Ich arbeite in der Nachtschicht in einem Hotel und möchte wissen, wie viel normalerweise für jemanden in dieser Position bezahlt wird, weil ich weniger als 10 Euro pro Stunde Netto bekomme und an Wochenenden und Feiertagen arbeite.
Unfaire Stundenlöhne?
24. Januar 2020
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Frage vom 24. Januar 2020 | 14:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfaire Stundenlöhne?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2020 | 14:50
Von
Status: Unbeschreiblich (31979 Beiträge, 5629x hilfreich)
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Und was steht dort zu den Zulagen ?
Wie viel bekommst du denn als Brutto-Stundenlohn?Zitatweil ich weniger als 10 Euro pro Stunde Netto :
Was machst du dort nachts in dieser Position?
Der gesetzliche Mindestlohn für 2020 ist 9,35€ brutto. Egal, in welcher Position.
#2
Antwort vom 24. Januar 2020 | 15:21
Von
Status: Weiser (17373 Beiträge, 6467x hilfreich)
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#3
Antwort vom 24. Januar 2020 | 18:02
Von
Status: Unbeschreiblich (32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
und an Wochenenden und Feiertagen arbeite Tja - ob es da Zuschläge gibt, ergibt sich aus dem Arbeits- oder dem Tarifvertrag. Und den kennt hier keiner...
#4
Antwort vom 24. Januar 2020 | 23:40
Von
Status: Lehrling (1522 Beiträge, 669x hilfreich)
ZitatIch arbeite in der Nachtschicht :
Bei mehr als 48 Nächten/Jahr bist Du sogenannter "Nachtarbeitnehmer".
Entweder arbeitest Du nach einem Tarifvertrag, und darin ist geregelt, was Dir als Nachtarbeitnehmer als Ausgleich für die Nachtarbeit zusteht.
Ansonsten sieht das Gesetz vor, dass Dir als Ausgleich wenigstens angemessen viele freie Tage, oder ein angemessener Zuschlag auf den Bruttolohn zusteht. Im Arbeitsvertrag könntest Du einen Ausgleich vereinbart haben, der über einen "angemessenen" Zuschlag/Zeitausgleich hinausgeht.
RK
#5
Antwort vom 25. Januar 2020 | 14:18
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Zitatweil ich weniger als 10 Euro pro Stunde Netto bekomme und an Wochenenden und Feiertagen arbeite. :
Wenn man Gehälter vergleichen will, muss man vom Brutto ausgehen.
Wieviel Netto übrig bleibt, hängt ja u.a. von der individuelle Steuerbelastung des Arbeitnehmers ab.
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