Moin, habe mal eine Frage an die Fachleute.
Es geht um folgendes:
Man arbeitet im Baunebengewerbe und hat einen Arbeitsvertrag, in welchem geregelt ist, dass man 40 Std die Woche arbeitet.
Nun bekommt man jedoch -aufgrund mangelhafter Planung bzw. fehlender Aufträge diese 40 Std nicht voll und darf, um keine finanziellen Einbußen zu haben, seinen Urlaub dafür einsetzen.
Dass dies nicht legal ist, ist bekannt, aber was will man tun ?
Es fallen nun teilweise nicht unerhebliche Minus Stunden bzw. unbezahlte Stunden an, welche auch durch das Saisonkurzarbeitergeld noch nicht aufgefangen werden, da dies ja erst ab dem 1.12 beginnt.
Jetzt wurde genau dasselbe Gesprächsstoff in einem anderen Betrieb, wo es allerdings einen Betriebsrat gibt, und dieser hat nun gesagt, dass dies nicht zulässig sei, da man einen Arbeitsvertrag über die besagten 40 Wochenstunden besäße .
Wie ist nun die genaue Rechtslage?
Muss der Chef die evtl anfallenden minusstunden zur regelarbeitszeit dennoch bezahlen? Wenn ja, auf was könnte man sich hierzu berufen?
Unklarheiten bei der Arbeitszeit bzw. der Bezahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWenn ja, auf was könnte man sich hierzu berufen? :
Darauf, dass das Unternehmerrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden darf. Wenn man seine Arbeit anbietet, das Unternehmen aber keine für einen hat, ist das das Problem vom Unternehmen.
Den AG auffordern keinen Urlaub anzuziehen und das volle Gehalt auszuzahlen.ZitatDass dies nicht legal ist, ist bekannt, aber was will man tun ? :
Genau so wie es der Betriebsrat gesagt hat. Man hat einen Vertrag über 40h/Woche. Wenn der AG dafür nicht genügend Arbeit hat um den AN zu beschäftigen, so muss er dennoch diese 40h bezahlen.ZitatWie ist nun die genaue Rechtslage? :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Googeln Sie mal das Wörtchen: Annahmeverzug. Da finden SIe die Erklärung, weshalb der Arbeitgeber voll zu zahlen hat, auch wenn der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers weniger arbeitet.
Das gilt immer, wenn im Arbeitsvertrag (oder TV) keine Regelung zu einem Arbeitszeitkonto steht.
Die Verrechnung mit Urlaub ist definitiv rechtswidrig. Fragen Sie doch mal den Arbeitgeber, wo die Regelung steht, nach der er den Urlaub verrechnet. Fragen wird ja wohl erlaubt sein....
Und vielleicht finden sich ja Kollegen, die einen BR gründen wollen! Das lohnt sich, Kündigungsschutz incl. Die Gewerkschaft unterstützt auch Nichtmitglieder gerne und intensiv bei der Planung.
-- Editiert von altona01 am 25.11.2016 17:15
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten