Unbefristeter Arbeitsvertrag - kann ich den befristeten Vertrag ablehnen?

30. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
diamond
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeter Arbeitsvertrag - kann ich den befristeten Vertrag ablehnen?

Hallo,
ich arbeite nun schon seit 2 1/2 Jahren in einer privaten Klinik. Nach einem 1/2 Jahr Probezeit habe ich seitdem schon zwei Mal einen Jahresvertrag bekommen. Im März wird ein neuer Vertrag fällig. Meine Frage: Muss der Arbeitgeber mir einen unbefristeten Vertrag nun geben und wenn er es nicht möchte kann ich den befristeten Vertrag ablehnen? Wichtig wäre für mich zu wissen falls ich dann arbeitslos wäre ob ich dann eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme...weil ich nicht auf den befristeten Vertrag eingegangen bin.
Zu erwähnen wäre noch dass der 1. und 2. Vertrag für den Tagesdienst abgeschlossen wurde und beim 3.Vertrag ich als Nachtwache eingesetzt wurde. Also eine andere Aufgabe (ähnlich nur andere Arbeitszeiten)aber in der gleichen Klinik.
Vielen Dank im Voraus für alle Beiträge.

Diamond

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48493 Beiträge, 17101x hilfreich)

Wenn kein sachlicher Grund vorhanden ist, dann dürfen befristete verträge maximal für einen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen werden. Dieser Zeitraum ist bereits jetzt überschritten, da die Probezeit mitzählt. In dem fall hättest Du jetzt bereits automatisch einen unbefristeten Vertrag.

Wenn jedoch ein sachlicher Grund vorhanden ist, dann gibt es für befristete Verträge keine Begrenzungen. wenn das Arbeitsamt davon erfährt, dass Dir eine Vertragsverlängerung angeboten wurde, must Du mit einer Sperre rechnen, da Du zumutbare Arbeit abgelehnt hast, wobei man sich im konkreten Fall vielleicht noch herausreden kann (wg. Umstellung auf Nachtwache).

Daneben solltest Du beachten, dass Du Dich spätestens 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden musst, da Dir ansonsten das ALG wegen verpäteter Meldung gekürzt wird.

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#2
 Von 
diamond
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre zum Beispiel ein sachlicher Grund , dass immer wieder ein befristeter Arbeitsvertrag ausgestellt werden kann?
Arbeitssuchend habe ich mich im Dezember schon gemeldet.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48493 Beiträge, 17101x hilfreich)

Für einen sachlichen Grund gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten.

Die häufigsten sachlichen Gründe sind Schwangerschaftsvertretung oder Befristung für ein bestimmtes Projekt.

Der Grund für die Befristung muss in dem Arbeitsvertrag angegeben sein

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#4
 Von 
diamond
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn also nun kein sachlicher Grund vorliegt ist dann ein weiterer befristeter Vertrag unzulässig?Wenn nun der AG sagt entweder noch ein befristeten oder keinen und ich mich für das 2. entscheiden würde , hätte ich dann auch eine Sperre von 3 Monaten?

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