Unterliegt Urlaubssperre der Zustimmung des Personalrates?

30. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)
Unterliegt Urlaubssperre der Zustimmung des Personalrates?

Hallo und guten Tag zusammen.

Eine Frage:

Unterliegt eine Uralubssperre der Zustimmung des Personalrates ? Wenn ja/nein, von welchem § leite ich das ab ?

Ich bedanke mich schon mal im vorraus.

LG

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15 Antworten
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#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Personalrat ist ÖD. Da müsste man in dem entsprechenden Personalvertretungsgesetz des Landes nachsehen. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt ja da wohl nicht.

MfG

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#2
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

Ist schon klar, nur ich find im Bundespesonalvertretungsgesetz nichts.

Da wir in jedem Bundesland eine Geschäftsstelle haben, gilt bei und das BPersVG und nicht das LPersVG.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

lies mal dort:
http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/personalrat/info/downloads/info168.pdf

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#4
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

der tägliche Kampf der PR´äte! :( Ich würde das sogar als Mitbestimmung spflichtig einstufen. Gänzlich ohne Beteiligung gehts gar nicht!


http://www.bundesrecht.juris.de/bpersvg/__75.html

quote:
§ 75
....................................................................................................................................
(3) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gegebenenfalls durch Abschluß von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über
1.Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage,
2.Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Dienstbezüge und Arbeitsentgelte,
3.Aufstellung des Urlaubsplanes, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Dienststellenleiter und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird ,
4.Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden und deren Änderung sowie die Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren,......................................................................................................................................................................................








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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

-- Editiert von Apothekenpferd am 30.06.2008 14:40:44

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#5
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für Deine Antwort. Da ich mit dem BPersVG bereits schlafe, hab ich das natürlich auch gelesen. Aber hier steht nicht expliziet die Urlaubssperre drin.

Andererseits hab ich mir auch schon überlegt es hieraus abzuleiten. Ich muss mal schauen wie hier der Vorstand reagiert.

Ich werde berichten...

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#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Na ja, schlafen sollst du nicht gleich mit dem BPersVG! :grins:

Bist du selbst Mitglied? Fragt doch mal die Gewerkschaft nach Kommentaren. Also ich würde das schon so herleiten. Einvernehmlichkeit zur Urlaubsplanung scheint ja auch nicht zu bestehen. ;)

Beschäftigst du dich damit prophylaktisch oder ist das schon ein brennendes Thema? Wie stehen die Beschäftigten dazu und für wie lange soll die Sperre gelten? Hat der AG einen guten und nachvollziehbaren Grund? Wenn ja, sollte man dem vielleicht folgen und nicht die *vertrauensvolle Zusammenarbeit* zerstören!






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#7
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

Bin PR Vorsitzender. Wir haben, letztes Jahr zur Fusion einer Urlaubssperre zugestimmt. Das machte in unseren Augen auch sinn.

Jedoch nun sieht es so aus, als hätte das dem Vorstand irgendwie gefallen und er will nun jedes Jahr vom 15.12-15.01 eine Urlaubssperre verhängen.

Das sehen wir aber gar nicht so, da der Kundenrun eigentlich vom 15.01.-15.03. ca ist. Also Schwachsinnsentscheidung.

Die Beschäftigten werden das ganze auch nicht so prickelnd finden. Sie haben das ganze Jahr wirklich gebuckelt wie blöd und nun auch das noch. Sie haben weit über ihre Leistungsfähigkeit gearbeitet und ich befürchte, dass durch das Verhängen einer Urlaubssperre, die Moral noch mehr in den Keller geht und die AU Tage steigen.

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#8
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Die Befürchtung mit den AU zur Weihnachtszeit ist begründet.
Geht betriebswirtschaftlich nach hinten los, weil der Urlaub ja nicht weg ist, sondern später mal genommen wird.

Frag mal in der Belegschaft rum was die von Ausnahmeurlauben in der Run-Zeit halten.

Aber im Sinne der Belegschaft kann es durchaus recht sein, wenn der BR gegen eine erneute Urlaubssperre Klage einreicht.


Womöglich ist es aber das Beste die Arbeitszeiten zu flexibilisieren, z.B. mit Zeitkonten.

Dann ist den Hochzeiten mehr Personal da.
Führt in der Praxis auch zu weniger unbezahlten oder unabzufeiernden Überstunden.

Dann wäre allen geholfen, Mitarbeitern wie Vorstand.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hmmm, das würde mir auch Kopfzerbrechen bereiten. Das Beteiligungsverfahren ist wohl noch nicht eingeleitet? Wie wurde es denn vergangenes Jahr begründet? Wenn ihr euch sicher seid, bzw. nachweisen könnt, dass die Sperre zu diesem Zeitpunkt weniger Sinn macht, als beispielsweise dein genannter Termin, würde ich es drauf ankommen lassen und die Zustimmung mit sämtlichen o.g. Argumenten verweigern.

Der Gang zur Einigungsstelle und zum Verwaltungsgericht bleibt dann immer noch.

Wie handhaben es denn die anderen Geschäftsstellen?




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für die guten Beiträge.

Tja, letztes Jahr wahr die Urlaubssperre begründet durch eine Fusion. Das war auch Ok und nachvollziebar für uns.

Unsere Arbeitszeiten sind schon flexibilisiert.

Und zur Info:

Wir haben heute aus oben genannten Gründen die Zustimmung verweigert.

Hach, es ist sowieso zur Zeit sehr schwierig. Unser Vorstand hat sich zum Blocker entwickelt. Der ist bockig und stur. Früher, sprich vor einem Jahr, konnte man noch den einen oder anderen Deal mit Ihm machen...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Dass der Vorstand sich verändert hat muss doch einen Grund haben.

Gibt es schlechte Umstände wie z.B. wirtschaftlicher Art ?

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#12
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

nein, gibt es nicht, nur der vorstand ist ein anderer ;-))

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Da kam wohl jemand mit der Devise : Neue Besen kehren gut.

Ich denke man sollte das System wie in der Schweiz (vor allem öffentl. Dienst) oder bei der SAP-AG einführen wo Vorgesetzte im 180-Grad-Verfahren auch regelmäßig von ihren Mitarbeitern beurteilt werden. Zzgl. der sich daraus ableitenden Konsequenzen für die weitere Karriere.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

so ein systhem haben wir in unserem betrieb. was glaubst du denn was dabei raus kommt ?

du würdest nur mit dem kopf schütteln und dir denken, dass kann nicht sein, das der oder die so ne gute bewertung hat.

hier spielt immer noch die angst der mitarbeiter eine grosse rolle, dass sie denken, man könnte erkennen wer welche beurteilung abgegeben hat.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

Ergänzend und auch abschliessend folgendes, vielleicht kann ja mal einer was damit anfangen:

Kommentar Nr 47b zum § 75 Abs. 3 Nr. 3 BPersVG

Zweifelhaft ist, ob die Verhängung einer Urlaubssperre Teil der Urlaubsplanung ist und damit der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Dies verneint das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 19.01.1993-6 P 19.90 -, PersR93, 167 m abl. Anm. v. Sabottig) mit der Begründung, die Verhängung einer Urlaubsspere diene deswegen nicht der Urlaubsplanung, weil sich ihr Regelungsgehalt darin erschöpfe, einen generellen Hinderungsgrund für die urlaubsgewährung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu schaffen.

Ich hoffe das hilft naoch mal jemandem der das gleiche sucht wie ich...

Gruss

Jon

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