Unbezahlte Einarbeitung ??

22. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Cella
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbezahlte Einarbeitung ??

Hallo,

ich habe mich gerade neu hier angemeldet und habe direkt eine Frage: Ich habe am Montag eine Stelle als Aushilfe angefangen, auf 400 €- Basis. Seitdem habe ich jeden Tag zwischen 5 und 6 Stunden gearbeitet. Zwar konnte ich noch nicht alles perfekt, aber ich habe schon sehr viel gemacht und war auch dementsprechend immer ziemlich geschafft nach der Arbeit. Am zweiten Tag sagte man mir, dass die ganze erste Woche unbezahlte Einarbeitung (bzw. "Schnuppertage") ist. Nachdem ich nochmal mit der Chefin gesprochen habe, hat sie mir gesagt, dass ich ab dem dritten Tag dann bezahlt werde, dass es aber keinen Vertrag o.ä. geben würde (ist das überhaupt normal?).
Nach meinem fünften Arbeitstag hat man mir abends quasi gekündigt, bzw. habe ich mich über den Umgangston beschwert (persönliche Beleidigungen wenn ich etwas falsch gemacht habe usw.) und dann wurde mir gesagt ich soll gehen und nicht mehr wiederkommen, und ich sei eh die erste gewesen, die sich beschwert hat, dass eine Woche (oder evtl. sogar mehr) unbezahlt gearbeitet werden soll. Jetzt wollen sie mir natürlich gar nichts zahlen. Kann ich da irgendwas machen?
Vielen Dank für jede Hilfe schonmal im Voraus.

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18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Gibt es irgendwelche Nachweise über die geleistete Arbeit / Arbeitszeit?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.09.2009 17:56:26
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja also..hm schwierig. Ich kann dir nur aus Erfahrung sagen, dass dies bei den meisten üblig ist, dass man die ersten Tage nix bekommt. Ich habe bei einem sogar 2 Wochen nix bekommen. Das hab ich geschluckt, weil ich die Arbeit ja gebraucht habe. Und bei meinem jetzigen wars auch so, dass ich 3 Tage eingearbeitet wurde und erst ab dem 4. Tag wurde ich bezahlt. Anmelden müssen die dich aber ab dem 1. Tag bei der Knappschaft wegen Unfallversicherung und so...ansonsten können die richtig Ärger bekommen. Aber ob du da jetzt auf Geld klagen kannst..keine Ahnung und ob sich der Aufwand da überhaupt lohnt. Im übrigen bedarf es nicht immer einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Vielleicht hättest du dich einfach mal vorher mit der Chefin über die Bedingungen einigen sollen. Einfach anfangen und dann schauen was kommt ist naiv.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cella
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Schriftliche Nachweise o.ä. gibt es über die geleistete Arbeit nicht, allerdings viele Kunden, die gesehen haben, dass ich da ganz normal gearbeitet habe. Angemeldet wurde ich nirgendwo, und ich hatte auch ein falsches Namensschild an, weil ich noch kein Gesundheitszeugnis hatte. Das lief da alles sehr komisch...
Nach dem zweiten Tag habe ich mich ja mit der Chefin geeinigt, dass ich dann ab dem 3. Tag bezahlt werde. Ok, ich hätte es direkt vor Beginn der Arbeit machen sollen, nur leider war das mein erster Job dieser Art und ich daher dementsprechend unerfahren...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... "kein vertrag"? nicht angemeldet? dafür aber ohne lohn und rausschmiss nach 1 woche? - da ist alles krumm, was krumm sein kann.
1. du kannst und solltest lohn fordern, rückwirkend. basis etwa der mindestlohn, der derzeit diskutiert wird, oder das branchenübliche, wenn es dir bekannt ist. natürlich schriftlich einfordern mit fristsetzung. da man vmtl. darauf nicht reagieren wird, könnte die zweite stufe der mahnbescheid sein.
2. du solltest deine geschichte der knappschaft schreiben, unter nennung des betriebes. denn das ist schwarzarbeit, was da läuft.
3 vielleicht interessiert sich auch das gesundheitsamt dafür, dass dort personen arbeiten, die womöglich nicht dort arbeiten dürfen ..

'kein vertrag' gibt es nicht. man hat möglicherweise einen mündlichen vertrag statt eines schriftlichen, aber immer einen vertrag. und wenn unklar ist, was die vereinbarungen genau sind, gilt 'das übliche'. das findet ggf. ein richter heraus. und zwar von der ersten stunde an.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Cella

Dolles Ar***loch. Wird ja immer übler, was Arbeitgeber so drehen, um Menschen zu benutzen für Sklavenarbeit.

