Ungültige Befristung?

8. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Led
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungültige Befristung?

Ein Arbeitsvertrag ist befristet. das Arbeitsverhältnis ist nach TV-L ausgerichtet und in einer Landesbehörde.
Die Befristung im Abreitsvertrag ist vom 01.04.13 bis zum 15.04.15!
Da die Probezeit lt. Vertrag nur 6 Wochen beträgt und kein besonderer Grund für die Befristung im Vertrag steht, ist doch die Befristung ungültig.
Innerhalb welcher Frist oder zu welchem Zeitpunkt sollte man auf die unbefristete Anstellung infolge unwirksamer Befristung hinweise, bzw. muss dies Arbeitsrechtlich auf dem Klagewege erfolgen?



-----------------
"---2/3 Halbwissen kann schon reichen!!----"

-- Editiert Led am 08.04.2013 14:20

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Solche Mängel im Vertrag kannst du ruhig liegen lassen und erst dann zur Sprache bringen, wenn es "ernst wird", also am Ende. Fürs Gericht gilt das Übliche: max. drei Wochen nach dem Ereignis.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Led
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@ blaubär:
Wie sind denn die drei Wochen zu verstehen? nach Vertragsende? das habe ich im § nicht verstanden..


-----------------
"---2/3 Halbwissen kann schon reichen!!----"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Led,

an Deiner Stelle würde ich niemanden darauf aufmerksam machen, bevor nicht die 2 Jahre + 1 Tag vorbei sind. Meines Wissens nach geht dann der befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten über. Die Firma kann Dich dann also nur noch regulär kündigen. Also, geh' einfach normal arbeiten und wecke keine schlafenden Hunde.

Sollten sie Dir dann im April 2015 kündigen, laufen mit der Kündigung die drei Wochen für die Frist.

Liebe Grüße

Line

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie sind denn die drei Wochen zu verstehen? nach Vertragsende? das habe ich im § nicht verstanden.. <hr size=1 noshade>


Das steht eigentlich ziemlich verständlich im § 17 TzBfG :

quote:<hr size=1 noshade>§ 17 Anrufung des Arbeitsgerichts

Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. Die §§ 5 bis 7 des Kündigungsschutzgesetzes gelten entsprechend. Wird das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt, so beginnt die Frist nach Satz 1 mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung beendet sei. <hr size=1 noshade>



quote:<hr size=1 noshade>Da die Probezeit lt. Vertrag nur 6 Wochen beträgt und kein besonderer Grund für die Befristung im Vertrag steht, ist doch die Befristung ungültig. <hr size=1 noshade>


Warum sollte die Probezeit diesbezüglich eine Rolle spielen?
Ich kenne den TV-L nicht weiter und weiss daher nicht, ob dort etwas zu Formen der Befristung und deren Niederschrift im Vertrag festgehalten ist. Leider kann man sich nämlich nicht unbedingt darauf verlassen, wenn kein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG im AV angegeben ist. Das BAG hat sich leider zu der Ansicht hinreissen lassen, der Sachgrund müsse nicht im Vertrag stehen. Es muss ihn nur geben.


@Line

quote:<hr size=1 noshade>Meines Wissens nach geht dann der befristete Vertrag automatisch in einen unbefristeten über. <hr size=1 noshade>


Jein. Das würde ich in der Form nicht sagen. Wenn der AG der Meinung ist, dass die Befristung wirksam war und den AN nicht mehr arbeiten lässt, dann bleibt trotzdem nur der Weg zum Arbeitsgericht.



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen