Unklare Passage im neuen Vertrag

28. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
dsteinbuch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Unklare Passage im neuen Vertrag

Hallo,

zum Ausgangspunkt:
ich bin Kraftfahrer und arbeite für einen Subunternehmer für GLS (Paketauslieferung).

Durch persönliche Trennung des Chefs wechselt die Firma von ihm zur Ehefrau. Deswegen gabs heute ohne Ankündigung einen Aufhebungsvertrag sowie neuen Vertrag oder die fristlose Kündigung.

1. Frage:
Ist es zeitlich rechtmäßig heute eine außerordentliche und fristlose Kündigung zum 30.06.08 wegen Aufgabe des eigenen Geschäftes zu übergeben? Hätte er nicht eher darüber informieren müssen?

Der Haken ist nämlich eine neue Passage im neuen Vertrag bei der Ehefrau (zukünftige Chefin)
Als Laie weiß ich sie nicht genau zu deuten.

Hier der Wortlaut:
"Die vom AG gestellten Arbeitsmittel hat der AN pfleglich zu behandeln. Sollten Arbeitsmittel des AG durch den AN mindestens fahrlässig beschädigt werden, so hat er - ggf. anteilig- den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der AG erklärt bereits jetzt die Aufrechnung mit den Vergütungsansprüchen des AN."


Ist die oben genannte Passage nur für mutwillige Zerstörung durch uns selbst oder aber auch und das wäre ja fatal für mögliche Unfallschäden auszulegen?

Was könnte durch diese Passage im schlimmsten Falle auf mich zu kommen? Das ist doch ziemlich schwammig formuliert oder? Mich irritiert das "mindestens fahrlässig" sowie die ungenaue Beschreibung der Höhe der Schadenserstzung. So ein Unfall passiert ja schnell, grad im Winter und da könnten die Kosten ja in die Tausende Euro gehen.

Ich freue mich über eure Antworten, es ist ziemlich dringend.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Beginnt der neue Vertrag am 1.7. ? Das ist sehr wichtig. Denn dann gibt es einen Betriebsübergang bei dem ein paar Rechte mitgenommen werden.

Wieviele feste Mitarbeiter hat der Betrieb ?

Nebeninfo:
Ein Auflösungsvertrag unter Druck kann noch ein Jahr lang vor Gericht angefochten werden.


Eine Haftungsklausel ist nicht ungewöhnlich.
Allerdings ist der letzte Satz ein Problem :
Wenn der gültig wäre, würde das u.U. eine Privatinsolvenz für einen AN bedeuten, wenn die Firma keine Kasko-Versicherung für die Fahrzeuge abschließt (oder es verpennt)


Ich vermute, dass die Klausel keinerlei Bestand vor Gericht hat, aber die Firma wird sich bei einem Unfall erstmal ungeniert bei den Gehältern vorfinanzieren.

Wenn es so dringend ist, kann ein Anwalt per TelefonHotline dazu Stellung nehmen.
Im Internet gibts genug solcher kostenpflichtiger Hotlines.
Er wird dann auch direkt die Straftat der versuchten Nötigung würdigen.

Es gibt keine Eile für neue Verträge, da ja ein gesetzlicher klar definierter Betriebsübergang stattfindet.
Da sollte man sich erstmal von fachkundiger Seite beraten lassen.

Wenn eine Kündigung kommt muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht geklagt werden. Wenn die Firma klein ist gibt es keinen allgemeinen Kündigungsschutz, aber die Kündigungsfristen müssen eingehalten bzw eingeklagt werden. Da kommen Betriebsübernehmer nicht drum herum.


-- Editiert von Maestro1000 am 29.06.2008 01:02:58

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#2
 Von 
dsteinbuch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, der neue Vetrag würde am 01.07.08 beginnen. Mitarbeiter sind es 13.

Welche Rechte gibt es dann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

13 feste Mitarbeiter bedeutet in der Regel allgemeiner Kündigungsschutz. Dann hat die Firma ein Prozessrisiko bei betriebsbedingten Kündigungen.

Auch werden Kündigungsfristen sowie einige andere betriebliche Übungen mitvererbt.

Wer z.B. länger als zwei Jahre in Summe da war , hat eine längere KF.

Gibt auch noch andere Sachen.

Wegen der Haftungsklausel, insbs. dem letzten Satz, würde ich aber mal schnell bei einem Anwalt nachfragen, ob man die so unterschreiben kann. Vermutlich ist die Klausel wirkungslos.
Allerdings besteht das Risiko dass man sich sein Geld per Gerichtsbeschluss zurückholen muss. Eine solche Selbstbedienungsklausel - man kann es nicht anders nennen - ist sicherlich sittenwidrig. Denn da ist Willkür Tür und Tor eröffnet und die Beweislast wird automatisch dem Arbeitnehmer, dem wirtschaftlichen Schwächeren auferlegt.

Teil Dir doch die Anwaltsauskunft mit Kollegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das wichtigste: einer neuer vertrag wegen des betriebsübergangs ist garnicht erforderlich. der neue eigner übernimmt die firma mit mann und maus und allen verbindlichkeiten. auf verschlechterungen brauchst du dich also erst einmal nicht einzulassen. aber du solltest dich anwaltlich beraten lassen, vielleicht am besten zu mehreren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dsteinbuch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke euch erst mal für eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

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