Unklarheiten bei der Arbeitszeit bzw. der Bezahlung

25. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb373265-60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unklarheiten bei der Arbeitszeit bzw. der Bezahlung

Moin, habe mal eine Frage an die Fachleute.
Es geht um folgendes:
Man arbeitet im Baunebengewerbe und hat einen Arbeitsvertrag, in welchem geregelt ist, dass man 40 Std die Woche arbeitet.
Nun bekommt man jedoch -aufgrund mangelhafter Planung bzw. fehlender Aufträge diese 40 Std nicht voll und darf, um keine finanziellen Einbußen zu haben, seinen Urlaub dafür einsetzen.
Dass dies nicht legal ist, ist bekannt, aber was will man tun ?
Es fallen nun teilweise nicht unerhebliche Minus Stunden bzw. unbezahlte Stunden an, welche auch durch das Saisonkurzarbeitergeld noch nicht aufgefangen werden, da dies ja erst ab dem 1.12 beginnt.
Jetzt wurde genau dasselbe Gesprächsstoff in einem anderen Betrieb, wo es allerdings einen Betriebsrat gibt, und dieser hat nun gesagt, dass dies nicht zulässig sei, da man einen Arbeitsvertrag über die besagten 40 Wochenstunden besäße .
Wie ist nun die genaue Rechtslage?
Muss der Chef die evtl anfallenden minusstunden zur regelarbeitszeit dennoch bezahlen? Wenn ja, auf was könnte man sich hierzu berufen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb373265-60):
Wenn ja, auf was könnte man sich hierzu berufen?


Darauf, dass das Unternehmerrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden darf. Wenn man seine Arbeit anbietet, das Unternehmen aber keine für einen hat, ist das das Problem vom Unternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb373265-60):
Dass dies nicht legal ist, ist bekannt, aber was will man tun ?
Den AG auffordern keinen Urlaub anzuziehen und das volle Gehalt auszuzahlen.

Zitat (von fb373265-60):
Wie ist nun die genaue Rechtslage?
Genau so wie es der Betriebsrat gesagt hat. Man hat einen Vertrag über 40h/Woche. Wenn der AG dafür nicht genügend Arbeit hat um den AN zu beschäftigen, so muss er dennoch diese 40h bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Googeln Sie mal das Wörtchen: Annahmeverzug. Da finden SIe die Erklärung, weshalb der Arbeitgeber voll zu zahlen hat, auch wenn der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers weniger arbeitet.
Das gilt immer, wenn im Arbeitsvertrag (oder TV) keine Regelung zu einem Arbeitszeitkonto steht.

Die Verrechnung mit Urlaub ist definitiv rechtswidrig. Fragen Sie doch mal den Arbeitgeber, wo die Regelung steht, nach der er den Urlaub verrechnet. Fragen wird ja wohl erlaubt sein.... :devil:

Und vielleicht finden sich ja Kollegen, die einen BR gründen wollen! Das lohnt sich, Kündigungsschutz incl. Die Gewerkschaft unterstützt auch Nichtmitglieder gerne und intensiv bei der Planung.


-- Editiert von altona01 am 25.11.2016 17:15

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