Unternehmen weigert sich Werkstudentin Geld im Krankheitsfall zu zahlen

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
deborahsellner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmen weigert sich Werkstudentin Geld im Krankheitsfall zu zahlen

Guten Tag,

Ich habe vom 16. April bis 18. Oktober 2018 in einem Unternehmen als Werkstudentin gearbeitet. Aufgrund untragbarer Arbeitszustände habe ich gekündigt und meine damalige Chefin noch mit meiner Kündigung auf die Entgeltfortzahlung für drei Krankheitstage hingewiesen - ich wurde schlicht ignoriert mit der Aussage "Werkstudenten bekommen bei uns kein Geld im Krankheitsfall". Nun weiß ich aber selbst, dass mir als Werkstudent mit festen Arbeitstagen (in meinem Fall waren es Montag und Mittwoch, dies war auch nicht abänderbar) bei fristgerechtem Einreichen einer Krankmeldung für die Tage an denen ich eigentlich gearbeitet hätte (Mittwoch den 05., Montag den 10. und Mittwoch den 12. September 2018) Entgeltfortzahlung zusteht. Meine ehemalige Abteilungsleiterin reagiert auf keine meiner E-Mails. Könnten Sie mir weiterhelfen, bzw. dies bestätigen? Oder hat sich die Rechtslage mittlerweile geändert?
Mit besten Grüßen

-- Editiert von Moderator am 26.10.2018 13:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17367 Beiträge, 6466x hilfreich)

Im Prinzip liegst du richtig. Ausnahme: wenn die Erkrankung in den ersten vier Wochen der Beschäftigung lag.
Ansonsten: Lohnklage einreichen beim Arbeitsgericht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
deborahsellner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antwort! Ich habe am 16. April angefangen zu arbeiten und die Tage für die ich eine Krankmeldung eingereicht habe lagen im September (5.,10. und 12.)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Na dann: Höhe der Forderung ausrechnen und ab zum Arbeitsgericht! Die Klage setzt der Rechtspfleger und Kostenvorschüsse verlangt das Arbeitsgericht auch nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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