Unbezahlter Urlaub - ist das eine Kulanzleistung des Arbeitgebers?

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
wittwer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbezahlter Urlaub - ist das eine Kulanzleistung des Arbeitgebers?

meine Frau ist schwanger, 2 monat und es gibt komplikationen. kann sein daß sie ins krankenhaus muß. wir haben noch einen 2jährigen sohn. habe ich anspruch darauf, für die zeit die sie im kkh ist unbezahlten uralub zu bekommen oder ist das eine kulanzleistung des arbeitgebers?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wittwer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry vergessen, gibt es eine befristung, wie lange der arbeitgeber zahlen muß. bin im avr

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#2
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Meines Wissens ist das Kulanz des AG.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

In solchen Fällen besteht ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Dazu muss man sich an die Krankenkasse wenden.

Diese Haushaltshilfe kannst Du auch selbst sein. Dann würdest Du sogar Zahlungen von Deiner Krankenkasse erhalten, wenn Du dafür unbezahlten Urlaub nimmst. Wenn die Schwangerschaft ursächlich für die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ist, dann gelten keine zeitlichen Beschränkungen.

Rechtsgrundlage sind der § 38 SGB V und der § 199 RVO.

Gegenüber dem AG besteht ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub nur für den Fall, dass ein Kind erkrankt, jedoch nicht für den Fall, dass die Ehefrau erkrankt.

Der AVR (Beispiel Bayern) sieht eine Dienstbefreiung von 4 Tagen pro Jahr bei Erkrankung der Betreuungsperson vor. Für diese Zeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Unbezahlter Sonderurlaub muss jedoch eine Mindestdauer von 6 Monaten haben.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderkrankengeld

es gibt u.u. geld von der krankenkasse und - wenn das ausgeschöpft ist - nach manchen tarifverträgen auch ein paar tage bezahlte freistellung vom AG.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

@blaubär49
Kinderkrankengeld ist hier das falsche Stichwort, da es beim Fragesteller nicht um die Erkrnakung des Kindes, sondern um die Erkrankung bzw. Schwangerschaft der Mutter geht.

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#6
 Von 
wittwer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

mit der Krankenkasse gäbe es keine Probleme, die würden mir auch für die zeit Geldleistungen geben.

Mir ist auch bekannt, daß zur Betreung eines erkrankten Kindes beurlaubt werden kann.

Abei was geschieht, wenn es nur um die Versorgung eines Kindes geht, weil der bisher versorgende Partner erkrankt.
Ich habe ja eine Fürsorgepflicht gegen dem Kind (also rein rechtlich ;-))
und einen Dienstvertrag, den ich erfüllen muß.

Kann ich darauf bestehen, daß ich für die Zeit unbezahlten Urlaub bekomme oder steht mir wenigstens zu, für diese Zeit geordnete Arbeitszeiten zu bekommen (z B ohne Nachtdienst) um eine Tagesmutter o ä nutzen zu können?

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#7
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Meiner Meinung nach kannst Du nicht drauf bestehen.

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