Ungültige Betriebsratwahl?

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
michiw23
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungültige Betriebsratwahl?

Hallo,kann mir jemand weiter helfen?Eine Betriebsratwahl wird angefochten,weil einige Rückbriefumschläge in der Briefwahl kein Firmenlogo auggedruckt hatten.Die bedruckten Umschläge sind bei der Briefwahlvorbereiting aus gegangen und neutrale Umschläge genommen wurden.Es wird nun behauptet,dass man anhand der unbedruckten Briefumschläge heraus finden könnte,wer der Wähler ist.Wäre dies ein wirklicher Grund vor das Arbeitgericht zu ziehen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zunächst einmal sehen das die Leute so, die die Wahl anfechten.
Darüber wird das Gericht zu befinden haben.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Welche Umschläge meinen Sie? Es sollte einen Umschlag geben, in den der Stimmtzettel gesteckt wird. Und einen weiteren zur postalischen Versendung, in den der geschlossene Umschlag gesteckt wird.

Geht es um den äußeren Umschlag, ist es egal, ob dieser grün, rot, weiß ... ist. Schließlich muss gemäß § 24 BetrVGDV1WO sowieso der Absendername (also der Name des Wählers) auf dem Umschlag vorgedruckt sein.

Beim inneren Umschlag dagegen darf kein Unterscheidungsmerkmal festzustellen sein. Ansonsten wäre die Wahl auch ohne Anfechtung ungültig.

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#3
 Von 
michiw23
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,ja es geht um dem Rückumschlag.Der Innere Umschlag mit dem Wahlschein war immer gleich.Allerdings standen auf dem Rücksendeumschlag nicht der Name des Absender/Wähler drauf.Wäre dies wichtig?

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#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Die Frist für die Wahlanfechtung von zwei Wochen ist einem bekannt?

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#5
 Von 
michiw23
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,die wurde eingehalten.

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von michiw23):
.Allerdings standen auf dem Rücksendeumschlag nicht der Name des Absender/Wähler drauf.Wäre dies wichtig?
Ja, damit ist die Wahl anfechtbar.

Der Rückumschlag muss die Anschrift des Wahlvorstandes, den Absender sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" tragen (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, § 25 S. 1 Nr. 3 WO).

Ein entsprechendes Urteil zur erfolgreichen Anfechtung: LAG Hamm, 13 TaBV 86/06

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#7
 Von 
michiw23
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Der (alte) Betriebsrat hat den Gerichtstermin auf dem Arbeitsgericht abgesagt.(Nicht verschoben).
Bedeutet dies das die Betriebsratwahl gültig ist und der alte Betriebsrat keine Klage mehr einreichen kann da er die 2 Wochenfrist nun überschritten hätte?LG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von michiw23):
Bedeutet dies das die Betriebsratwahl gültig ist und der alte Betriebsrat keine Klage mehr einreichen kann da er die 2 Wochenfrist nun überschritten hätte?

Nö, eine Terminabsage beendet das Verfahren ja nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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