Unbefristeter AV - Klausel "Kündigung" unklar

21. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
FSM1453
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeter AV - Klausel "Kündigung" unklar

Hallo,

ich habe von meinem zukünftigen Arbeitgeber einen Anstellungsvertrag zur Unterzeichnung erhalten, in der eine Klausel mir noch etwas Kopfschmerzen bereitet. Daher wende ich mich an dieses Forum.

Siehe Auszug aus dem Vertrag:


Klausel Kündigung:

- Während der Probezeit gilt die tarifliche Kündigungsfrist.

[color=blue]- Nach Ablauf der Einarbeitungszeit ist das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende beiderseits kündbar.[/color]

- Die Kündigung bedarf der Schriftform.

- Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem die ungekürzte gesetzliche Rente in Anspruch genommen werden kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.


Ist unbefristet, oder? Aber kann ich nach der PZ bzw. Einarbeitungszeit (6 Monate), unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten, ohne jeglichen Grund gekündigt werden?

Wenn dem so ist, wie könnte ich mich zusätzlich absichern. Klausel ändern lassen? Oder kann ich das so unterzeichnen?

Ich habe mich mit dem AG auf einen unbefristeten Vertrag geeinigt.

Bitte evtl. um Beispiel-Szenarien, was passieren kann, wenn.......zutrifft.

Ich bedanke mich für eure Mühe!



Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist warum hier einmal von Probezeit und einmal von Einarbeitungszeit geschrieben wird. Mal den Unterschied erfragen. Ansonsten ist es ein unbefristeter Vertrag, und das man in der Prbezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, das ist ja nun mal Usus.

wirdwerden

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#2
 Von 
FSM1453
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hätte ich vielleicht ergänzen sollen. Unter Punkt "Probezeit" ist das erläutert. Die Probezeit von 6 Monaten gilt gleichzeitig als Einarbeitungszeit.

Die Frist von 3 Monaten bezieht sich nicht auf die PZ bzw. Einarbeitungszeit.


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Und wo sind nun die Bedenken? Ich kapier es nicht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FSM1453
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

[color=blue]Aber kann ich nach der PZ bzw. Einarbeitungszeit (6 Monate), unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten, ohne jeglichen Grund gekündigt werden?

Wenn dem so ist, wie könnte ich mich zusätzlich absichern. Klausel ändern lassen? Oder kann ich das so unterzeichnen?[/color]

...na ob ich ohne Grund gekündigt werden kann ;-)
aber nicht innerhalb der PZ.



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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ein Grund muss nie in einem Kündigungsschreiben genannt werden. Ob die Kündigung rechtens ist, überprüft gegebenenfalls das Gericht.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wieviel AN beschäftigt der Betrieb? Wenn es kein Kleinbetrieb ist, dann greift nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz und der AG bräuchte schon einen Grund. Zumindest, wenn der AN rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreicht und die Kündigung gerichtlich überprüfen lässt.

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