Ungerechtfertigte Abmahnung wegen "Diebstahl"

10. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gismo2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Ungerechtfertigte Abmahnung wegen "Diebstahl"

Hallo,

ich arbeite seit meiner Lehre im Einzelhandel einer privaten Kette mit 18 Filialen. Habe mir bisher nie was zu Schulden kommen lassen.
Heute wurde ich in die Zentrale zum Chef berufen und mir wurde ohne Vorwarnung eine Abmahnung wegen Diebstahl erteilt.
Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass eine große Differenz bei der letzten Inventur festgestellt wurde. Da ich für die Filiale die Leitung zu diesem Zeitpunkt hatte und die Kleidungsstücke hauptsachlich in meiner Größe geklaut wurden, wird mir dies als Begründung genannt. Ein weitere Fakt ist, dass ich als Mitarbeiter schon lange keine Ware zum Mitarbeiterrabatt gekauft hätte. Ich weiß ehrlich nicht was ich dazu sagen soll.
Ich wurde zudem vor die Wahl gestellt ob man sich trennen solle und in eine andere Filiale strafversetzt mit der Begründung man wolle mich unter Beobachtung stellen. Die Leitung wurde mir somit entzogen.

Die Abmahnung beruht meiner Meinung nach auf nicht nachweisliche Behauptungen und Vermutungen. Das in der Filiale oft aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen geklaut wurde, is der Geschäftsleitung bekann.

Wie soll ich mich nun verhalten? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen und vors Gericht gehen, da die Abmahnung völlig aus der Luft gegriffen ist oder sollte ich dies erstmal hin nehmen und warten welche Schritte (evtl. Kündigung)folgen und dann erst was unternehmen.

Bin gerade ziemlich ratlos.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

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-- Editiert HeHe am 10.03.2014 12:57

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)


Habt ihr keinen Betriebsrat!?

Ist die Strafversetzung und der Entzug der Filialleitung mit finanziellen Einbußen verbunden?

Du solltest der Abmahnung mit einer Gegendarstellung begegenen, die zu deiner Personalakte genommen werden muss. Diese Art der Vorwürfe ist reiner Humbug.

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#3
 Von 
Gismo2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Einen Betriebsrat gibt es bei uns nicht.
Vom Gehalt her bisher nicht. Also habe noch nichts schriftlich. Finanziel wirkt sich dies nur aus, das mein Arbeitsweg weiter ist.
Mein guter Ruf im Betrieb leidet allerdings sehr drunter, da man mich nun als Dieb abstempelt allerdings ohne mir dies wirklich nachweisen zu können.

Frage ist nur ob ich um meine Ehre wiederherzustellen etwas gegen diese unsinnige Abmahnung unternehmen soll. Ich weiß ja nicht wie sich so etwas auswirkt, wenn ich mich nach einem neuen Arbeitgeber umsehe.

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#4
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

,,Da ich für die Filiale die Leitung zu diesem Zeitpunkt hatte und die Kleidungsstücke hauptsachlich in meiner Größe geklaut wurden, wird mir dies als Begründung genannt. Ein weitere Fakt ist, dass ich als Mitarbeiter schon lange keine Ware zum Mitarbeiterrabatt gekauft hätte."


Nach meinem Rechtsempfinden ist die Argumentation Ihres Arbeitsgebers als Beweis für Ihre Schuldigkeit mehr als hahnebüchen.

Punkt 1: Sie haben die Filialleitung = schuldig (oder eher selbst schuld?)

Punkt 2: Sie haben Kleidungsgröße XXX = es wurden hauptsächlich Kleidungsstücke in Größe XXX geklaut = schuldig

Punkt 3: Sie haben im Zeitraum XXX keine Kleidung mehr auf Mitarbeiterrabatt gekauft = schuldig


Diese Argumentation zerlegt Ihnen jeder halbwegs versierte Anwalt in 5 Minuten.

Zu Punkt 1: was hat die Filialleitung als Beweis eines Diebstahlnachweises zu tun? Oder wurde nur in ,,Ladenschließungszeiten" gestohlen und Sie waren der einzige MA mit einem Filialschlüssel?

Zu Punkt 2: Hauptsächlich impliziert die Aussage, dass neben Ihrer Kleidungsgröße auch andere Kleidungsgrößen gestohlen wurden. Gibt es noch andere MA mit der gleichen oder nächstkleineren/nächstgrößeren Kleidungsgröße? Was für Kleidung wurde gestohlen? Nur Männerkleidung/nur Frauenkleidung?

Zu Punkt 3: Vielleicht haben Sie Ihre private Kleidung auch bei einem günstigeren Konkurrenten (z.B. C&A etc.) gekauft? Oder haben Ihre Rabattkarte nicht genutzt oder es wurde schlichtweg innerhalb des "Diebstahlzeitraumes" nichts an Kleidung von Ihnen gekauft. Wer will Ihnen daraus einen Strick drehen?


Sollten Sie die Kleidung jedoch gestohlen haben, sind Sie mit einer Abmahnung verdammt glimpflich davongekommen.


Mein Rat: verfassen Sie eine schriftliche Gegendarstellung zu dieser Abmahnung und bestehen Sie darauf, dass diese schriftlich zur Personalakte aufgenommen wird. Erst wenn Ihnen die Kündigung übergeben werden sollte (innerhalb der nächsten zwei Jahre), sollten Sie Rechtsbeistand holen.

Ansonsten bleibt es Ihnen überlassen, schon jetzt Rechtsbeistand zu holen, der sich um die Angelegenheit kümmert. Die Kosten müssen Sie allerdings zu 100% selbst zahlen, wenn ich richtig informiert bin (?).


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#5
 Von 
Gismo2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir sind ein reines Damengeschäft mit junger Mode.
Außer mir arbeiten in dieser Filiale noch eine weiter Fachkraft sowie ein Lehrling. Beide haben in der Vergangenheit nach Ladenschluss Kassenabrechnung gemacht und den Laden abgeschlossen.
Kleidergröße 38 würde auch beiden passen.

Die fehlende Ware wurde auch in anderen Größen geklaut, jedoch haupftsächlich in Größe 38 so die Aussage vom Chef.

quote:
Sollten Sie die Kleidung jedoch gestohlen haben, sind Sie mit einer Abmahnung verdammt glimpflich davongekommen.


Ich habe nicht gestohlen und dies auch nicht nötig.

Muss Diebstahl nicht nachgewiesen werden bzw. hätte mein Chef nicht Strafanzeige stellen müssen wenn er der festen Überzeugung ist ich hätte geklaut?

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#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Muss Diebstahl nicht nachgewiesen werden bzw. hätte mein Chef nicht Strafanzeige stellen müssen wenn er der festen Überzeugung ist ich hätte geklaut?


Kein Mensch muß müssen.

Arbeitsrechtlich könnte es natürlich sein, daß man dir - unabhängig vom Diebstahl selbst - die organisatorische Verantwortung zuschreiben könnte (und damit eine "Degradierung" bzw. Versetzung rechtfertigen) - dazu müßte man aber mehr Details kennen, u.a. auch, ob es Diebstahlsicherungen an der Ware gibt usw.

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#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die *Abmahnung* ist ein Witz, will sagen: sie genügt den Anforderungen an Konkretheit nicht, die an eine Abmahnung gestellt werden. Real und tückisch sind die Sanktionen, die man dich spüren lässt, Entzug der Leitung und Versetzung.
Eigentlich signalisiert die Abmahnung den Verzicht auf Kündigung, verbunden mit der Erwartung vertragstreuen Verhaltens - gleichzeitig behandelt dich dann die Arbeitgeber wie eine Missetäterin.
Mir scheint, du solltest dir eine wirklich kluge Fachanwältin oder einen Fachanwalt suchen, mit der oder dem den du die Situation beraten kannst, denn aus dieser Falle wieder herauszukommen, dürfte wirklich schwerfallen. Eigentlich wärst du rein rechtlich besser dran, wenn der Arbeitgeber dir mit einer Verdachtskündigung gleich gekündigt hätte - dann könntest du dich nämlich konkret wehren.

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#8
 Von 
Gismo2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

So kleines Update zu meiner Situation nachdem der Schock etwas abgeklungen ist.

Mir wurde bis jetzt die Abmahnung nicht schriftlich ausgehändigt.
Einige Stunden nach dem Gespräch wo man mir nur mündlich eine Abmahnung erteilt hat, kam der Chef zu mir in die Filiale in welche ich gestern arbeiten musste und fragte mich wie ich darüber denke. Konnte auf die dämliche Frage nicht wirklich antworten. Halbe Stunde Später kam er wiederholt zu mir und übergab mir eine fristlose Kündigung mit dem Satz" habe das Gefühl du lässt dich krank schreiben also kündige ich dich jetzt"
Die fristlose Kündigung ist ohne Begründung ausgestellt und zum 11.03.2014.
Termin beim Anwalt hab ich bereits gemacht.
Heute wurde ich mehrmals vom Chef angerufen. Werde diese aber ignorieren und mich mit dem Anwalt beraten.

