Untermonatlicher Wechsel Teilzeit -> Vollzeit

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
smurfelchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermonatlicher Wechsel Teilzeit -> Vollzeit

Hallo,

ich bin noch bis zum 23.09. in Elternzeit, arbeite 28 Stunden/Woche, die sich auf 3,5 Tage/Woche verteilen.

Mein Urlaubsanspruch beträgt bei 5 Tagen/Woche = 2,5 Tage/Monat, also umgerechnet auf meine 3,5 Tage dann 1,75 Tage /Monat.

Ab dem 24.09. endet meine Elternzeit und ich werde wieder Vollzeit arbeiten, d.h. 5 Tage á 8 Stunden = 40 Stunden.

Wie wird mein Urlaubsanspruch für den Monat September berechnet?
Nach meinem Wissen, würde ich - hätte ich keine Teilzeittätigkeit wahrgenommen - 2,5 Tage bekommen. Dann dürfte ich ja in meiner Situation nicht schlechter gestellt werden und müsste auch 2,5 Tage bekommen.

Ist das richtig - wer kann helfen?

Vielen Dank im voraus und viele Grüße
smurfelchen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Das Ganze ist in § 17 BEEG geregelt. Danach hättest Du für den September aber nur dann einen vollen Urlaubsanspruch, wenn Du während der Elternzeit nicht gearbeitet hast.

Wie sieht Dein AG das denn überhaupt?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die rechnung geht anders, denn es gibt nur einen jahresurlaubsanspruch.
bis jetzt arbeitest du, wenn ich richtig gelesen habe, an 4 wochentagen, künftig an fünf.

demnach hast du bei einer 5-tage-woche 30 tage urlaub, bei 4 tagen 24 tage. (die stundenverteilung auf die arbeitstage ist nicht von belang).

wenn du also bis zu dem wechsel keinerlei urlaub genommen haben solltest (0 %), hast du mit beginn der 5-tage-wochenarbeit den vollen urlaub, also 30 tage. umgekehrt: solltest du schon den vollen urlaub unter den bedingungen der 4-tage-woche genommen haben (24 tage = 100 %), hast du für den rest des jahres keinen weiteren urlaubsanspruch mehr. denn mehr als 100 % geht nicht.
alles andere liegt dazwischen und kann durch prozentrechnung ermittelt werden:
12 tage urlaub vor dem schnitt genommen = 50 %, es verbleiben 50% u-anspruch = 15 tage. etc.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 02.09.2009 13:38

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