird dann zu erörtern sein, wenn was Konkretes auf dem Tisch liegt.
Also evtl. eine Kündigung.
@harry hat darauf hingewiesen, dass Kündigungsschutz in Kleinbetrieben kaum gegeben ist.
Es wird auch dir klar sein, dass dauerhafter Mangel an Auslastung früher oder später notwendigerweise zu einer Anpassung führen wird. Kündigung ist ein Weg - es könnte auf eine betriebsbedingte Kündigung hinauslaufen, gegen die kaum etwas zu machen ist, wenn der AG es nicht ungeschickt anstellt. Es könnte dir aber auch eine Vertragsänderung angeboten werden, sei es Erweiterung deiner Aufgaben, sei es Kürzung der Stunden; wenn du die ablehnst, auch auf dem Weg der Änderungskündigung.
Zu viele Unbekannte.
Nerven behalten ist hier das oberste Gebot.
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#3
Antwort vom 12. Mai 2024 | 12:08
Von
Status: Lehrling (1841 Beiträge, 485x hilfreich)
ZitatEs könnte dir aber auch eine Vertragsänderung angeboten werden, sei es Erweiterung deiner Aufgaben, sei es Kürzung der Stunden; wenn du die ablehnst, auch auf dem Weg der Änderungskündigung. :
Zu viele Unbekannte.
Nerven behalten ist hier das oberste Gebot.
Noch ergänzend hierzu, nur als Tip:
Nicht nur die Nerven behalten sondern aktiv nach einer anderen Stelle Umschau halten. Ob der Arbeitgeber wirklich eine Vertragsänderung anbietet und selbst wenn, ob das Gehalt dann noch ausreichend ist, das alles steht in den Sternen.
Wenn der Vorgestze ein Kündigung schön als Möglichkeit sieht und man weiß, dass die geringe Auslastung auch wirklich zutrifft, dann kann man nicht damit rechnen, dass er einen anderen Vertrag mit Kondittionen anbieten wird, die einen befriedigen. Und wenn man gerade mal 1 Jahr angestellt ist, hat man selbst bei einer sozialen Auswahl meist schlechte Karten.
Je frühzeitiger man in dieser Situation nach einen neuen Stelle sucht, umso besser.
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