Und nun? Ja nein vielleicht weiß nicht?

30. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
blablubb87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Und nun? Ja nein vielleicht weiß nicht?

Folgende Situation.

Neue Stelle wurde angetreten ohne schriftlichen Vertrag. Entwurf sieht Vollzeit und unbefristet vor.
Ich habe mehrfach betont, dass ich Teilzeit arbeiten möchte in den ersten 2 Monaten, da Anstellung sehr spontan war.
1. Arbeitstag normal gearbeitet, Ausweis bekommen, Sofortanmeldung Sozialversicherung etc.
Dann bin ich krank geworden, ordnungsgemäß gemeldet und AU vorgelegt.

Am 3. Tag kommt die Nachricht per Mail, dass der AG kein Arbeitsverhältnis eingehen möchte aufgrund meines Teilzeitwunsches und ich solle den Ausweis etc per Post zusenden.
Hab ich gemacht wie gewünscht.

Nun hab ich Gehalt ausgezahlt bekommen für den 1. Arbeitstag und AG sieht die Sache als erledigt an.

ABER: Müsste das Arbeitsverhältnis dann nicht erst noch schriftlich gekündigt werden ? Mail reicht ja nicht aus und durch die Gehaltszahlung ist ja ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen. Dass der Arbeitgeber den Ausweis zurückfordert ist ja auch nicht als fehlender Arbeitswille meinerseits auszulegen.

Und die Meldung bei der Krankenkasse müsste auch noch bestehen und ich kann Krankengeld für die AU-Zeit beantragen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2520x hilfreich)

Zitat (von blablubb87):
Dass der Arbeitgeber den Ausweis zurückfordert ist ja auch nicht als fehlender Arbeitswille meinerseits auszulegen.


Nein, aber das du es gemacht hast, dürfte als Zustimmung zu dem unterbreiteten Aufhebungsvertrag gewertet werden.

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#2
 Von 
blablubb87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nein, aber das du es gemacht hast, dürfte als Zustimmung zu dem unterbreiteten Aufhebungsvertrag gewertet werden.


Der aber widerum der Schriftform und meiner Unterschrift bedarf ... Was beides nicht geschehen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von blablubb87):
Der aber widerum der Schriftform und meiner Unterschrift bedarf
Woraus leitest du das ab?
Zitat (von blablubb87):
und ich kann Krankengeld für die AU-Zeit beantragen?
Ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1459 Beiträge, 256x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von blablubb87):
ABER: Müsste das Arbeitsverhältnis dann nicht erst noch schriftlich gekündigt werden ?

Was für ein Arbeitsverhältnis denn? Dazu hätte es doch wohl erst mal einer gültige vertraglichen Vereinbarung über ein Arbeitsverhältnis bedurft.



Zitat (von blablubb87):
Der aber widerum der Schriftform und meiner Unterschrift bedarf

Und die Rechtsgrundlage dafür sollte was konkret sein?



Zitat (von blablubb87):
durch die Gehaltszahlung ist ja ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen.

Ja, für diesen einen Tag ...



Zitat (von blablubb87):
Nun hab ich Gehalt ausgezahlt bekommen für den 1. Arbeitstag und AG sieht die Sache als erledigt an.

Ich würde sagen zu recht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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