Unbezahlte Freistellung wegen Krankheit?

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go511350-69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbezahlte Freistellung wegen Krankheit?

Hallo,
Ich bin seit einem Jahr bei einer Firma fest angestellt. Bisher habe ich in dieser Zeit drei Tage bezahlt krank gemacht.
Die Krankheitstage lagen alle in diesem Jahr. Nun habe ich eine AU für vier Tage eingereicht (was am Magen). Mein Arbeitgeber hat mich daher jetzt kontaktiert, da dieser meint, meine Krankmeldungen nähmen Überhand, bzw. kosten dem Unternehmen zu viel. Außerdem sei ich draußen gesehen worden, die Krankmeldung sei also nur Vorwand.
Daher soll ich nun für zwei Wochen unbezahlt freigestellt werden, um mich "auszukurieren".
Dies sei für alle Beteiligten das Beste. Ich habe das Gefühl, dass das nicht ganz gerechtfertigt ist. Habe ich Recht?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich habe das Gefühl, dass das nicht ganz gerechtfertigt ist. Habe ich Recht? Haben Sie. Insofern sollten Sie nach Ablauf der AU wieder zur Arbeit erscheinen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von go511350-69):
Außerdem sei ich draußen gesehen worden, die Krankmeldung sei also nur Vorwand.


Vielleicht teilen Sie ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie zwar arbeitsunfähig erkrankt sind, jedoch eine Bettlägerigkeit nicht vorhanden ist und insoweit kein Vorwand vorliegt, sofern man Sie in der Öffentlichkeit gesehen haben will.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go511350-69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Haben Sie. Insofern sollten Sie nach Ablauf der AU wieder zur Arbeit erscheinen.


Das würde ich gerne, darf ich aber ausdrücklich nicht. Mein Arbeitgeber zwingt mich, die zwei Wochen unbezahlt Urlaub zu machen. Damit ich in der Zukunft dann wieder "voll einsatzbereit" bin. Möchte ungern das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber durch einen Rechtsstreit kaputtmachen :/

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Es liest sich so, dass Ihr Arbeitgeber Sie mit der angedachten Maßnahme sanktionieren möchte. Das ist natürlich unzulässig.

Rechtlich sieht es so aus, dass Sie nach Beendigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit sowohl Anspruch auf Entlohnung als auch auf die vereinbarten Tätigkeiten haben. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Arbeitsleistung "anbieten".

Möglicherweise werden Sie sich entscheiden müssen, entweder willkürliche und gutsherrenartige Maßnahmen zu ertragen oder für Ihre Rechte zu kämpfen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go511350-69):
Möchte ungern das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber durch einen Rechtsstreit kaputtmachen :/


Dann biete deinem Arbeitgeber doch am besten an, dass du nach den 2 Wochen unbezahlte Freistellung direkt noch 4 Wochen ohne Bezahlung für ihn arbeitest.....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lomy
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 40x hilfreich)

Sie wissen aber schon, dass Sie Anrecht auf 6 Wochen krank mit Lohnfortzahlung haben ...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// Mein Arbeitgeber zwingt mich, die zwei Wochen unbezahlt Urlaub zu machen.
Humbug. Schlicht und ergreifend Quatsch. Wie und womit zwingt dich denn dein AG?

/// Möchte ungern das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber durch einen Rechtsstreit kaputtmachen :/
Welcher Art wäre denn das 'Verhältnis' zum AG, das da kaputtgehen soll oder könnte, weil du dein Recht suchst, wenn andererseits der AG deine Erkrankung anzweifeln und dir unbezahlten Urlaub aufs Auge drücken wollen darf? Verkehrte Welt das.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Ich kann den/die Fragesteller/-in ein Stück weit verstehen.

Er/sie muss - da vermutlich wohl ein vernünftiges Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht aussichtsreich erscheint - abwägen, welches Übel geringer ist - entweder Verzicht auf grundlegende Arbeitnehmerrechte oder aber mittelfristig Verlust des Arbeitsplatzes.


-- Editiert von Ratsuchender@123net am 21.03.2019 21:02

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go511350-69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Ich kann den/die Fragesteller/-in ein Stück weit verstehen.

Er/sie muss - da vermutlich wohl ein vernünftiges Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht aussichtsreich erscheint - abwägen, welches Übel geringer ist - entweder Verzicht auf grundlegende Arbeitnehmerrechte oder aber mittelfristig Verlust des Arbeitsplatzes.


-- Editiert von Ratsuchender@123net am 21.03.2019 21:02


Genau das, leider.
Ich kann kurzfristig nicht auf meinen Arbeitsplatz verzichten, muss ja auch Miete zahlen, etc. Mein Arbeitgeber ist schnell mit Kündigungen. Vielen Dank für alle Antworten, gut zu wissen, dass ich im Recht bin, werde versuchen, irgendwie etwas auszuhandeln.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sehr gerne, alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

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