Unglaublich langer Gerichtstermin

17. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
herrW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unglaublich langer Gerichtstermin

Hallo,

ein Arbeitskollege wurde fristlos entlassen. Es folgte die Kündigungsschutzklage. Ein Gütetermin verlief ergebnislos.
Jetzt hat die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts die Hauptverhandlung auf einen Termin gelegt, der 16!! Monate nach der Kündigung liegt. Ist eine solche Zeitspanne rechtens? Der Mann kann sich nun erstmal nirgendwo anders bewerben. Kann man hier Beschwerde einlegen? Sein Anwalt sagt nix dazu.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

herrW

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Sozialgerichte sind nun mal überlastet.
Ungeachtet des Ausgangs des Prozesses kann sich Ihr Kollege
um einen anderen Arbeitsplatz bemühen, oder Arbeitslosengeld
beantragen.
Im Termin kann dann über eine Wiedereinstellung, oder einer Abfindung verhandelt werden.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

16Monate bei einer fristlosen Kündigung ist schon krass. Da hängt ja in der Regel auch eine 12wöchige Sperrzeit des ALG1 dran.

Und natürlich muss der AN sich bewerben und kann es theoretisch auch - allerdings kommt er spätestens bei dem ungeraden Kündigungsdatum beim Bewerbungsgespräch in Erklährungsnot und damit sinken die Chancen auf einen neuen Job massiv.

Es ist prinzipiell im Rahmen der Kündigungsschutzklage aber kein Problem einen anderen Job anzunehmen. Das beeinflusst die Klage und eine mögliche Weiterbeschäftigung beim alten AG nicht.
Aber wie Boogus bereits ausgeführt hat: die allermeisten Kündigungsschutzklagen enden trotzdem mit einer Beendigung des Arbeitsverhälnissen unter Zahlung eines "Schmerzengeldes" sprich Abfindung.


@Boogus

quote:
In der Regel kommt es auch nicht zu einer Wiedereinstellung.


kleine Anmerkung: Wiedereinstellung ist etwas anderes. Bei der Kü-schutzklage klagt man, dass das Arbeitsverhälnis nicht durch die Kündigung beendet wurde. Deshalb kommt es formal nicht zu einer Wiedereinstellung.



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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Hat das Gericht einen Vergleich gewollt den der Kläger abgelehnt hat?

16 Monate ist nämlich wirklich ein Unding. Auf jeden Fall sollte er den Anwalt fragen, ob eine "Beschwerde" gegen die späte Terminierung möglich ist.



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