Ungerechtfertigte Bereicherung

20. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Andy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungerechtfertigte Bereicherung

Habe vor einiger Zeit bei meinem Arbeitgeber gekündigt (Radio. u. Fernsehtechniker). Am letzten Tag wollte mein Chef noch mein Werkzeug haben. Da mir davon etwas verlorengegangen ist, bat ich um eine Liste des Werkzeuges die ich bei der Ausgabe des Werkzeuges unterschrieben hatte. Außerdem wollte er Geld von mir für eine Fernbedienung eines Kunden, die ich angeblich verloren habe. Zudem habe ich ein Chassis (die Elektronik)von einem Altgerät unserers Kunden gegen ein defektes ersetzt (um meinen Privaten TV zu reparieren). Dieses defekte Chassis ist laut Chef nicht mehr reparabel und er möchte 200 DM dafür haben (und das als Reparaturwerkstatt für Fernseher...).
Er hatte mir 2 Mahnungen a ca. 400 DM per Brief zukommen lasse, auf die ich nicht geantwortet habe. Jetzt ist ein Mahbescheid vom Amtsgericht gekommen. WAS KANN ICH MACHEN ???

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

das hört sich nach einem verständigen arbeitgeber an.

a) was das werkzeug angeht, ist es eine frage der beweislast. sofern es eine übergabe-liste gibt, sollten sie ein exemplar hiervon haben.
noch wichtiger jedoch sind die modalitäten bei der rückgabe. sollten sie keine gegengezeichnete rückgabe-liste haben, so ist es an ihnen den nachweis zu führen, das sie alles wieder abgeliefert haben. ohne liste wird das schwierig, gegebenenfalls können hier zeugen weiterhelfen.
bei verlust hätten sie ersatz zu leisten, allerdings ist lediglich der zeitwert ausschlaggebend. anders verhält es sich jedoch mit verschleißartikeln, die ohnehin zu ersetzen waren (z.b. sägeblätter, bohrer, defekte akkus ...)

b) ähnlich liegt es sich mit der fernbedienung. wenn ihr ehemaliger arbeitgeber ersatz verlangt, so muß er beweisen, daß sie für den verlust verantwortlich sind.

c) nicht ganz verstanden habe ich das mit dem chassis. was sollte mit dem altgerät des kunden passieren, war das elektroschrott oder sollte eine überholung für einen verkauf vorgenommen werden. war der "austausch" mit dem chef abgesprochen, woher weiß er überhaupt davon?

sollten die forderungen ihrer auffassung nach nicht berechtigt sein, so können sie fristgerecht - innerhalb von zwei wochen ab zustellung - widerspruch beim zuständigen amtsgericht erheben. für den fall, daß arbeitgeber sodann das streitige verfahren mit einer klage fortsetzt, wäre die einschaltung eines rechtsanwaltes empfehlenswert.

mit freundlichen grüßen

scharnhorst
rechtsanwalt

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#2
 Von 
Alf1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage: Muss ich weiter hin zahlen oder kann ich sogar auf erstattung hoffe ?
Problembeschreibung:
Während meiner Ehe (5Jahre her) bauten wir aus einem Bausparvertrag einen Wintergarten an das Haus meiner damaligen Schwiegereltern, mit der Vereinbarung bis er abgezahlt wird eine verringerte Miete zu bezahlen.
Nun da unsere Ehe geschieden ist bezahle ich bereits 5 Jahre und soll noch weitere 7 Jahre bezahlen für den Wintergarten der mir nicht gehört.Leider gibt es keine Schriftliche Abmachungen , es wurde alles Mündlich besprochen. Zu dem Zeitpunkt stand ich auch als Erbe im Testament.

Letztendlich bezahle ich drei mal hierfür.
Habe mit viel eigenleistung gebaut, bezahle ihn (mittlerer Weile auf die hälfte geeinigt) und erhöhe den Wert des Hauses. und mir gehört NICHTS . Ist das so gerecht ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Alf, vielleicht fragst du mal bei Baurecht nach. Keine Ahnung unter welche Rubrik das fällt, aber Arbeitsrecht ist das definitiv nicht.

MfG

-- Editiert von venotis am 16.01.2006 02:05:42

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