Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage! :-)
Wir haben Zeitarbeitskräfte in der Arbeit die von uns übernommen worden sind, jedoch befristet. Die Zeitarbeitskräfte waren vorher jedoch unbefristet bei der Leiharbeitsfirma angestellt.
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis ?
- Probezeit erneut ?
- Gibt es Probleme mit dem Arbeitsamt wegen Sperrzeit, sollten diese nach der Befristung nicht mehr verlängert werden ?
Unbefristetes Arbeitsverhältnis ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
was heißt "von uns übernommen"? im zuge einer firmenübernahme? dann würden sie mindesten 1 jahr zu den gleichen konditionen weiterbeschäftigt werden müssen.
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Hallo,
meine mit von uns übernommen. Übernommen von der Zeitarbeit ins Arbeitsverhältnis der Firma (Kunde). Gleiche Konditionen - die Mitarbeiter sind bestimmt besser bezahlt.
Viele Grüße
Wenn du Leute aus der Zeitarbeit bei dir anstellst, machst du neue Verträge mit ihnen. D.h. doch, dass sie bei der Zeitarbeit aufhören und bei dir anfangen. In der Gestaltung der Verträge sehe ich erst einmal keine Vorgaben. Ob jemand z.'B. aus einem unbefristeten Verhältnis bei A in ein befristetes bei B wechselt, ist seine Entscheidung.
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quote:
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis ?
Ich finde befr. AV generell nervig. Es sollte sich jeder AN und auch LAN überlegen, ob einen befristeten AV unterzeichnet.
quote:
- Probezeit erneut ?
Wozu?
quote:
- Gibt es Probleme mit dem Arbeitsamt wegen Sperrzeit, sollten diese nach der Befristung nicht mehr verlängert werden ?
Kommt auf die SB und die Dauer der Befristung an. Bei einer Befristung von mind. 12 Montaten sollte es keine Probleme geben, es gibt aber unbelehrbare
Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, die das anders sehen.
Vielen Dank für eure Antworten. Das hat mir sehr geholfen.
Beste Grüße
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