Hat ein Ungeimpfter, welcher an Corona erkrankt und vom Arzt eine Au ausgestellt bekommt, Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ungeimpft, PCRPositiv, Syptome, AU Lohnfortzahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ja.
ZitatJa. :
Danke für die Antwort, aber kannst Du die relevanten Paragraphen oder Angaben der Bundesregierung nennen?
MfG
Masir
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Sicher doch: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 07.04.2022 17:05
ZitatSicher doch: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html :
Danke, danke ..
Und da gibt es keine CoronaAusnahmen oder Ähnliches ??
Ein Urteil evt ??
Danke dir für deine Mühen Muemmel
Und da gibt es keine CoronaAusnahmen oder Ähnliches ?? Nein. Und fragen Sie jetzt bitte nicht noch 3x nach...
ZitatHat ein Ungeimpfter, welcher an Corona erkrankt und vom Arzt eine Au ausgestellt bekommt, Anspruch auf Lohnfortzahlung? :
Warum nicht, AU einreichen und fertig.
AU-Grund hat den Chef doch nicht zu interessieren.
Ja. Uneingeschränkt.ZitatHat ein Ungeimpfter, welcher an Corona erkrankt und vom Arzt eine Au ausgestellt bekommt, Anspruch auf Lohnfortzahlung? :
Umso mehr als aus der AU-begründenden Diagnose die bei Covid verwendet wird - ungeachtet dessen dass der Arbeitgeber diese gar nicht erfährt - überhaupt nicht hervorgeht dass es explizit die Covid-Erkrankung ist.
ICD-Code:
J06.9 G "akute Infektion der oberen Atemwege, die nicht näher bezeichnet ist."
Zusatzkennzeichen G bedeutet dass es sich um eine gesicherte Diagnose handelt (in dem Fall durch PCR-Test)
Hallo,
nach § 3 EntgFG war die Fortzahlung des Entgelts schon vor Corona daran geknüpft, dass der AN unverschuldet an der Erkrankung ist.
Ob ungeimpfte an Corona erkrankte AN ein Verschulden trifft, vermag ich nicht zu sagen. Urteile dazu sind mir nicht bekannt, in Fachveröffentlichungen und Juris ist nichts dazu zu finden. Allerdings gibt es einige Aufsätze zu diesem Thema.
Der rechtssichere Nachweis eines Verschuldens des AN ist, so nehme ich an, für Arbeitgeber sehr schwierig.
Im § 56 IFSG ist m.W. nur die Entschädigung bei angeordneter Quarantäne geregelt. Die Entschädigung gibt es für Ungeimpfte wohl nicht mehr.
Übrigens gibt es sehr wohl einen ICD-Code für COVID-19, siehe hier. Der Arbeitgeber bekommt den, wie oben beschrieben, nicht mit.
ZitatDer Arbeitgeber bekommt den, wie oben beschrieben, nicht mit. :
Zumindest nicht vom "gelben Schein".
Anders kann es aussehen, je nachdem wo oder in welcher Einrichtung der TE arbeitet.
Covidinfektionen werden nicht von allen Gesundheitsämtern des Landes, wegen Überlastung, ignoriert.
Und jetzt?
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