Unrechtmäßiger Vertrag für mehrere Angestellte

2. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
nerdture
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßiger Vertrag für mehrere Angestellte

Hi,
ich habe einen Arbeitsvertrag mit unwirksamen Klauseln vorliegen (gewisse Feiertage ohne Ersatz als normale Arbeitstage deklariert; Lohnrückzahlung unter bestimmten Bedingungen etc..)

Nun könnte ich klar im Einzelfall dagegen klagen, aber gibt es auch eine Möglichkeit Den Betrieb insgesamt mit diesem Vertrag auffliegen zu lassen, da er diesen ja für viele Angestellte anwendet?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nö, da muss schon jeder für sich selbst für sein Recht sorgen.

wirdwerden

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nö, da muss schon jeder für sich selbst für sein Recht sorgen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nerdture
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok,
aber mir erscheint es irgendwie komisch, dass er das immer wieder machen kann auch wenn er bspw. ein Verfahren mit diesem Vertrag verliert.
Und dann einfach denselben Vertrag bei anderen und neuen Mitarbeitern weiter verwendet. Da muss es doch eine Regelung geben.

Hier steht bspw

quote:
Geprüft werden die AGB durch das Arbeitsgericht. Die Prüfung erfolgt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch - insbesondere nach den Paragrafen 308 und 309. Führt eine Überprüfung nicht weiter, erfolgt eine Kontrolle auf Basis der aktuellen Rechtsprechung

Das klingt für mich so, als gebe es eine Möglichkeit den Vertrag allgemein und nicht im Falle eines einzelnen Angestellten prüfen zu lassen..

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-- Editiert nerdture am 02.05.2013 10:50

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Habe zwar vom Trend der Gerichte gelesen Arbeitsverträge zunehmen d der Inhaltskontrolle zu unterziehen. Ob aber die theoretisch abweichenden Verträge der Kollegen davon automatisch einbezogen werden sollen, kann ich mir nicht vorstellen. Sammelklagen gibt es hier wohl nicht.
Habe - als Nichtjurist, nur interresiierter Laie- aber noch von keinem Präzedenzfall gehört.
Ein eventueller Tarifvertrag wäre schon allgemeiner angreifbar.

Ich kenne keine Vertragsklasse wo mehr rumgeschlampt und vor allem übervorteilt wird als in Arbeitsverträgen. Zum Teil auch versteckte Wettbewerbsverzerrung.
IMHO lässt sich das nur "professionalisieren" wenn der Gesetzgeber festlegt, dass die Forderungen wegen ungültiger Vertragsklauseln nicht zu früh mithilfe anderer Verfallsklauseln verjähren können. ZB erst nach 3 Jahren und nicht nach 3 Monaten oder noch früher.

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-- Editiert maestro1000 am 02.05.2013 11:05

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Von wem? Gerichte werden nur auf Antrag (Klageerhebung) tätig. Und auch nur für den, der den Antrag stellt. Und im Rahmen des Klageantrages wird dann geprüft, was Du oben zitiert hast, eben für den einen speziellen Vertrag.

Anderes Beispiel: nur weil mein Nachbar von seiner Frau verprügelt wird, kann ich nicht (obwohl das eine Riesenferkelei ist) bei Gericht klagen. Ich bin nicht belastet, und das wars dann.

wirdwerden

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#6
 Von 
nerdture
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok,
viele Dank für eure Hilfe.

Dann hilft es wohl nur wenn man die Kollegen überzeugt auch zu klagen und so eine Streitgenossenschaft entsteht.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sammelklage im Arbeitsrecht, das gibt es nicht. Anders als in den USA ist es bei uns nicht vorgesehen. Mir ist eine Ausnahme bekannt, da fand dann eine Gesetzesänderung (sehr speziell!) statt. Es ging um die Telekom-Aktionärsklage vor einigen Jahren. Da waren dann zig Tausende von Klagen auf einen Schlag anhängig. Aber auch da war es keine "Sammelklage" im Sinne des US-Rechts.

Der Richter wird der Einfachheit halber allerdings mehrere Klagen dann auf einen Termin legen und nacheinander abarbeiten.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Nun, der Gerichtsstand ist üblicherweise am Ortssitz des Arbeitsgebers wenn nicht anders im Vertrag definiert.
Insofern entsprichte das bei der Vorgeschichte schon immerhin einem Teil einer Sammelklage, wenn das Arbeitsgericht vor Ort seine Pappenheimer schon kennt.
Hat auch den Vorteil für die AN, dass er nicht unbedingt mit einem teuren Anwalt zur Güteverhandlung antreten muss. Dann reicht schon ein freundlicher Hinweis,wenn der Richter die AG-Seite nicht schon direkt auf die altbekannte Entscheidung hinweist.

Zu Bedenken sind die Konsequenzen für die AN im Unternehmen wenn die Firma schon systematisch mit Verträgen betrügt.
Die Haltbarkeit und Umgebungsqualität solcher AN im Unternehmen dürfte dann nicht sehr hoch sein.
Auf die Solidarität von Kollegen, die meistens die Hosen voll haben, kann man auch nicht zählen.
Realistisch ist das nur, wenn man schon einen neuen AG in der Hinterhand hat.
In anderen Fällen ist das oft die Geburtsstunde von Betriebsräten wo die Gewerkschaften fleissig zunächst diskrete Aufbauhilfe leisten.


@wirdwerden: Ist nicht Idealbeispiel, war Körperverletzung nicht ein Offizialdelikt das von jedem angezeigt werden kann ? Ist dann freilich was anderes als eine Zivilklage.




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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@maestro1000

quote:
IMHO lässt sich das nur "professionalisieren" wenn der Gesetzgeber festlegt, dass die Forderungen wegen ungültiger Vertragsklauseln nicht zu früh mithilfe anderer Verfallsklauseln verjähren können. ZB erst nach 3 Jahren und nicht nach 3 Monaten oder noch früher.


Das kann ich nur unterstützen. Im Moment sieht es gar nicht danach aus, wenn man die letzten BAG-Entwcheidungen anschaut. Leider.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Maestro: jede Straftat kann von jedem angezeigt werden, einerlei ob Offizialdelikt oder nicht. Mir ging es hier ausschliesslich um die zivilrechtliche Seite.

wirdwerden

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