Hallo zusammen,
ich habe vor wenigen Wochen einen neuen Arbeitsplatz angetreten, nun noch ein besseres Angebot bekommen und beabsichtige daher, in der Probezeit zu kündigen. Fragt sich natürlich, zu welchem Zeitpunkt ich verfügbar werde... Die Formulierung der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag scheint mir aber nicht eindeutig zu sein:
"Die Kündigungsfrist beträgt innerhalb der ersten sechs Monate (Probezeit) einen Monat und anschließend drei Monate zum Ende des Kalendermonats."
Beträgt die Frist in der Probezeit einen Monat zu einem beliebigen Datum oder einen Monat zum Ende des Kalendermonats? Grammatikalisch kann ich beide Bedeutungen daraus lesen. Aus Gründen möchte ich erst einmal noch nicht meinen Chef fragen, wie er das meint...
Uneindeutige Kündigungsfrist (Probezeit und regulär in einem Satz)
28. Dezember 2020
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Frage vom 28. Dezember 2020 | 13:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Uneindeutige Kündigungsfrist (Probezeit und regulär in einem Satz)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2020 | 14:08
Von
Status: Weiser (17430 Beiträge, 6486x hilfreich)
Es sind tatsächlich beide Lesarten möglich.
Da aber Unklarheiten in einem Formular-AV zulasten des AG gehen, kannst du dir aussuchen, wie du es gerne möchtest.
Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass AG bei einer Kündigung in der Probezeit deswegen rumzicken wird.
((Von Seiten des AG vermute ich, dass er die Lesart meinen dürfte, wonach beide Fristen zum Monatsende sein müssen. - Eine Vermutung, die man aber nicht akzeptieren muss.))
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