Es besteht ein mündlicher Vertrag. Der Nachweis ist zwar etwas schwieriger, aber möglich.

Ich würde einen freundlichen, aber deutlichen Brief mit der Bitte um die Anmeldung zur Sozialversicherung (MInijobzentrale) anfordern, meine Arbeitskraft anbieten. Das Ganze schriftlich und nachweisbar (EInschreiben/ Rückschein)

Etwa so:

Sehr geehrte (Chefname)

Ich möchte dringend um Nachweis zur Anmeldung bei der Minijobzentrale bitten bis zum (7 Tage Frist). Diesen benötige ich für meine Unterlagen zur Rentenversicherung

Ich biete Ihnen weiterhin meine Arbeitskraft an zu dem am (erster Tag der Arbeit) geschlossenen Arbeitsvertrag.
Dieser Arbeitsvertrag besteht weiter.


MFG Celle

Solte darauf nix passieren, MUSST du Klage einreichen, um zu deinem Recht zu kommen.
Ein Arbeitsvertrag (auch ein mündlicher) MUSS zwingend schriftlich gekündigt werrden.
Auch wenn der AG behaupten könnte, dass gar kein AV bestand, so kannst du durch Einzelheiten der Arbeit, Kollegen, Kunden nachweisen, dort gearbeitet zu haben.


Ich würde den nicht so davon kommen lassen.
Ausserdem solltest du zeitgleich mit dem Brief die Minijobzentrale anrufen und fragen, ob eine Meldung vorliegt.
Ebenso würde ich die Krankenkasse anrufen und freundlich fragen, ob die dir vielleicht die Meldung zusenden können.
Können sie nicht, aber so wissen die schon mal Bescheid, dass da was nach Schwarzarbeit STINKT. Nee, nicht die Arbeitnehmer sondern der Ag, der sich hier strafbar zu machen scheint.

@Paulinchen

Sicher ist es etwas naiv, aber Menschen, die Arbeit dringend brauchen, lassen sich oft auf solche miesen Machenschaften ein, in der Hoffung, Arbeit zu bekommen. Das liegt ja nicht an den Arbeitsuchenden, sondern daran, dass wir immer noch keinen MIndestlohn haben, die Kündigungsfristen und Bedingungen aufgeweicht wrrden.
Ändern kann man das nur mit dem Kreuz an den richtigen Stellen am 27.09.09

Sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Cella
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Ok, das klingt ja wirklich so, als sei ich ordentlich reingelegt worden. Schonmal was für die Zukunft gelernt. ;)
Ich habe die Chefin ja noch gefragt, ob wir irgendwie einen Vertrag machen, aber sie hat gesagt, dass man das bei Aushilfen nicht macht. Und irgendwas von wegen "Sozialversicherung brauchen wir nicht" hat sie auch gesagt.
Sie hat sich ja sogar nachdem ich rausgeschmissen wurde noch beschwert, dass ich die erste gewesen sei, die nicht eine Woche lang umsonst arbeitet, und meinte, dass einige sogar drei oder vier Wochen umsonst gearbeitet hätten. Bezahlt würde man nämlich eigentlich erst, wenn man alles perfekt kann und alleine im Laden arbeiten kann.
Das ganze ist eh total mies gelaufen. Ich war mit einer anderen Mitarbeiterin alleine und die hat mich den ganzen Tag schon beleidigt, wenn ich was falsch gemacht habe. Das habe ich mir alles noch gefallen lassen, ohne was zu sagen, aber abends kurz vor Schluss wurde sie dann richtig persönlich und ich habe ihr gesagt, dass ihr Ton nicht in Ordnung ist. Daraufhin hat sie zu mir gesagt, ich solle gehen und bräuchte nicht wiederzukommen. Und am nächsten Tag hing dann schon wieder das Schild "Aushilfe gesucht" im Laden. Die Chefin hat sich also nichtmal angehört, was ich zu sagen habe... :(

@blaubär und Sunbee: Ich habe ja jetzt von euch zwei Möglichkeiten gesagt bekommen, also einmal, dass ich in einem Brief rückwirkend Lohn fordern soll und einmal, dass ich um Anmeldung zur Sozialversicherung bitten und meine Arbeitskraft weiter anbieten soll.
Soll ich einfach beides in einem Brief machen?

