Liebe Gemeinschaft,
wie beurteilt ihr folgende Situation:
Ich bin vor über 4 Jahren bei meinem AG mit einem 12+1 Monate Vertrag (Sonderzahlungen: 0,5 Urlaubsgeld und 0,5 Weihnachtsgeld) eingestiegen. Seit einiger Zeit werden nur noch Verträge ohne Sonderzahlungen, aber gleichem Brutto ausgestellt (z.B. alt: 13×3500, neu: 12x3790).
Das 12+1 Modell hat für mich 2 Nachteile: Das Elterngeld fiel weniger aus (Sonderzahlungen zählen dort nicht) und ich bekomme dieses Jahr kein Weihnachtsgeld, da zum 31.12. gekündigt. Letzteres habe ich klar damals unterschrieben, ich empfinde die gesamte Situation dennoch als eine sehr ungleiche Behandlung (finanzieller Nachteil ~ Eur 2000) der Belegschaft.
Ich freue mich auf Eure Antworten
Grüße
Chris
Ungleiche Behandlung durch neue Verträge
3. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 3. Dezember 2022 | 08:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungleiche Behandlung durch neue Verträge
#1
Antwort vom 3. Dezember 2022 | 09:50
Von
Status: Heiliger (20434 Beiträge, 7384x hilfreich)
Antworten auf welche Frage(n)?
Dass neue Verträge für neue MA andere Konditionen enthalten können, ist keine Frage.
#2
Antwort vom 3. Dezember 2022 | 10:21
Von
Status: Unbeschreiblich (41129 Beiträge, 6633x hilfreich)
Für die Belegschaft ist es keine Ungleichbehandlung, denn sie befindet sich nicht in vergleichbarer Lage.Zitat :ich empfinde die gesamte Situation dennoch als eine sehr ungleiche Behandlung (finanzieller Nachteil ~ Eur 2000) der Belegschaft.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Dezember 2022 | 10:37
Von
Status: Unbeschreiblich (43053 Beiträge, 14819x hilfreich)
Außerdem ist eine Ungleichbehandlung ja statthaft. Und bei so Umstellungen gibt es immer Gewinner und Verlierer. Vielleicht hätte man sich rechtzeitig um eine Umstellung seines eigenen Vertrages bemühen sollen.
wirdwerden
#4
Antwort vom 3. Dezember 2022 | 19:18
Von
Status: Heiliger (20434 Beiträge, 7384x hilfreich)
Zitat :dennoch als eine sehr ungleiche Behandlung (finanzieller Nachteil ~ Eur 2000)
Deine gefühlte Ungleichbehandlung geht auf 2 unabhängige Ereignisse zurück
a) du hast gekündigt und bekommst kein Weihnachtsgeld mehr - das ziehst du auch nicht in Zweifel.
b) du hast weniger Elterngeld bekommen, insofern Sonderzahlungen für dessen Berechnungen außen vor bleiben. Auch das ist Fakt und eben so geregelt.
Bloß: ein Unrecht ist dir nicht geschehen - du bist vertragsgemäß behandelt worden; insofern tust du dir selbst gar keinen Gefallen, einen vermeintlichen finanziellen Nachteil groß zu rechnen - eine sichere Methode, sich in schlechte Stimmung zu bringen. Dass die neuen MA das 13. Gehalt jetzt in monatlichen Happen erhalten, ist ja auch nicht durchwegs von Vorteil.
-- Editiert von User am 3. Dezember 2022 19:35
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
307.182
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
23 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten