Unbezahlte Quarantäne nach Urlaub

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Endivien
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbezahlte Quarantäne nach Urlaub

Guten Tag zusammen,

ich arbeite in einem Heim für behinderte Menschen. Ich habe schon vor Monaten eine Woche Urlaub in Österreich gebucht vom 01.07- bis 08.07. Insgesamt habe ich 2 Wochen Urlaub beantragt , die genehmigt wurden.

Mein Arbeiter erlaubt nun diesen Urlaub in Österreich, verlangt aber dass ich anschließlich unbezahlt in Quarantäne gehe. Die eine Woche Urlaub nach Österreich streicht er durch und will sie mir für später gut schreiben - Ist es zulässig? bin zierlich verzweifelt.

-- Editiert von Endivien am 15.05.2020 14:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Endivien):
Mein Arbeiter erlaubt nun diesen Urlaub in Österreich, verlangt aber dass ich anschließlich unbezahlt in Quarantäne gehe.

Hat er dafür auch eine Rechtsgrundlage genannt?
Diese Heime haben ja oft besonderen Auflagen vom Staat bekommen.



Zitat (von Endivien):
Die eine Woche Urlaub nach Österreich streicht er durch und will sie mir für später gut schreiben - Ist es zulässig?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Endivien
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß es im Moment noch nicht. Dies würde nur mündlich mitgeteilt. Ich habe vor eine schriftliche Mitteilung diesbezüglich zu verlangen.

Qarantäne vielleicht aber warum unbezahlt?

-- Editiert von Endivien am 15.05.2020 14:43

Signatur:

Remeide

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Endivien):
Qarantäne vielleicht aber warum unbezahlt?


Vielleicht weil es in Deiner Verantwortung liegt, dass Du nicht arbeiten darfst.

Allerdings dürften die offiziellen Regelungen im Juli aufgehoben sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Mir erschliesst sich auch nicht, wieso der Arbeitgeber hier eine Quarantäne anordnen will.

Auch habe ich starke Zweifel, dass dieser dass darf.
Dieser krasser Eingriff in die Rechte einer anderen Person ist derzeit Thema in mehreren Klagen, und da ist es vom Staat angeordnet.
Und mal unterstellt, er dürfte das im Rahmen seines Direktionsrechtes, nochmal das denke ich nicht, dann muss er es auch bezahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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