Unentschuldigtes Fehlen

26. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Inge H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 8x hilfreich)
Unentschuldigtes Fehlen

Hallo zusammen,

folgende Situation:
- Arbeitnehmer fehlt seit ca. 2 Wochen unentschuldigt
- ist weder telefonisch noch anderweitig zu erreichen.

Ist der Arbeitgeber hier zur Zahlung von Lohn/Gehalt verpflichtet?
Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42601 Beiträge, 14764x hilfreich)

Das klingt nicht gut. Wenn er ein zuverlässiger Arbeitnehmer war, würde ich die Polizei bitten, mal nachzuschauen. Ansonsten, abmelden und Lohnzahlungen einstellen.

wirdwerden

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)



Unentschuldigtes Fehlen bedeutet, der AN erfüllt seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht. Keine Leistung - keine Bezahlung.

Aber: Sollte sich herausstellen, dass der AN aufgrund eines Unfalls z. B. im Krankenhaus liegt und sich nicht melden konnte, dann gilt das natürlich nicht.

Schreib ihm ebenfalls eine Abmahnung in der du datumsgenau sein Fehlverhalten darstellst und kündige die Konsequenz an: Fristlose Kündigung und Einstellung der Lohnzahlung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42601 Beiträge, 14764x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung setzt keine Abmahnung voraus. Könnte sie sogar kaputt machen. Deshalb mein Rat.

wirdwerden

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