Unbefristeter Arbeitsvertrag bis Ende Probezeit befristet

11. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ben321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unbefristeter Arbeitsvertrag bis Ende Probezeit befristet

Hallo, ich habe eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen.

Meine Frau ist schwanger und wurde während der Probezeit gekündigt. Sie hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der im Abschnitt "Probezeit" aber wie folgt formuliert wurde:
"Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Bis zum Ablauf der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis befristet. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis innerhalb einer täglichen Frist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit und Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen [...]"

Abgesehen davon deutet im gesamten Vertrag nichts auf eine Befristung hin, er hat z.B. keine entsprechende Überschrift. Die Befristung wurde auch vor der Anstellung nicht erwähnt. Wir haben neben der Kündigungsschutzklage eine Entfristungsklage eingereicht, die Gegenseite besteht aber auf der gültigen Befristung und bezieht sich auf §14Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG : "Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Befristung zur Erprobung erfolgt.".

Meine Frage: ist die Formulierung der Probezeit und die Befristung so rechtsgültig? Ist das gängig? Wenn ja, ist das ja eine nette Möglichkeit, den möglichen Kündigungsschutz einer Schwangeren während der Probezeit von vornherein auszuhebeln...

Vielen Dank schon mal, ich hoffe auf eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

Steht an anderer Stelle im AV, dass das Arbeitsverhälntis auf Dauer angelegt ist? Wurde zu irgendeinen Zeitpunkt in der Stellenbeschreibung oder beim Bewerbungsgespräch erklärt, der Vertrag ist befristet?
Die Probezeitbefristungen sind nichts neues und kommen hin und wieder vor. Mit genau dieser wörtlichen Formulierung habe ich das jedoch noch nicht gelesen. Ich weiss nicht ob man da in Richtung überraschende Klausel bei der BGB-Klauselkontrolle argumentieren kann.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/unwirksamkeit-von-probezeitbefristungen-im-arbeitsvertrag_054746.html
Dazu sollte sich ein Fachanwalt den kompletten Vertrag anschauen.

Zitat:
Wenn ja, ist das ja eine nette Möglichkeit, den möglichen Kündigungsschutz einer Schwangeren während der Probezeit von vornherein auszuhebeln...


Ja, das ist leider so, wenn es richtig gemacht wird.

Welcher Tarifvertrag kommt zur Anwendung, wenn eine nur eintägige Kündigungsfrist in der Probezeit gelten soll?

-- Editiert von 1000kleinesachen am 11.05.2015 22:53

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ben321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi 1000kleinesachen,

danke für die schnelle Antwort.

Zitat:
Steht an anderer Stelle im AV, dass das Arbeitsverhälntis auf Dauer angelegt ist? Wurde zu irgendeinen Zeitpunkt in der Stellenbeschreibung oder beim Bewerbungsgespräch erklärt, der Vertrag ist befristet?


Nein, weder noch, das ist der einzige Punkt, der die Befristung beschreibt und es wurde mündlich nie angesprochen. Es gibt hier auch leider keinen Tarifvertrag, aber die eintägige Kündigungsfrist kommt uns auch merkwürdig vor.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2534x hilfreich)

Ohne TV kann keine kürzere als die gesetzliche Mindestkündigungsfrist (§ 622 Abs. 3 BGB ) wirksam vereinbart werden. Ist in dem Fall natürlich nur einen Nebenschauplatz, da eine Kündigung während der Schwangerschaft sowieso unzulässig.
Ich hoffe, da ist ein Anwalt mit im Boot.

Zitat:
Wir haben neben der Kündigungsschutzklage eine Entfristungsklage eingereicht

Mit welchem Argument wird die Entfristung gefordert oder angestrebt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ben321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Mit welchem Argument wird die Entfristung gefordert oder angestrebt?


Das Argument hast du schon geahnt, wir haben mit "überraschende Klausel" argumentiert. Anwalt haben wir auch hinzugezogen, aber der sagt sowas wie "merkwürdige Formulierung, so noch nicht gesehen, Chancen stehen nicht schlecht, muss man sehen, was das Gericht sagt". Ich hatte gehofft, dass hier vielleicht jemand sagt, dass so eine Formulierung in einem nicht explizit befristeten Vertrag so nicht zulässig ist, weil §abc besagt, dass [to be continued]. Aber da du ja schon gesagt hast, dass Probezeitbefristungen allgemein nichts neues sind, schwinden meine Hoffnungen da gerade ein bisschen. Wir haben noch ein paar andere Argumente, die die Intention nahelegen, einen unbefristeten Vertrag zu schließen. Beispielsweise wurde sie vom AG bei der KK unbefristet angemeldet. Wieviel das dann aber wert ist, weiss ich nicht. Der AG ist jedenfalls sehr siegessicher und möchte sich auf keinen Vergleich einlassen. :(

1x Hilfreiche Antwort

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