Unbezahlte Arbeitszeit

6. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Franz65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Unbezahlte Arbeitszeit

Guten Tag,

ich arbeite als Auslieferungsfahrer auf Minijob Basis für einen Autoersatzteilzulieferer. DIe Schicht meiner Kollegen und mir (zu 80% Rentner) beginnt wochentäglich um 09:45 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt müssen wir aus einer Schlüsselverteilanlage unsere Firmenfahrzeugschlüssel entnehmen und die Fahrzeuge von einem Parkplatz auf dem Firmengelände, zu den Auslieferungshallen (ebenfalls auf dem Firmengelände) fahren. Dort kontrollieren wir sie dann auf Schäden/Störungen, die wir melden müssen (jetzt im Winter heißt es natürlich noch Eiskratzen vor der Inbetriebnahme), auf die reibungslose Funktion des speziell auf die Firma zugeschnittenen Navigationssystems und warten dann bis wir um ca. 10:25 unsere Tour bekommen. Knackpunkt ist jetzt allerdings, dass wir erst ab 10:15 Uhr bezahlt werden. Wir loggen uns mit Hilfe einer elektronischen Zeiterfassung um ca. 09:30 - 09:45 Uhr ein, da wir die Anweisung haben, die Fahrzeuge ab 09:45 Uhr vor die Auslieferungshallen zu fahren um diese dann mit unseren Privatfahrzeugen (soweit vorhanden) auf dem Parkplatz zu wechseln. In einer Schicht arbeiten ca. 24 Leute und wenn man erst um 10:15 Uhr die Schlüssel holen würde, würde ein reibungsloser Tourenablauf (10:25 Uhr) nicht gewährleistet, da dies ja schon einige Zeit in Anspruch nimmt. Schon öfters darauf angesprochen meinte die Fuhrparkleitung nur, dass es sich dabei um eine nicht bezahlte Gleitzeit handeln würde. Nun legen wir allerdings keinerlei Arbeitskleidung etc. an, sondern bewegen ja schon unser Arbeitsgerät. Im Arbeitsvertrag steht dazu nicht das geringste.
Meine Frage ist jetzt, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist und was zum Beispiel passiert wenn man mit dem Fahrzeug vom Parkplatz zum Standort der Auslieferungshallen einen Unfall baut. Bin ich dann überhaupt versichert? Denn es ist schließlich nicht der Weg zur Arbeit, oder eine Pause und wenn ich ja nicht bezahlt werde auch keine offizielle Arbeitszeit oder?

-- Editier von Franz65 am 06.12.2016 13:13

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Selbstverständlich sind Sie versichert in dieser Zeit, da es sich um Arbeitszeit handelt. Nur weil der Arbeitgeber die Zeit nicht bezahlen will, ist das ja nicht auf einmal Freizeit.
Sie sollten sich einfach mit Ihren Kollegen zusammentun und dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie nicht mehr unbezahlt arbeiten. Mit Entnahme des Schlüssels beginnt hier die sogenannte "Rüstzeit", eben die notwendige Vorbereitungszeit und die zählt immer zur Arbeitszeit. Sie schreiben ja selber, die Schicht beginnt um 9.45 Uhr.


-- Editiert von altona01 am 06.12.2016 14:14

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Eine zusätzlich zu bezahlende dreiviertel Stunde Rüstzeit pro Mann pro Tag ruiniert das Geschäftsmodell in Punkto Verwendbarkeit von Minijobbern und in Punkto Gewinnmitnahme :-(

Weia, Firmen gibt's... "eine nicht bezahlte Gleitzeit". Mit diesem Ansatz unterschreiten sie möglicherweise auch den Mindestlohn? Wenn ja, könnte sich der Zoll darum kümmern, die fackeln nicht lange sondern stehen dann ab 9:30 uniformiert und bewaffnet vor der Halle und klären den zeitlichen Ablauf. Das ist für jeden Arbeitgeber eine Freude und führt zu kurzfristigen Veränderungen. Die Diskrepanz zwischen den Daten der elektronischen Zeiterfassung und der Gehaltsabrechnung dürften auch schwierig zu erläutern sein.

Wenn es nicht den Mindestlohn betrifft müsstet ihr das "privat" klären, oder aber via Betriebsrat so vorhanden.

Bezüglich Versicherung - und das war ja die eigentliche Frage - schließe ich mich Altona01 an, das ist kein Problem. Vor allem wenn ihr euch bereits ab 9:30 in der Zeiterfassung einbucht.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Was mich momentan etwas stutzig macht sind die divergierenden Aussagen des TS, nämlich

Zitat (von Franz65):
DIe Schicht meiner Kollegen und mir (zu 80% Rentner) beginnt wochentäglich um 09:45 Uhr.


