Hallo Zusammen,
ich brauche Rat und Hilfe von Euch. Folgende Situation:
AN: 30 Jahre, unbefristetes Arbeitsverhältnis innerhalb eines großen Konzerns bei einer GmbH. Versicherungsbranche. Innerhalb der GmbH gibt es nur ein AT Gehalt (gering). Dem Konzern liegt eine Versicherungs AG inne, die natürlich nach Tarif zahlt. AN der GmbH ist dort seit drei Jahren angestellt. Nebenbei absolviert er ein Studuim zum Fachwirt. Jetzt will er sich auf eine interne Stelle (anderer Aufgabenbereich) bei der AG bewerben, die allerdings nur auf ein Jahr befristet ist. AN bewirbt sich auf die interne Stelle und erhält nach ein paar Tagen einen Anruf der Personalabteilung. Der AN sollte seine Bewerbung nochmal überdenken, da die Stelle tatsächlich nur auf ein Jahr befristet ist.
Was für Rechte hat der AN an deinem unbefristeten Vertrag in der GmbH wenn er sich auf die Stelle bei der AG bewirbt.
Welchen Rat gebt ihr dem AN?
Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten!!!
LG
Unbefristetes Arbeitsverhältnis in Befristetes
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWas für Rechte hat der AN an deinem unbefristeten Vertrag in der GmbH wenn er sich auf die Stelle bei der AG bewirbt. :
Der Satz ergibt keinen Sinn?
Was für Rechte sich aus dem bestehenden AV ergeben steht in dem AV, da ändert sich nichts dran wenn man sich bewirbt.
Ist das so auch wenn es im Prinzip innerhalb des Konzerns eine andere Gesellschaftsform ist? Bleibt der AV unbefristet und man fällt nach der Befristung der Stelle wieder in seine alte Tätigkeit in der GmbH?
Wie unterscheidet da das Gesetz beim Arbeitgeber? Wie gesagt Großkonzern der sich in verschiedene Gesellschaften gliedert.
Danke für eure Mühe!!
Es geht um mich selber und ich will das Risiko abwägen.
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Nein, du bewirbst dich auf eine neue Stelle in einer anderen Firma. Läuft dann der befristete Vertrag aus, bist du arbeitslos. Da die Firmen aber miteinander verflochten sind gibt es durchaus die Möglichkeit, einen Vertrag mit dem "alten" AG bzw. mit dem Konzern zu erstellen, dass man nach dem Jahr wieder auf die alte Stelle zurückfällt. Das ist alles Verhandlungssache, aber automatisch wärst du einfach nur arbeitslos.ZitatBleibt der AV unbefristet und man fällt nach der Befristung der Stelle wieder in seine alte Tätigkeit in der GmbH? :
Sehe ich auch so:
Es gibt kein automatisches Rückkehrrecht auf die alte (unbefristete) Stelle, wenn man die befristete Stelle annimmt.
Die alte (unbefristete Stelle) können Sie ja nicht mehr wahrnehmen, wenn Sie die neue (befristete) Stelle antreten, d.h. Sie müssten die alste (unbefristete) Stelle kündigen - oder der alte Arbeitggeber kündigt Sie wegen Fehlen am (alten) Arbeitsplatz. Die alte (unbefristete) Stelle ist also weg.
Wenn Sie eine Rückkehroption auf die alte Stelle haben wollen, müssen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber regeln (falls der das will). Automatisch passiert da nichts. Sie können Ihren alten Arbeitgeber aber auch nicht dazu zwingen, Ihnen diese Rückkehroption zu geben. Wenn der nicht will, müssen Sie sich halt überlegen, ob Sie das Risiko der neuen Stelle eingehen wollen.
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