Hallo,kann mir jemand weiter helfen?Eine Betriebsratwahl wird angefochten,weil einige Rückbriefumschläge in der Briefwahl kein Firmenlogo auggedruckt hatten.Die bedruckten Umschläge sind bei der Briefwahlvorbereiting aus gegangen und neutrale Umschläge genommen wurden.Es wird nun behauptet,dass man anhand der unbedruckten Briefumschläge heraus finden könnte,wer der Wähler ist.Wäre dies ein wirklicher Grund vor das Arbeitgericht zu ziehen?
Ungültige Betriebsratwahl?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zunächst einmal sehen das die Leute so, die die Wahl anfechten.
Darüber wird das Gericht zu befinden haben.
Welche Umschläge meinen Sie? Es sollte einen Umschlag geben, in den der Stimmtzettel gesteckt wird. Und einen weiteren zur postalischen Versendung, in den der geschlossene Umschlag gesteckt wird.
Geht es um den äußeren Umschlag, ist es egal, ob dieser grün, rot, weiß ... ist. Schließlich muss gemäß § 24 BetrVGDV1WO sowieso der Absendername (also der Name des Wählers) auf dem Umschlag vorgedruckt sein.
Beim inneren Umschlag dagegen darf kein Unterscheidungsmerkmal festzustellen sein. Ansonsten wäre die Wahl auch ohne Anfechtung ungültig.
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Hallo,ja es geht um dem Rückumschlag.Der Innere Umschlag mit dem Wahlschein war immer gleich.Allerdings standen auf dem Rücksendeumschlag nicht der Name des Absender/Wähler drauf.Wäre dies wichtig?
Die Frist für die Wahlanfechtung von zwei Wochen ist einem bekannt?
Ja,die wurde eingehalten.
Ja, damit ist die Wahl anfechtbar.Zitat.Allerdings standen auf dem Rücksendeumschlag nicht der Name des Absender/Wähler drauf.Wäre dies wichtig? :
Der Rückumschlag muss die Anschrift des Wahlvorstandes, den Absender sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" tragen (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, § 25 S. 1 Nr. 3 WO).
Ein entsprechendes Urteil zur erfolgreichen Anfechtung: LAG Hamm, 13 TaBV 86/06
Hallo,
Der (alte) Betriebsrat hat den Gerichtstermin auf dem Arbeitsgericht abgesagt.(Nicht verschoben).
Bedeutet dies das die Betriebsratwahl gültig ist und der alte Betriebsrat keine Klage mehr einreichen kann da er die 2 Wochenfrist nun überschritten hätte?LG
ZitatBedeutet dies das die Betriebsratwahl gültig ist und der alte Betriebsrat keine Klage mehr einreichen kann da er die 2 Wochenfrist nun überschritten hätte? :
Nö, eine Terminabsage beendet das Verfahren ja nicht.
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