Zitat (von Franz65):
da wir die Anweisung haben, die Fahrzeuge ab 09:45 Uhr vor die Auslieferungshallen zu fahren


Mich stört vor allem das "ab" in der zweiten Aussage. Es wäre also wichtig zu wissen, was zum Beginn der Tätigkeit genau vom AG angeordnet wird. Das "ab" lässt ja eher darauf schließen, dass der Arbeitsbeginn um 9:45 Uhr gerade nicht vorgeschrieben ist. Wie lange dauert denn eigentlich das Rüsten der Fahrzeuge?

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#4
 Von 
Franz65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst einmal danke ich für die Antworten. Ich bin schon einmal froh, dass ich falls Mal etwas passieren sollte verischert bin.

@altona01 Es wurde im Oktober zwar ein Betriebsrat gegründet, aber bis jetzt ist noch nichts unternommen worden.

@Osmos Es ist nur eine halbe Stunde, aber es wird ja auch von uns erwartet, dass wir uns nach der ersten Tour ausstempeln und dann Pause machen ohne den Hof verlassen zu dürfen, da ja immer noch eine "Blitz"tour zwischen unserer zweiten Tour anfallen könnte. Da wir ja so fair sind das zu machen (obwohl es keine wirkliche Ruhepause ist) wäre es ebenfalls fair die Zeit morgens zu zahlen. Seitdem die 8,50€ gesetzlich eingeführt worden sind, hat sich die Firma daran gehalten. Das hatte zur Folge, dass aus 64 Stunden zur Erreichung der 450€ (den ehemaligen Stundenlohn kann sich jeder selbst ausrechnen) heutzutage 52,5 Stunden geworden sind.

@Eidechse Der Arbeitgeber schaltet ab 09:45 Uhr die Schüsselanlage frei und die Entnahme der Schlüssel dauert ca. 20 Sekunden pro Person (was an der Verarbeitungszeit der Anlage liegt). Die Anweisung des Arbeitgebers ist "ab" diesem Zeitpunkt die Schlüssel zu entnehmen, aber ich gebe einmal zwei Beispiele.
Sollte man sich beispielsweise bis 10:05 Uhr noch nicht eingestempelt haben (und auch nicht anwesend sein) wird man von der Personalplanung angerufen und gefragt wo man bleibt und dass man sich gefälligst beeilen sollte, da die Tour gleich beginnt. Geschieht dies öfter wird man zum persönlichen "Gespräch gebeten".
Sollte man anwesend sein, sich bis 10:15 Uhr eingestempelt haben aber im Fahrerraum, in dem auch die Schlüsselanlage steht, warten bis die offiziell bezahlte Arbeitzeit beginnt und dann erst den Schlüssel holen, wird man hingegen von der Tourenplanung sehr rüde angesprochen und darauf hingewiesen, dass der Schlüssel bis spätestens 10:00 Uhr entnommen werden MUSS. Wenn man ein Problem damit hätte könnte man ja gehen.
In dieser Firma gibt es nicht DEN Arbeitgeber sondern sehr viele Vorgesetzte (oder solche die sich dafür halten), die versuchen durch verschiedene Aussagen, nicht allgemeingültig greifbar zu sein.
Die Fahrzeugrüstzeit ist unterschiedlich, je nachdem ob etwas/was an dem Fahrzeug ist, aber im Durchschnitt würde ich 10-15 Minuten veranschlagen und man darf nicht die Entnahmezeit vergessen, die bei 24 Fahrern etwa acht bis neun Minuten zusätzlich (zumindest beim letzten in der Reihe) ausmacht.

-- Editiert von Franz65 am 06.12.2016 17:58

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Dann hoffe ich doch mal, dass die BR-Kollegen dann mal ganz schnell Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen (Betriebsräte werden auch beraten, wenn sie nicht Mitglied der Gewerkschaft sind). Die Gewerkschaft informiert zum Thema Arbeitszeit und begleitet die notwendigen Schritte zur Beendigung der unbezahlten Arbeit.
Übrigens fällt die Entnahme der Schlüssel auch schon unter die sogenannte Rüstzeit.

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Franz65):
dass wir uns nach der ersten Tour ausstempeln und dann Pause machen ohne den Hof verlassen zu dürfen, da ja immer noch eine "Blitz"tour zwischen unserer zweiten Tour anfallen könnte. Da wir ja so fair sind das zu machen


Was ist daran fair? Ich halte das eher für bescheuert.

*Beleidigung gelöscht, die Moderation*

-- Editiert von Moderator am 07.12.2016 05:09

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Franz65):
Seitdem die 8,50€ gesetzlich eingeführt worden sind, hat sich die Firma daran gehalten.

Naja das hat sie eben gerade nicht wenn sie euch zwar nominell die 8.50 zahlt, aber pro Tag 30 Minuten unbezahlt arbeiten lässt und zusätzlich eure Pausenzeit teilweise für Arbeitsleistungen vereinnahmt. Wie ich schon schrieb ist dies eine gängige Methode, die der Zoll nicht sehr schätzt, und die aufgrund eurer elektronischen Zeiterfassung auch gut dokumentiert ist.

Ansonsten ist zu hoffen daß der BR entsprechend durchgreift, er hat durchaus gute Möglichkeiten Einfluß zu nehmen.

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