Hallo,
Ich bin seit einem Jahr bei einer Firma fest angestellt. Bisher habe ich in dieser Zeit drei Tage bezahlt krank gemacht.
Die Krankheitstage lagen alle in diesem Jahr. Nun habe ich eine AU für vier Tage eingereicht (was am Magen). Mein Arbeitgeber
hat mich daher jetzt kontaktiert, da dieser meint, meine Krankmeldungen nähmen Überhand, bzw. kosten dem Unternehmen zu viel. Außerdem sei ich draußen gesehen worden, die Krankmeldung sei also nur Vorwand.
Daher soll ich nun für zwei Wochen unbezahlt freigestellt werden, um mich "auszukurieren".
Dies sei für alle Beteiligten das Beste. Ich habe das Gefühl, dass das nicht ganz gerechtfertigt ist. Habe ich Recht?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten!
Unbezahlte Freistellung wegen Krankheit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich habe das Gefühl, dass das nicht ganz gerechtfertigt ist. Habe ich Recht? Haben Sie. Insofern sollten Sie nach Ablauf der AU wieder zur Arbeit erscheinen.
ZitatAußerdem sei ich draußen gesehen worden, die Krankmeldung sei also nur Vorwand. :
Vielleicht teilen Sie ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie zwar arbeitsunfähig erkrankt sind, jedoch eine Bettlägerigkeit nicht vorhanden ist und insoweit kein Vorwand vorliegt, sofern man Sie in der Öffentlichkeit gesehen haben will.
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ZitatHaben Sie. Insofern sollten Sie nach Ablauf der AU wieder zur Arbeit erscheinen. :
Das würde ich gerne, darf ich aber ausdrücklich nicht. Mein Arbeitgeber zwingt mich, die zwei Wochen unbezahlt Urlaub zu machen. Damit ich in der Zukunft dann wieder "voll einsatzbereit" bin. Möchte ungern das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber durch einen Rechtsstreit kaputtmachen :/
Es liest sich so, dass Ihr Arbeitgeber Sie mit der angedachten Maßnahme sanktionieren möchte. Das ist natürlich unzulässig.
Rechtlich sieht es so aus, dass Sie nach Beendigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit sowohl Anspruch auf Entlohnung als auch auf die vereinbarten Tätigkeiten haben. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Arbeitsleistung "anbieten".
Möglicherweise werden Sie sich entscheiden müssen, entweder willkürliche und gutsherrenartige Maßnahmen zu ertragen oder für Ihre Rechte zu kämpfen.
ZitatMöchte ungern das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber durch einen Rechtsstreit kaputtmachen :/ :
Dann biete deinem Arbeitgeber doch am besten an, dass du nach den 2 Wochen unbezahlte Freistellung direkt noch 4 Wochen ohne Bezahlung für ihn arbeitest.....
Sie wissen aber schon, dass Sie Anrecht auf 6 Wochen krank mit Lohnfortzahlung haben ...
/// Mein Arbeitgeber zwingt mich, die zwei Wochen unbezahlt Urlaub zu machen.
Humbug. Schlicht und ergreifend Quatsch. Wie und womit zwingt dich denn dein AG?
/// Möchte ungern das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber durch einen Rechtsstreit kaputtmachen :/
Welcher Art wäre denn das 'Verhältnis' zum AG, das da kaputtgehen soll oder könnte, weil du dein Recht suchst, wenn andererseits der AG deine Erkrankung anzweifeln und dir unbezahlten Urlaub aufs Auge drücken wollen darf? Verkehrte Welt das.
Ich kann den/die Fragesteller/-in ein Stück weit verstehen.
Er/sie muss - da vermutlich wohl ein vernünftiges Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht aussichtsreich erscheint - abwägen, welches Übel geringer ist - entweder Verzicht auf grundlegende Arbeitnehmerrechte oder aber mittelfristig Verlust des Arbeitsplatzes.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 21.03.2019 21:02
ZitatIch kann den/die Fragesteller/-in ein Stück weit verstehen. :
Er/sie muss - da vermutlich wohl ein vernünftiges Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht aussichtsreich erscheint - abwägen, welches Übel geringer ist - entweder Verzicht auf grundlegende Arbeitnehmerrechte oder aber mittelfristig Verlust des Arbeitsplatzes.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 21.03.2019 21:02
Genau das, leider.
Ich kann kurzfristig nicht auf meinen Arbeitsplatz verzichten, muss ja auch Miete zahlen, etc. Mein Arbeitgeber ist schnell mit Kündigungen. Vielen Dank für alle Antworten, gut zu wissen, dass ich im Recht bin, werde versuchen, irgendwie etwas auszuhandeln.
Sehr gerne, alles Gute!
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