Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich habe eine Frage, zu der ich bisher keine Antwort im Internet finden konnte:
AN arbeitet in einer Tochterfirma mit 7 ganztags und 4 halbtags angestellten Mitarbeitern. Mutterfirma hat über 30 Mitarbeiter.
--> Gilt KSchG?
AN hat auf 2 Jahre befristeten Vertrag (ohne Grund). Die ersten 6 Monate waren Probezeit. Diese wurde einen Monat vor Ablauf vom AG um weitere 3 Monate verlängert, um dem AN die Chance auf "Engagement-Steigerung" zu geben.
--> Soweit ich weiß, ist dies unzulässig. Aber AN widersprach nicht, um Weiterbeschäftigung nicht zu gefährden.
Vor Ablauf des befristeten Vertrags bekommt AN Angebot auf unbefristeten Vertrag: dieselbe Tätigkeit, aber in anderer Abteilung. AG will wieder 6-monatige Probezeit vereinbaren (zur erneuten "Motivation-Überprüfung").
--> Ist dies zulässig?
Außerdem will sich AG vermutlich die 2-wöchige Kündigungsfrist sichern.
--> Oder gilt dies ohnehin nicht, weil AG länger als 6 Monate beschäftigt?
Vielen Dank euch allen,
Sommerschwester
Unbefristeter Vertrag mit Probezeit nach befristetem Vertrag?
6. Juli 2007
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Frage vom 6. Juli 2007 | 11:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeter Vertrag mit Probezeit nach befristetem Vertrag?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2007 | 13:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Mit 7 Vollzeit- und 4 Halbtagsbeschäftigten wird die Grenze von 10 MA, aber der ein Kündigungsschutz nach dem KSchG gilt, nicht erreicht.
Die Probezeit kann verlängert werden. Wenn sie jedoch länger als 6 Monate ist, dann hat das keine Auswirkungen auf Kündigungsschutz und Kündigungsfrist.
Eine erneute Vereinbarung einer Probezeit für den unbefristeten Vertrag ist ebenfalls möglich. Es gilt dann aber die normale Kündigungsfrist von 4 Wochen. Einen Kündigungsschutz hat der AN ohnehin nicht.
Die Vereinbarung einer Probezeit in diesem Fall ist daher ziemlich sinnlos. Es gibt aber auch keinen erkennbaren Grund für den AN, dagegen vorzugehen.
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