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Cella

Nee, nicht bitten um Anmeldung sondern bitten um ZUsendung der Anmeldung (das ist dann so ein Zettel, aus dem hervorgeht WANN du angemeldet wurdest)

Ich wette, der hat dich gar nicht gemeldet. Dann gibts r i c h t i g Ärger :devil:

Was den Lohn betrifft, wann hast du dort angefangen? Wichtig ist, um Fortbestand eines Arbeitsvetrages zu beweisen, dass du deine ARbeitskraft anbietest.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#8
 Von 
Cella
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sunbee:

Ok, danke, jetzt habe ich es verstanden. Muss man denn auch als Aushilfe immer bei der Sozialversicherung angemeldet werden vom AG? Die hat mich nirgendwo angemeldet oder so, da bin ich ganz sicher.

Ich habe am Montag dort angefangen und habe dann bis einschließlich Freitag abend, wo ich dann rausgeschmissen wurde, jeden Tag gearbeitet.

LG,
Cella

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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Cella

Ja, er MUSS dich anmelden, ggfalls als Aushilfe. Sonst macht er sich strafbar.

Du bittest einfach schriftlich um Zusendung der Anmeldung und wenn dann keine kommt (da bin ich sicher), klagst du.
Dazu musst du nur zum Arbeitsgericht, der Rechtspfleger dort hilft kostenlos bei Formulierung. Dabei reichst du dann Klage auf Fortbestand des AV, Anmeldung zur Minijobzentrale und Lohn ein.

Du kannst dich auch von einem Anwalt beraten lassen. Wenn du kein Einkommen oder sehr wenig hast, kannst du dir einen sogenannten Beratungshilfeschein beim Amsgericht holen. Dazu nimmst du alle Unterlagen zu Einnahmen und Ausgaben (mIetvertrag etc), Kontoauszüge (vollständig) der letzten 3 Monate und Perso mit. Mit diesem Beratungshilfeschein kannst du zu einem Anwalt deiner Wahl, der darf höchstens 10€ nehmen. Es sollte ein Fachanwalt Arbeitsrecht sein.
Wenn du uns sagst, aus welcher Region du kommst, hat vielleicht jemand einen Tipp welcher Anwalt gut ist

So ein Arbeitgeber muss gestoppt werden. Du hast Rechte, setz dich dafür ein. Wenn du jetzt nicht den Kopf in den Sand steckst, lernst du für dein Leben eine Menge. Nämlich dich nicht verar*** zu lassen :)

Sunbee

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"

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#10
 Von 
Cella
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Sunbee: Vielen Dank, das sind wirklich gute Tipps!
Morgen schicke ich den Brief ab, mal sehen was dann kommt.
Bzw,, was wäre denn, wenn ich das mache, was blaubär geschrieben hat, also einen Brief schreiben, in dem ich das Gehalt für die geleistete Arbeit fordere? Oder muss ich auf jeden Fall meine Arbeitskraft weiter anbieten, weil sie mir ja quasi nicht gekündigt haben (schriftlich kam ja gar nichts und da wird sicher auch nichts kommen) ??
Ich wohne in NRW, Rhein-Sieg-Kreis. :)
LG,
Cella

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Lass den Quatsch mit "Briefchen" malen und "die wird schon Angst bekommen".

Du hast einen "mündlichen" Arbeitsvertrag und hast in der Probezeit kündigen wollen, darauf hat man dich firstlos gekündigt und heimgeschickt.
Dein Anspruch beträgt die bisherige Arbeitszeit sowie die die angefallen wäre wenn man die Kündigungsfrist (14 Tage) eingehalten hätte.

Die Summe ausrechnen, zum Arbeitsgericht rennen und Klage diktieren (die helfen da). Dein AG wird spätestens der Arbeitsrichter erklären was ein Arbeitsvertrag ist.

Da es Fristen gibt, mach das sofort und nicht erst Briefchen schreiben.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Mustermann

Woraus geht deiner Ansicht nach hervor, dass der TE gekündigt ist?
Schriftform ist die einzig rechtlich haltbare Form, die liegt nicht vor.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

"Geh und komm nicht wieder" nehme ich als ungültige Kündigung, aber als Kündigung. Es bringt wenig morgens wie ein bettelnder Hund vor der Tür nach Arbeit zu fragen.
Der AG wird spätestens nachdem er es verstanden haben formell kündigen.

