meine Frau ist schwanger, 2 monat und es gibt komplikationen. kann sein daß sie ins krankenhaus muß. wir haben noch einen 2jährigen sohn. habe ich anspruch darauf, für die zeit die sie im kkh ist unbezahlten uralub zu bekommen oder ist das eine kulanzleistung des arbeitgebers?
Unbezahlter Urlaub - ist das eine Kulanzleistung des Arbeitgebers?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
sorry vergessen, gibt es eine befristung, wie lange der arbeitgeber zahlen muß. bin im avr
Meines Wissens ist das Kulanz des AG.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In solchen Fällen besteht ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Dazu muss man sich an die Krankenkasse wenden.
Diese Haushaltshilfe kannst Du auch selbst sein. Dann würdest Du sogar Zahlungen von Deiner Krankenkasse erhalten, wenn Du dafür unbezahlten Urlaub nimmst. Wenn die Schwangerschaft ursächlich für die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ist, dann gelten keine zeitlichen Beschränkungen.
Rechtsgrundlage sind der § 38 SGB V
und der § 199 RVO.
Gegenüber dem AG besteht ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub nur für den Fall, dass ein Kind erkrankt, jedoch nicht für den Fall, dass die Ehefrau erkrankt.
Der AVR (Beispiel Bayern) sieht eine Dienstbefreiung von 4 Tagen pro Jahr bei Erkrankung der Betreuungsperson vor. Für diese Zeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Unbezahlter Sonderurlaub muss jedoch eine Mindestdauer von 6 Monaten haben.
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderkrankengeld
es gibt u.u. geld von der krankenkasse und - wenn das ausgeschöpft ist - nach manchen tarifverträgen auch ein paar tage bezahlte freistellung vom AG.
@blaubär49
Kinderkrankengeld ist hier das falsche Stichwort, da es beim Fragesteller nicht um die Erkrnakung des Kindes, sondern um die Erkrankung bzw. Schwangerschaft der Mutter geht.
mit der Krankenkasse gäbe es keine Probleme, die würden mir auch für die zeit Geldleistungen geben.
Mir ist auch bekannt, daß zur Betreung eines erkrankten Kindes beurlaubt werden kann.
Abei was geschieht, wenn es nur um die Versorgung eines Kindes geht, weil der bisher versorgende Partner erkrankt.
Ich habe ja eine Fürsorgepflicht gegen dem Kind (also rein rechtlich ;-))
und einen Dienstvertrag, den ich erfüllen muß.
Kann ich darauf bestehen, daß ich für die Zeit unbezahlten Urlaub bekomme oder steht mir wenigstens zu, für diese Zeit geordnete Arbeitszeiten zu bekommen (z B ohne Nachtdienst) um eine Tagesmutter o ä nutzen zu können?
Meiner Meinung nach kannst Du nicht drauf bestehen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
Unbezahlter Urlaub - Arbeitgeber hat zugestimmt, dann musste ich doch arbeiten und Reise stornieren.4 Antworten
-
2 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten