Ungerechtfertigte Abmahnung - Anwalt vorlegen?

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)
Ungerechtfertigte Abmahnung - Anwalt vorlegen?

Hallo,

mein Freund arbeitet für eine Sicherheitsfirma, eingesetzt in einem Enkaufsforum um Schichtdienst.

Kurz zum Arbeitsverhältnis: Er arbeitet seit bald einem Jahr dort und der Vertrag würde Ende November auslaufen.Das Schichtsystem ist so das die MA einige Tage arbeiten und dann Freie Tage haben. Er war nicht einen Tag krank(ist auch krank arbeiten gegangen) Hat zusätzliche Schichten übernommen trotz freiem Tag. Oft Hat er die Ruhezeiten nicht einhalten können da er bis 23h gearbeitet hat und am nächsten Tag um 7h die nächste Schicht gemacht hat. Hauptaufgabe ist das Rundenlaufen und Punkte abgehen und abschließen. Hinzu kommen noch Nebenaufgaben wie Parkhaus betreuen, Stände aufbauen etc.
Das alles ist soweit kein Problem und er hat sich auch selten mal geäußert über die Arbeitsbedingungen da ihm der Job wichtig ist.
Aber Kollegen haben ihn desöfteren schon angeschwärzt er würde privat telefonieren und wolle sich krank melden taten dies aber eigtl. selbst.

Jetzt hat er 2 Abmahnungen aufeinmal erhalten.

Die eine bezieht sich auf einen bestimmten Tag an dem man ihm vorwirft, dass er seine Runden nicht vollständig gelaufen sei und dies nicht geduldet wird und dies zur Gefährdung des Auftrages führen könnte.
Das stimmt so aber nicht und das ist dem Vorgesetzten auch bekannt. An dem besagten Tag konnte er 2 Runden nicht abschließend und vollständig machen weil im Parkaus eine Schranke defekt war und er sich darum kümmern musste. Dies hat er seinem Vorgesetzten auch erklärt und es wurde Bericht darüber geführt.
Die Kollegen haben diverse RUnden auf Arbeitsanweisung auch nicht gemacht und das war dem Vorgesetzten auch seit 4 Monaten bekannt.

In der zweiten Abmahnung stand drin er würde sehr oft privat telefonieren und das immer über einen langen Zeitraum. Auch das stimmt so nicht.
Tatsächlich hat er bis vor ca. 4 Monaten immer mal mit mir telefoniert allerdings gab es dazu ein Gespräch und wir haben das telefonieren auf die Pausenzeiten beschränkt. Zudem lässt sich nachweisen, dass die Telefonate nicht über die 5 Minuten gehen.
Ich muss dazu sagen das wir uns oft Tagelang die Klinke in die Hand geben oder wir uns gar nicht sehen und das die einzge Kontaktmöglickeit ist aber wie gesagt wir haben das sehr eingeschränkt wegen dieser mündlichen Abmahnung.

Nun meine Frage hierzu. Ist die Abmahnung rechtlich so in Ordnung und kann man die Abmahnung ablehen oder sowas ähnliches? Sollten wir das unserem Anwalt vorlegen?
Wir gehen davon aus, dass der AG meine Freund schon vor Ablauf des Vertrages loswerden will bzw. einen guten Grund braucht um den Vertrag nicht zu verlängern.

Ich hoffe ich habe genug Informationen geliefert ansonsten beantworte ich auch gerne weitere Fragen und sorry für den langen Text :)

Gruß
Aidana

-----------------
"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn klar ist, dass das Arbeitsverhältnis sowieso Ende November beendet ist, würde ich mir die Kosten für den Anwalt sparen.
Eine schriftliche Gegendarstellung, die in die Personalakte aufgenommen werden muß, genügt. Und diese am besten so sachlich wie möglich halten, z.B. reicht es völlig aus, zu schreiben, dass er seine Telefonate immer auf die Pausenzeit beschränkt hat. Warum er überhaupt telefoniert hat, spielt da keine Rolle.

Ausführliches Basiswissen zu Abmahnungen finden Sie unter:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html

-- Editiert hamburgerin01 am 19.09.2011 21:37

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Eine schriftliche Gegendarstellung, die in die Personalakte aufgenommen werden muß,


Bitte nicht. Aus einer vermeintlichen Gegendarstellung wird oft ein Schuldeingeständnis.

Den Sachverhalt als Gedächtnisnotiz zu den eigenen Unterlagen geben und abwarten, ob der AG die Abmhanungen für eine Kündigung nutzen will. Es reicht, wenn man im Streitfall er vor dem Arbeitgericht gegen die Abmahnungen vorgeht.

quote:
bzw. einen guten Grund braucht um den Vertrag nicht zu verlängern.


Der AG braucht dafür gar keinen Grund.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nun ja, bezüglich der Runden hat 1000kleinesachen wohl recht. Ich hatte mich auf die Telefonate fixiert, wenn diese tatsächlich immer in der Pause gemacht wurden, ist es ja ein leichtes, den Abmahnungsgrund zu entkräften.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Bei der Abmahnung wegen der Telefonate würde mich der genaue Text interessieren. Nicht unwarscheinlich, dass diese Abmahnung per se unwirksam ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

Keine Privatgespräche während der Arbeitszeit: Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern die Nutzung eines privaten Handys per Dienstanweisung verbieten.
Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz im Beschluss vom 30.10.2009 (Az.: 6 TaBV 33/09

mal in den arbeitsvertrag gucken, ob da bezüglich benutzung privater handys etwas drinsteht..............

-----------------
"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

gegen eine Abmahnung würde ich zu diesem Zeitpunkt nicht angehen.

Verlierst Du, würde bei einem möglichen späteren Prozess diese nicht mehr Berücksichtigung finden, da bereits einmal abgehandelt.

Im Gegenteil sie könnte Dir dann ggf. zum Nachteil ausgelegt werden, wenn Du unterliegst.

Telefonieren während der Arbeitszeit ist im Grunde Arbeitszeitbetrug, da Du in der Zeit ja nicht Deiner Arbeit nachkommen kannst. (Ausnahme sind Abwendungen von Gefahren, z.B. den Klempner anrufen, wenn ein Rohr zu Hause geplatzt ist)

Abwarten, ob er übernommen wird und keine Angriffsfläche mehr bieten.

Vorher dagegen anzugehen würde wahrscheinlich einen Ausschluss der Übernahme bedeuten, allein schon weil man Kosten durch Gericht und RA hervorgerufen hat und man kann nichts dagegen tun, da es sich um einen befristeten Vertrag handelt.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Ich würde dann gegen die Abmahnungen vorgehen, wenn sie indirekt Einfluß in das Zeugnis finden. Sonst nicht.


wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Erstmal danke für die vielen Informationen.
Dann werden wir erstmal nicht dagegen angehen und die Gegendarstellung wohl lassen.

Hier mal noch der genaue Text aus der 1. Abnmahnung:
Desöftern wurden Sie während des Dienstes dabei beobachtet wie Sie private Gespräche mit Ihrem Handy führen, dies meist über sehr lange Zeiträume. Dabei vernachlässigen Sie erheblich Ihre eigentlichen Dienstaufgaben

Hier können wir ganz klar sagen das sich die Telefonat auf Pausenzeiten beschränken also während einer Zigarettenpause, Kaffeepause und schon mal Toilettengang und das auch nie lang.

2. Abmahnung:
Am 14.09.11 waren Sie dort(im Forum) vom 23.00h - 07.00h eingesetzt. Zum wiederholten Male stellen wir dabei fest, dass Sie die Kontrollgänge während Ihres Dienstes unvollständig bis gar nicht ausführen.

Gruß
Aidana

-----------------
"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die erste Abmahnung ist m.E. rein von der Form unwirksam, da zu allgemein gehalten.

quote:
Hier können wir ganz klar sagen das sich die Telefonat auf Pausenzeiten beschränken also während einer Zigarettenpause, Kaffeepause und schon mal Toilettengang und das auch nie lang.


Sind diese Pausen offiziell vom AG angeordnet?
Ich würde den Hinweis des AG beherzigen, auch wenn die Abmahnung an sich, mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Aidana
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 7x hilfreich)

Da es sich i.d.R. um 10 oder 12 Stunden Schichten handelt ist da vom Gesetz her die Pausenzeit geregelt. Also die Standardpausenregelung im AV.

Es gibt mündliche Absprachen da die Pausen nicht so eingehalten werden können wegen wie sie sollten. Heisst also man schafft die halbe Stunde und viertel Stunde eigtl. nie am Stück und nutzt dann die Zeiten zwischen den Rundgängen und Vorfällen. Naja da dies nicht schriftlich festgehalten ist und es keine Zeiterfassung etc. gibt ist es schwierig da was nachzuweisen. So ist es ja meistens. Macht man seine Pause nicht freut sich der AG und macht man zuviel gibts Ärger.

Aber mein Freund hat gestern noch eine Zusage für eine neue Anstellung erhalten und kann die Stelle zum Oktober antreten was das Ganze überflüssig macht. Danke aber trotzdem für die Info beim nächsten mal ist er sicher schlauer :)

Gruß
Aidana

-----------------
"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.866 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen