Sehr geehrte Damen und Herren
leider hat meine Chefin unsere Stunden meiner Meinung nach zum wiederholten mal zu Spät zum Lohnbüro versendet . Da Sie es nicht schafft deshalb unseren Lohn pünktlich auszuzahlen hat Sie einfach einen Teil unseres Lohnes überwiesen , mit Angabe Vorschuss . Dieser Satz taucht sowohl auf dem Kontoauszug der Bank auf , und auf der Abrechnung . Ich habe und wollte keinen Vorschuss haben und habe diesen nicht beantragt . Was hat dies für Auswirkungen ? Und was sollte man dagegen tun ? Vielen Dank für die Hilfe
Ungewollter Vorschuss
"Abschlagszahlung" wäre wohl der bessere Begriff für diese Zahlung. So oder so: spitz abgerechnet wird früher oder später sowieso - insofern: gehupft wie gesprungen, einen Nachteil sehe ich nicht.
Nicht sonderlich berauschend ist die Situation auf jeden Fall, weil und wenn die Chefin nicht in der Lage ist, rechtzeitig eine korrekte Abrechnung hinzubekommen; du sprichst im Plural - also wird es mehrere oder alle betreffen. Vielleicht bekommt ihr ein Gruppengespräch hin, wie die Gehaltszahlung zufriedenstellend organisiert werden kann ...
Nun aber hast du diese Überweisung, hast also ein Teil des Lohns zur Verfügung.Zitat :Ich habe und wollte keinen Vorschuss haben und habe diesen nicht beantragt .
Den *Nachschuss* bzw. den Rest des Lohnes bekommst du hoffentlich zeitnah.
Wieviel fehlt dir seit Monaten?
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Der Resr kommt immer gegen den 10. Mir geht es aber mehr darum das immer Vorschuss steht . Obwohl ich diesen nicht beantrage. Stellt euch vor möchte zb umziehen und leute schauen auf meine Abrechnung. Vll liege ich auch falsch
Dann teile deine Bedenken deiner Chefin mit---und die dann dem Steuerbüro. Dieses kann dann in Abschlagszahlung umändern.Zitat :das immer Vorschuss steht .
Bekommt ihr/du Gehalt (immer gleich bleibende Summe), oder Lohn (Abrechnung nach geleisteten Stunden)?
Zitat :Da Sie es nicht schafft deshalb unseren Lohn pünktlich auszuzahlen hat Sie einfach einen Teil unseres Lohnes überwiesen
Die "Zahlungspraxis" der Chefin wäre noch "pünktlich" und rechtskonform, wenn Ihr Lohn und kein Gehalt erhaltet.
Dann hätte sie nach allgemeiner Rechtsprechung sogar bis zum 15. des Folgemonats Zeit den Lohn zu überweisen, ohne das die Zahlung als verspätet gelten würde.
Grundvoraussetzung damit das zulässig ist, ist aber dass die Entgeltbestandteile monatlich neu berechnet werden müssen (ist das bei euch so?) und zuvor mindestens ein Abschlag gezahlt wurde (wird ja offensichtlich gemacht).
Und jetzt?
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