Hallo,
ein Arbeitskollege wurde fristlos entlassen. Es folgte die Kündigungsschutzklage. Ein Gütetermin verlief ergebnislos.
Jetzt hat die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts die Hauptverhandlung auf einen Termin gelegt, der 16!! Monate nach der Kündigung liegt. Ist eine solche Zeitspanne rechtens? Der Mann kann sich nun erstmal nirgendwo anders bewerben. Kann man hier Beschwerde einlegen? Sein Anwalt sagt nix dazu.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
herrW
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Unglaublich langer Gerichtstermin
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die Sozialgerichte sind nun mal überlastet.
Ungeachtet des Ausgangs des Prozesses kann sich Ihr Kollege
um einen anderen Arbeitsplatz bemühen, oder Arbeitslosengeld
beantragen.
Im Termin kann dann über eine Wiedereinstellung, oder einer Abfindung verhandelt werden.
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16Monate bei einer fristlosen Kündigung ist schon krass. Da hängt ja in der Regel auch eine 12wöchige Sperrzeit des ALG1 dran.
Und natürlich muss der AN sich bewerben und kann es theoretisch auch - allerdings kommt er spätestens bei dem ungeraden Kündigungsdatum beim Bewerbungsgespräch in Erklährungsnot und damit sinken die Chancen auf einen neuen Job massiv.
Es ist prinzipiell im Rahmen der Kündigungsschutzklage aber kein Problem einen anderen Job anzunehmen. Das beeinflusst die Klage und eine mögliche Weiterbeschäftigung beim alten AG nicht.
Aber wie Boogus bereits ausgeführt hat: die allermeisten Kündigungsschutzklagen enden trotzdem mit einer Beendigung des Arbeitsverhälnissen unter Zahlung eines "Schmerzengeldes" sprich Abfindung.
@Boogus
quote:
In der Regel kommt es auch nicht zu einer Wiedereinstellung.
kleine Anmerkung: Wiedereinstellung ist etwas anderes. Bei der Kü-schutzklage klagt man, dass das Arbeitsverhälnis nicht durch die Kündigung beendet wurde. Deshalb kommt es formal nicht zu einer Wiedereinstellung.
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Hat das Gericht einen Vergleich gewollt den der Kläger abgelehnt hat?
16 Monate ist nämlich wirklich ein Unding. Auf jeden Fall sollte er den Anwalt fragen, ob eine "Beschwerde" gegen die späte Terminierung möglich ist.
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