Unbezahlte Fahrtzeiten, Rüstzeiten und Besprechungen

21. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ryogu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbezahlte Fahrtzeiten, Rüstzeiten und Besprechungen

Hi.

Folgender Sachverhalt: Ein Arbeitgeber verlangt von einem Mitarbeiter, dass die Fahrt zum ersten Einsatzort außerhalb der Arbeitszeit erfolgt. Ebenso erfolgt die Übergabe der Arbeitsmaterialien sowie ein kurzes Briefing vor Arbeitsbeginn. Der Mitarbeiter muss so viel früher kommen, dass die Arbeitszeit quasi auf dem Parkplatz des ersten Kunden beginnt.
Beispiel: 8 Uhr Beginn der bezahlten Arbeitszeit, Fahrtzeit 30 Minuten, Arbeitsmaterialien empfangen 15 Minuten. Also wird verlangt, dass der Mitarbeiter um 7:15 in der Firma erscheint.

Am Ende des Tages soll der Mitarbeiter beim letzten Kunden auf dem Parkplatz Feierabend machen, und die Rückfahrt zur Firma findet nach der Arbeitszeit statt. In der Firma müssen dann die Unterlagen abgegeben werden und eine kurze Besprechung mit dem Vorgesetzten gemacht werden.

Es werden also nur die regulären 8 Stunden vergütet. Diese müssen auch tatsächlich BEIM Kunden geleistet werden. Alles oben genannte ist unbezahlt. Und dann kann noch nicht mal sagen, man fährt beim Kunden früher los, damit man pünktlich zuhause ist und gibt sich dann mit z.B. 7 bezahlten Stunden zufrieden. Darauf lässt sich der Chef nicht ein.

Der Chef sagt, das ist alles in Ordnung, schließlich bezahlt er deswegen Spesen / Verpflegungsmehraufwand. Davon hat man allerdings nichts, da es bei der Steuererkläung entsprechend angerechnet wird. Vorteil ist lediglich, das man Geld sofort hat und man muss nicht bis auf eine Steuer-Erstattung vom Finanzamt warten.

Diese Regelung gilt allerdings auch nicht ohne Ausnahmen: Wenn es sich um Festpreis-Angebote handelt, wird das so durchgezogen. Wenn es sich um ein Angebot handelt, welches "Nach tatsächlichem Aufwand" berechnet wird, zählt all das oben genannte als Arbeitszeit und wird als Mehrarbeit vergütet oder man ist entsprechend früher zuhause weil die 8 Stunden voll sind.

Meiner Meinung nach ist so ein Vorgehen nicht rechtens.
Das wird aber in tausenden Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben genau so oder ähnlich durchgezogen. Oder es wird immerhin eine Fahrt bezahlt, was aber eigentlich auch nicht reicht. Aber warum können das die Firmen in großem Stil so durchziehen?
Meines Wissens sind unbezahlte Fahrten zum ersten Kunden bzw vom letzten zurück nur dann erlaubt, wenn der Mitarbeiter nicht verpflichtet ist, noch in die Firma zu fahren, sondern direkt von zuhause direkt zum Kunden fährt und nach Feierabend vom Kunden direkt nach Hause.

Dass etwas nicht stimmt, merkt man zum Beispiel daran, dass bei Verstößen gegen die oben genannte Regelung seitens der Firma keine Abmahnung gibt, sondern lediglich irgendwelche Gespräche oder Vorwürfe, dass es nicht kollegial ist weil die anderen ja auch früher kommen usw.

Gibt es irgendeine Stelle, wo man sich hin wenden kann, so dass die Firma nicht erfährt, wer es war, sondern es anonym bleibt. Vielleicht sowas wie eine Betriebsprüfung durch den Zoll anstoßen?



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

'Übergabe der Arbeitsmaterialien sowie ... Briefing" sind ganz klar Arbeitszeit; die beginnt auf dem Firmenhof und endet auch dort. Dass der Chef das nicht einsehen mag, bedeutet am Ende nur, dass ihr das wohl werdet erstreiten müssen; also Klage vor dem Arbeitsgericht.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7235 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Dass der Chef das nicht einsehen mag, bedeutet am Ende nur, dass ihr das wohl werdet erstreiten müssen; also Klage vor dem Arbeitsgericht.


Davor sollte man sich mit den Kollegen zusammentun

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Ich würde das Ganze noch möglichst gerichtsfest dokumentieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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