Hallo,
ich bin noch bis zum 23.09. in Elternzeit, arbeite 28 Stunden/Woche, die sich auf 3,5 Tage/Woche verteilen.
Mein Urlaubsanspruch beträgt bei 5 Tagen/Woche = 2,5 Tage/Monat, also umgerechnet auf meine 3,5 Tage dann 1,75 Tage /Monat.
Ab dem 24.09. endet meine Elternzeit und ich werde wieder Vollzeit arbeiten, d.h. 5 Tage á 8 Stunden = 40 Stunden.
Wie wird mein Urlaubsanspruch für den Monat September berechnet?
Nach meinem Wissen, würde ich - hätte ich keine Teilzeittätigkeit wahrgenommen - 2,5 Tage bekommen. Dann dürfte ich ja in meiner Situation nicht schlechter gestellt werden und müsste auch 2,5 Tage bekommen.
Ist das richtig - wer kann helfen?
Vielen Dank im voraus und viele Grüße
smurfelchen
Untermonatlicher Wechsel Teilzeit -> Vollzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Das Ganze ist in § 17 BEEG
geregelt. Danach hättest Du für den September aber nur dann einen vollen Urlaubsanspruch, wenn Du während der Elternzeit nicht gearbeitet hast.
Wie sieht Dein AG das denn überhaupt?
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" "
... die rechnung geht anders, denn es gibt nur einen jahresurlaubsanspruch.
bis jetzt arbeitest du, wenn ich richtig gelesen habe, an 4 wochentagen, künftig an fünf.
demnach hast du bei einer 5-tage-woche 30 tage urlaub, bei 4 tagen 24 tage. (die stundenverteilung auf die arbeitstage ist nicht von belang).
wenn du also bis zu dem wechsel keinerlei urlaub genommen haben solltest (0 %), hast du mit beginn der 5-tage-wochenarbeit den vollen urlaub, also 30 tage. umgekehrt: solltest du schon den vollen urlaub unter den bedingungen der 4-tage-woche genommen haben (24 tage = 100 %), hast du für den rest des jahres keinen weiteren urlaubsanspruch mehr. denn mehr als 100 % geht nicht.
alles andere liegt dazwischen und kann durch prozentrechnung ermittelt werden:
12 tage urlaub vor dem schnitt genommen = 50 %, es verbleiben 50% u-anspruch = 15 tage. etc.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
-- Editiert am 02.09.2009 13:38
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