Hallo zusammen,
ich brauche einmal Unterstützung bei der Frage "welche Rechte hat der AG"
Vorgeschichte: Eine Aushilfskraft (minijob) wurde schon einmal entlassen und hat sich auf Grund des Sozialschlüssels zurück in die Beschäftigung geklagt.
Die letzten 2 Jahre sah die wirtschaftliche Lage des Unternehmens besser aus, es konnten höhere Personalkosten genehmigt werden, und unbezahlte Urlaube genehmigt werden, da genug Personal da war um dies aufzufangen.
Die wirtschaftliche Situation des hypothetischen Unternehmens hat sich verändert und die Personalkosten sind deutlich enger geplant.
Nun folgender Fall: Eine Aushilfe mit beschriebenem Hintergrund hat alle 24 Urlaubstage eingereicht innerhalb der Schulferien. Diese wurden genehmigt. Für alle weiteren Schulferien des Kalenderjahres wurde unbezahlter Urlaub eingereicht. Dieser kann vom Unternehmen nicht genehmigt werden.
Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters beläuft sich auf 6 Wochenstunden. Die Krankenquote des Mitarbeiters beträgt derzeit über 50%.
Welche Rechte hat ein AG, wenn sich ein Mitarbeiter nach abgelehntem unbezahlten Urlaub krankmeldet?
Ändern sich diese Rechte, wenn der Mitarbeiter die Krankheit gegebenenfalls ankündigt?
Unbezahlter Urlaub abgelehnt - Rechte des AG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich frag mich als erstes, wie bei 6 Wochenstunden 24 Urlaubstage im Jahr zustande kommen. Arbeitet die MA täglich eine Stunde, oder wie? Im übrigen besteht kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub, es sei denn, etwas ist vertraglich vereinbart.
wirdwerden
Einen Mitarbeiter so zu kündigen, dass es vor Gericht durchgeht, ist immer schwer. Das hast du ja beim ersten Versuch gesehen. Wahrscheinlich wäre es aber besser gewesen, sich auf eine Abfindung zu einigen.
Der Krankenstand des Mitarbeiters ist natürlich erschreckend. Hat derjenige immer neue Erkrankungen oder ist er auch mal aus der Lohnfortzahlung? Ist er wirklich so beeinträchtigt oder fehlt es evtl. an der Motivation?
Wenn der Mitarbeiter die Krankheit unter Zeugen ankündigt, wäre es möglich zu kündigen. Es kommt natürlich auf den Wortlaut an. "In den Sommerferien habe ich meine lange geplante Meniskus-Operation" ist kein Kündigungsgrund.
Ich würde eine einvernehmliche Trennung in Betracht ziehen.
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Auf den Krankenstand war ich ja noch gar nicht eingegangen. In einem solchen Fall kann allein die Anzahl der Fehltage bzw. der zu erwartenden Fehltage ein Kündigungsgrund sein. Wenn der Arbeitgeber den Fall vernünftig aufbaut.
wirdwerden
ZitatWelche Rechte hat ein AG, wenn sich ein Mitarbeiter nach abgelehntem unbezahlten Urlaub krankmeldet? :
Um mal diese Frage auch zu beantworten: Der Arbeitgeber kann beim MDK eine Überprüfung der AU veranlassen.
Was aber nur in einer Checkliste mündet, die vom AN zu beantworten ist. In den meisten Fällen ändert sich dadurch nichts, insbesondere wenn ein ärztliches Attest vorliegt.ZitatUm mal diese Frage auch zu beantworten: Der Arbeitgeber kann beim MDK eine Überprüfung der AU veranlassen. :
Nur, wenn die die Dame nur einen Tag die Woche arbeitet, dann wird die Überprüfung durch den MDK problematisch. Wie kann festgestellt werden, im Nachhinein, dass Dame just an diesem Tag arbeitsunfähig war? Ich würde allerdings eine AUB ab dem ersten Tag einführen. So als Einstieg, und dann eben einen Fall "Kündigung wegen zu häufiger Arbeitsunfähigkeit" aufbauen. Wobei es natürlich toll ist, wenn sie gerade in der Zeit, in welcher sie unbezahlten Urlaub haben wollte, arbeitsunfähig war.
wirdwerden
Hallo und danke erstmal an alle die bereits geantwortet haben.
Sie arbeitet 1x die Woche 6 Std. der Urlaub wird jedoch mit 1er Std pro Tag vergütet.
Diese Arbeitsverträge habe ich selber nicht geschrieben.
AUB ab dem ersten Tag haben wir bereits. Besagter Mitarbeiter wechselt unregelmäßig zwischen selbst Krank und Kindkrank.
Eine einvernehmliche Trennung kommt für den Mitarbeiter absolut nicht in Frage. Wurde bereits mehrfach vehement abgelehnt.
Wird der Arbeitnehmer immer nur einen Tag krankgeschrieben oder über einen längeren Zeitraum?
Ich würde die Entgeltfortzahlung irgendwann einstellen.
Bei Kind krank bekommt er ja ohnehin nichts.
Finanziell wird es sich da irgendwann nicht mehr lohnen für denjenigen.
Es kommt nicht darauf an, wie der Job vergütet wird, sondern darauf, wie viele Tage sie in der Woche arbeitet. Und sie hat dann eben so viele Urlaubstage, dass sie mit ihren Tagen, in welchen sie nicht arbeitet, einen Monat am Rutsch nicht kommen muss.
Den Rest würde ich von einem Profi aufarbeiten lassen.
wirdwerden
ZitatWelche Rechte hat ein AG :
Er hat das Recht, einen Profi mit entsprechender Kompetenz zu beauftragen.
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