Unbefristeter Vertrag wurde wegen befristeteter Aufenthalt/Arbeitserlaubnisnin befristet geändert?

23. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
vedran
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefristeter Vertrag wurde wegen befristeteter Aufenthalt/Arbeitserlaubnisnin befristet geändert?

Hallo,

ich bin ein Ausländer, habe vor kurzem diplomiert, gleich einen Arbeitgeber gefunden und alles schien wundervoll: habe am Anfang gleich ein UNBEFRISTETES Arbeitsvertrag bekommen. Mit dem ging ich zur Ausländerbehörde, bekam eine befristetete Aufenthalt/Arbeitserlaubnis.

Aufgrund dieser befristeten Arbeits/Aufenthaltserlaubnis wurde mein Arbeitsvertrag umgändert und seitdem ist es auch befristet :(

Von verschiedenen Leuten hörte ich aber dass Besitz einer befristeten Arbeitserlaubnis KEIN Grund daür ist, auch den Arbeitsvertrag zu befristen bzw. Arbeitsrecht sagt nichts dagegen dass ein Arbeitsvertrag in diesem Fall unbefristet ist.

Problem ist es ja jetzt, auf mündliche Aussagen wird mein Arbeitgeber wohl kaum ein Wert legen, ich bräuchte was schriftliches zum Thema. Könntet ihr mir Tipps geben bei wem ich mich erkundigen könnte um irgendwas in schriftlicher Form vorzulegen um meinen Arbeitgeber zu überzeugen mir wieder einen UNBEFRISTETEN Arbeitsvertrag zu erteilen.

Besten Dank
Vedran

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

wenn schon ein unbefristeter Arbeitsvertrag bestand, dann kann gar kein befristeter Arbeitsvertrag mehr abgeschlossen werden.

Auch ist die Tatsache, das die Aufenthaltsgenehmigung erstmal (wie eigentlich immer beim ersten Mal) befristet ist, kein Grund für eine Befristung des Vertrags.

Gründe für die Befristung eines Vertrages sind nur die, die im Gesetz festgelegt sind:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2006x hilfreich)

.. wie kann denn dein vertrag 'umgeändert' worden sein - du hast doch hoffentlich nicht(s) unterschrieben??!! es gilt dein erster, unbefristeter arbeitsvertrag, die befristete neuausfertigung ist makulatur (sofern du sie nicht akzeptiert hast).
da lohnt nicht einmal der streit mit dem ag. erst wenn der vermeintliche befristungstermin näher rückt, würde ich dem personalbüro den tipp geben, dass ich ja einen unbefristeten vertrag habe.

was die auftenthaltsgenehmigung angeht: wenn sie auslaufen und nicht verlängert würde/sollte, endet auch der arbeitsvertrag, wiewohl unbefristet, soweit ich weiß (wir hatten den fall mal bei uns in der firma)

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