Unfall mit Dienstwagen während Dienstzeit

13. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Unfallfahrer polo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall mit Dienstwagen während Dienstzeit

Hallo, habe hier folgendes Problem. Ich arbeite als Auszubildende (Altenpflege) im zweiten Lehrjahr und bin auch eigenständig mit dem Dienstfahrzeug für Hausbesuche unterwegs. Letzten Mittwoch, war ich mit dem Deinstwagen auf dem Weg zur nächsten Patientin und fuhr von einer Nebenstr. auf die Hauptstr. nach rechts auf. Aufgrund der noch teilweise kalten Temperaturen lagen teilweise noch verharschte Schneehaufen an der Seite der Straße. Da mir ein Fahrzeug beim Abbiegen etwas mittig auf der Fahrbahn entgegen kam, mußte ich beim Abbiegevorgang etwas weiter nach rechts lenken und streifte den verharschten Schneehaufen, der etwa 20 cm hoch war, mit der rechten Seite in höhe der Fahrertür. Daraufhin wurde die Tür verkratzt und eine Delle reingedrückt.

nun mein Problem, mein Chef sagt jetzt, dass ich als Auszubildende 300,- zahlen sollte für diesen Schaden. Da wohl eine Vollkasko mit 300,- Selbstbeteiligung für das Leasingfahrzeug abgeschlossen wurde. Allerdings verdiene ich lediglich 420 Euro im Monat. Es gibt auch keine anmerkung in meinem Ausbildungsvertrag dahingehend. Es existiert lediglich ein Merkblatt (wurde allerdings nicht unterschrieben), in dem wohl geregelt ist, dass bei jedem am Dienstwagen verursachten Schaden die Selbstbeteiligung iHv. 300,- durch den Mitarbeiter, bei dessen Fahrt der Schaden entstanden ist, zu zahlen ist.

Ist das denn überhaupt legitim, dass der chef bei solch einem Schadensfall 300,- vom Mitarbeiter verlangen kann? Es liegt ja ledigl. eine leichte Fahrläßigkeit vor.

Sind denn die Mitarbeiter nicht auch arbeitstechnisch versichert, gerade als Auszubildende?

Würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte wie ich mich verhalten soll.

Danke im Vorraus





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-- Editiert Unfallfahrer polo am 13.04.2013 10:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Leichte Fahrlässigkeit hat der Arbeitgeber zu vertreten. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kommt es drauf an, wird häufig geteilt, für schwere Fahrlässigkeit ist der Arbeitnehmer allein verantwortlich.

Welcher Grad hier vorliegt, kann in einem Forum ganz sicher nicht abgeschätzt werden.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Hier liegt nach ihrer Schilderung allenfalls leichte Fahrlässigkeit vor. Zum anderen ist das Merkblatt sicher nicht Bestandteil des Ausbildungsvertrages, und auch im übrigen rechtlich nicht bindend.

Wenden Sie sich als Auszublindende an die IHK falls Ihr Chef die 300 Euro von Ihnen einfordert.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Unfallfahrer polo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe!

Ich werde sehen was ich erreichen kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
bin auch eigenständig mit dem Dienstfahrzeug für Hausbesuche unterwegs.


das könnte die IHK auch interessieren.....

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1x Hilfreiche Antwort

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