Wie siehts für mich nun mit einer Sperre aus solange der Sachverhalt nicht geklärt wurde?

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#9
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Hier überstürzen sich in der Tat die Ereignisse!

Also schön der Reihe nach...

Worauf ist die fristlose Kündigung begründet? Was steht als Kündigungsgrund im Schreiben?

Auf jeden Fall gilt jetzt für Sie:

1. ab zur Agentur für Arbeit und dort einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen (oder wie das jetzt heißt).

2. ab zum/zur Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht.
oder alternativ

3. ab zur Gewerkschaft (sofern Mitglied, werden hier die Kosten übernommen).


Besteht bei Ihnen u.a. eine Berufs-Rechtschutzversicherung? Wenn ja... Glück gehabt.


Gestatten Sie mir bitte eine persönliche Anmerkung: wenn Ihnen als Begründung gesagt wird, dass Ihr Chef Sie besser jetzt kündigt, bevor Sie sich krankschreiben lassen, dann hat Ihr Chef - mit Verlaub - keine Ahnung vom Arbeitsrecht. Auch während einer AU kann einem Mitarbeiter gekündigt werden.

Egal.

Mit persönlicher Tip: verklagen Sie den Arbeitgeber und veranlassen Sie über Ihren Rechtsbeistand eine Unterlassungsankündigung (oder wie das juristisch heißt), falls Ihr Ex-Arbeitgeber Sie gegenüber Anderen als Diebin etc. hinstellt.






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-- Editiert Berghofer am 11.03.2014 12:32

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich persönlich entnehme aus den geschilderten Vorgängen, dass Ihnen jemand in Ihrer Firma nichts Gutes will.

Kann es zufällig sein, dass Sie eine Konkurrentin in der Filiale haben, die scharf auf Ihren Posten ist?


Falls dem so sein sollte, dann sollte Ihr Rechtsbeistand unbedingt als Moderator tätig werden und ein klärendes Gespräch mit Ihrem (Ex)-Arbeitgeber vereinbaren und alle Sachverhalte auflisten und besprechen.


Mir kommt der ganze Vorgang sehr konstruiert vor, zumal der Ablauf in sich nicht schlüssig ist. Zuerst wird Ihnen eine Abmahnung wegen Diebstahl mündlich erteilt. Dann werden Sie strafversetzt. Dann erscheint Ihr Chef und verlangt von Ihnen eine Stellungnahme zu den genannten Vorwürfen. Das Sie innerlich aufgewühlt waren und sich nicht dazu geäußert haben, kann Ihnen niemand negativ auslegen. Dann händigt Ihnen der Chef eine halbe Stunde später die (schriftliche) fristlose Kündigung aus.

Vielleicht hat ja jemand in der Zeit zwischen Ihrer Strafversetzung und der Aushändigung der Kündigung nochmal "Öl ins Feuer gegossen"...

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#11
 Von 
Gismo2009
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Worauf ist die fristlose Kündigung begründet? Was steht als Kündigungsgrund im Schreiben?


Der Kündigungsgrund entzieht sich meiner Kenntnis. Er wurde mir bei Aushändigung der Kündigung nicht genannt Im Schreiben wird kein Kündigungsgrund genannt.

Das ich mich krank schreiben lassen würde, ist wie die Unterstellung zum Diebstahl seinerseits eine Mutmaßung. Ich habe dies nach dem Gespräch in keinster Weise signalisiert vorsätzlich krank zu feiern oder meine Arbeit zu verweigern.

Soweit ich mich bisher informieert habe, wäre der Verdacht auf Diebstahl sowie der Verdacht auf Krank feiern einer vorherigen schriftlichen Abmahnung gerecht und nicht einer sofortigen fristlosen Kündigung.

quote:
Kann es zufällig sein, dass Sie eine Konkurrentin in der Filiale haben, die scharf auf Ihren Posten ist?


Dies kann möglich sein, aber ich wüsste nicht wer.

Beim Arbeitsamt war ich heute. Anwalt hab ich angerufen. Termin wahrscheinlich morgen. Betriebsrat oder Gewerkschaft gibt es keine. Rechtschutz is vorhanden. Deckungszusage wurde auch erteilt.

Heute bakam ich mehrere Anrufe vom Chef und seiner Frau. Auf der Mailbox wurde mir eine Nachricht hinterlassen ich möchte mich bitte zurück melden. Eine Kollegin, welche sozusagen die 2.Hand vom Chef ist hat mir auch eine SMS geschickt, man will nochmal mit mir reden. Habe bisher alles ignoriert und stimme mich dazu mit dem Anwalt ab.



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