Stellt sich die Frage ob man durch kommt in dem man erst mal zwei Jahre wartet und dann den Lohn einklagen will :-)

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#14
 Von 
Cella
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, ich denke mal ich probiere es erst mit einem Brief, wenn ich den morgen abschicke und dann eine Frist von 7 Tagen setze, wird das hoffentlich so ok sein. Und richtig gekündigt wurde mir ja nicht, eine Mitarbeiterin hat zu mir gesagt, ich soll gehen und nicht wiederkommen. Sie hat übrigens der Chefin erzählt, ich wäre einfach so gegangen...
Vielleicht ist es am besten, wenn ich morgen mal beim Arbeitgericht anrufe oder hingehe und die mir genau sagen, was ich jetzt machen soll !?
Vor allem finde ich, dass dieser Betrieb so nicht weiter durchkommen sollte, die machen das ja bestimmt mit der nächsten Aushilfe auch, und die lässt es sich vielleicht gefallen und weiß nicht, dass es nicht ok ist, wenn man eine Woche, bzw. drei oder vier Wochen (wie es da ja angeblich auch schon vorgekommen ist) unbezahlt arbeitet.
LG,
Cella

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#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das Arbeitsgericht nacht keine "Beratung" die helfen höchstens beim "schreiben" der Klageschrift.

Aber du kannst ja noch ein paar Briefchen schreiben. Das Problem ist immer: Je mehr man "Schreibt" desto mehr Fehler macht man die der Gegner dann als beweis hat.

"Ich will meinen Arbeitsplatz wieder" ist eine so einfache Klage

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#16
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ein Anruf beim Zoll - der macht nämlich die Prüfung für Schwarzarbeit "du würdest gerne wissen, wie du beweisen kannst, dass du bei xy gearbeitet hast, du hättest aber keinen Arbeitsvertrag erhalten und auch kein Geld.
Minijob-Zentrale: hier werden die Minijobber angemeldet und es muss eine Pauschale gezahlt werden (Rente, Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse usw) - die eigene Krankenkasse wird dabei nicht benötigt, da bei Mini-Jobbern davon ausgegangen wird, dass sie entweder durch Hauptjob oder durch Familienversicherung versichert sind, d.h. deine Krankenkasse hat mit diesem Job nichts zu tun.

Auch wenn du Recht hast - du wirst mehr Ärger und Zeit aufwenden - ich würde die Sache unter "Erfahrung gemacht" abhaken - mir ist am Anfang meiner Berufslaufbahn mal so etwas ähnliches passiert.

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"sika0304"

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#17
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ja und den Pfarrer nicht vergessen der kann auch nichts tun.

Der AG muss richtig kündigen und das Gehalt von Anfang bis zum Ende zahlen. Diese eine Forderung sollte interessieren. Und wirklich viele halten es für unnötig sich an Verträge zu halten, dafür sind Gerichte da, die erklären so schön und günstig. Dazu brauch man auch keinen Anwalt. "Ich will nicht gekündigt werden und mein Gehalt" ist doch ein sooo schlüssiger Klageantrag

Was der AG sonst so treibt bringt kein Geld in die Kasse, ist nicht nachvollziehbar oder hilft irgendwas.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Mustermann @Sika

quote:
sein. Und richtig gekündigt wurde mir ja nicht, eine Mitarbeiterin hat zu mir gesagt, ich soll gehen und nicht wiederkommen. Sie hat übrigens der Chefin erzählt, ich wäre einfach so gegangen...


Das habt ihr gelesen ja?

Wenn die TE jetzt Lohnklage einreicht, kommt der AG ihr mit *sie sind unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben.*

Die Fristlose wäre dann berechtigt. Nicht nur das. Bei Antrag auf ALG (egal ob 1 oder 2) gäbe es eine Sperre, respektive Sanktion.

Deshalb MUSS hier die Arbeitskraft angeboten werden und erst wenn der Zahlungsmodus der FA erreicht ist (vermutlich wie überall monatlich) und DANN kein Geld kommt, kann geklagt werden. Derzeit besteht der AV noch.

Der Rat, es auf sich beruhen zu lassen, bringt also immense Nachteile. Hier ist ein AV entstanden, ein Mitarbeiter pöbelt rum, die TE kriegt es mit der Angst, da (steht im Eingangsthread) zudem noch eine Art Vorstufe zum Mobbing stattfand und steht jetzt mit leeren Händen da.

@Mustermann

*Briefchen malen* wie du es nennst, ist das einfordern der Rechte. Wenn du dazu zu feige oder zu träge wärst, bitte, deine Sache.
Den Pfarrer hilft dir bei deinem Versuch, ironisch zu sein, da auch nicht mehr.

Sunbee


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