Ungleichbehandlung bei unverfallbarer Betriebsrente?

16. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Larifari
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)
Ungleichbehandlung bei unverfallbarer Betriebsrente?

Hi,

gilt es als Ungleichbehandlung, wenn eine unverfallbare (EM-)Betriebsrente rückwirkend nur bis zur (An-)Meldung des Leistungsanspruchs gezahlt wird, aber eine normale Betriebsrente bis zum Eintritt des Leistungsfalls?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16515 Beiträge, 6210x hilfreich)

Eine 'Ungleichbehandlung' ist ja offenkundig, die Frage eher: rechtens oder nicht?
Ich vermute stark, einen Unterschied in den Vertragsbedingungen, der zu diesem oder jenem Ergebnis führt.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37276 Beiträge, 13748x hilfreich)

Ich weiß nicht, vielleicht bin ich zu dumm, um die Frage letztlich wirklich zu verstehen. Kann aber auch dahingestellt bleiben. Grundsätzlich ist außer dem Staat doch niemand automatisch verpflichtet, irgendwelche Fälle gleich zu behandeln. Hier kommt ja noch dazu, dass es sich wohl um ungleiche Sachverhalte handelt, und ungleiche Sachverhalte darf sogar der Staat ungleich behandeln. Also mal die ganzen Versicherungsunterlagen studieren, dann weiß man, wo man steht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114559 Beiträge, 39016x hilfreich)

Zitat (von Larifari):
gilt es als Ungleichbehandlung, wenn eine unverfallbare (EM-)Betriebsrente rückwirkend nur bis zur (An-)Meldung des Leistungsanspruchs gezahlt wird, aber eine normale Betriebsrente bis zum Eintritt des Leistungsfalls?

Selbstverständlich.
Und? Ist doch egal ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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